Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/3 der Gemarkung Wattersdorf, Rupert-Sigl-Straße, 83629 Weyarn; hier: Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Bauvoranfrage war bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.04.2020 behandelt worden. Das Einvernehmen konnte damals nicht erteilt werden, da sich der geplante Dreispänner nach Auskunft des Landratsamt Miesbach bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die umgebende Bebauung einpasst. Als Bezugsgebäude wird die Bebauung auf der Fl.Nr. 420/4 gesehen. Außerdem waren nach Auskunft des Straßen­bauamts Rosenheim die Garagenbaukörper in dieser Art nicht genehmigungsfähig, da eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs auf der Münchener Straße zu erwarten wäre. Der Gemeinderat hat der Antragstellerin in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Bauberatung im Landratsamt Miesbach empfohlen.
Die Antragstellerin hat am 26.08.2020 eine geänderte Voranfrage eingereicht, in der die Garage im Lageplan verschoben wurde und zwei zusätzliche Stellplätze eingezeichnet wurden und die Sichtdreiecke wie vom Straßenbauamt gefordert eingezeichnet wurden.
Da das der Nachweis erbracht wurde, dass die Halle auf der Fl.Nr. 420/1 mit einer Haupt­nutzung genehmigt wurde und somit als Referenzobjekt für das Neubauvorhaben heran­ge­zogen werden kann, wurden vom LRA die Einwände zurückgenommen.
Der Gemeinderat erteilte der geänderten Planung das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 16:46 Uhr