Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Abriss der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/6 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö beratend 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 21.02.2020 einen Antrag auf Änderung der bestehenden Ortsabrundungssatzung „Westerhamer Straße“ zur Umnutzung der bestehenden Garage in Wohnnutzung gestellt. Der Gemeinderat hatte der beantragten Änderung der Ortsabrundungssatzung in seiner Sitzung vom 05.03.2020 zugestimmt. Das Auslegungsverfahren dazu wurde derzeit durchgeführt. Die Antragsteller haben inzwischen einen entsprechenden Bauantrag eingereicht.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde unter Vorbehalt erteilt. Der Bauantrag wurde auf Wunsch der Antragsteller zur Vorprüfung an das Landratsamt Miesbach weitergeleitet. Das Landratsamt Miesbach wurde gebeten, die Baugenehmigung erst nach mitgeteilter Rechtskraft der Satzungsänderung im August zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2021 10:37 Uhr