Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung von Stall und Tenne eines ehemals landwirtschaftlichen Anwesens zu drei Wohneinheiten mit Garagen sowie Abbruch und Neubau auf dem Grundstück Fl.Nr. 2514 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 10.03.2025 bereits mit der Bauangelegenheit im Rahmen einer Voranfrage befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst: 
„Grundsätzlich kann sich der Gemeinderat vorstellen, der übermittelten Entwurfsplanung das Einvernehmen zu erteilen, soweit es baurechtlich im Außenbereich zulässig ist. Das Bemühen um energieeffizientes Bauen wird anerkannt."
Nun hat der Antragsteller sein Anliegen mit der Beantragung eines formellen Vorbescheidsantrags eingereicht und dabei folgende Fragen gestellt: 
  1. Ist die Umnutzung von Stall und Tenne und der damit verbundene Abbruch und Neubau wie im Plan dargestellt bauplanungsrechtlich zulässig? 
  2. Sind der Abbruch und Neubau des Querbaus wie im Plan dargestellt bauplanungsrechtlich zulässig? 
  3. Ist die Wandhöhe vom Querbau wie im Plan dargestellt bauplanungsrechtlich zulässig? 
  4. Ist die Firsthöhe vom Querbau wie im Plan dargestellt bauplanungsrechtlich zulässig? 
  5. Ist die Errichtung von 3 Wohneinheiten bauplanungsrechtlich zulässig?
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat der vorgelegten Planung die Zustimmung. Das Bemühen um energieeffizientes Bauen wurde anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2025 12:22 Uhr