Vorbescheidsantrag zum Abbruch der bestehenden Werkstatt sowie Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne die bestehende Werkstatt beseitigen und zusammen mit seinem Bruder das Grundstück mit einem Doppelhaus neu bebauen. Stellplätze sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung in ausreichender Anzahl zu errichten.
Der Antragsteller hat bereits einen genehmigten Vorbescheid zur Aufstockung über der bestehenden Werkstatt sowie Einbau von 3 Wohnungen mit Datum vom 22.01.2019. Dieser Vorbescheid soll so nun nicht zur Ausführung kommen. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Grundsätzlich konnte sich der Bauausschuss eine Wohnbebauung auf dem Grundstück vorstellen. Allerdings wurde die vorliegende Planung noch in Bezug auf das Bestands­gebäude und die umgebende Bebauung sowie der Nähe zur denkmalgeschützten Kirche als optimierungsbedürftig gesehen. Dem Antragsteller wurde die Wahrnehmung einer Bauberatung im Landratsamt Miesbach empfohlen.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 15:48 Uhr