Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn: Verkürzung der Ladungsfrist für den Bauausschuss auf 3 Werktage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der gemeindliche Bauausschuss tagt in der Regel wie der Gemeinderat einmal monatlich. In der „Sitzungswoche“ findet die Bauausschusssitzung am Montag und die Gemeinderatssitzung am darauffolgenden Donnerstag statt. Der Bauausschuss ist eingeschränkt beschließend und überwiegend beratend tätig. Um zeitliche Verzögerungen für Anträge und die übrigen Sitzungsgegenstände zu vermeiden und die bewährte Sitzungsfolge beibehalten zu können, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Frist für die Einladung zur Bauausschusssitzung auf 3 Werktage zu verkürzen.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats für die Gemeinde Weyarn vom 08.05.2020. § 23 (4) wurde um folgenden Satz ergänzt: „Für den Bauausschuss wird die Ladungsfrist auf 3 Werktage verkürzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2021 10:37 Uhr