Neufassung der Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstige ehrenamtlich Tätige.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 12.11.2020 | ö | beschließend | 6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das Landratsamt empfiehlt, für die Entschädigungsleistung für Selbstständige im Gemeinderat einen festen Stundensatz vorzusehen. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass bislang zwar regelmäßig darauf verzichtet wurde, aber man der Empfehlung des LRA nachkommen sollte.
Der Gemeinderat beschloss mit einem Stundenentschädigungssatz von 40.- € folgende Satzung mit geringen redaktionellen Anpassungen:
[Satzungstext]
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2020 14:41 Uhr