Erschließung Raiffeisenstraße Neukirchen; Sachstand und weiteres Vorgehen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass Sachverhalte mit persönlichen Daten weiterhin nicht öffentlich zu behandeln seien. Weiterhin wurde festgestellt, dass den Mitgliedern des Gemeinderats kurzfristig ein Antrag der Mehrheit der Anwohner übermittelt wurde, der in der Sitzung nochmals verlesen würde.
Die Verwaltung hat auftragsgemäß die vom Gemeinderat beschlossene Fortführung der Erschließungsplanung und entsprechende Prüfungen durchgeführt. Neben den Schürfungen und Bodenuntersuchungen wurde auch ein Rechtsanwaltsfachbüro eingeschaltet, um die rechtlichen Alternativen zu klären. Nachdem die Prüfungen abgeschlossen waren, fand am 02.03.2020 im Rathaus eine Informationsveranstaltung mit den Anliegern über den Sachstand und das weitere Vorgehen in der Angelegenheit Erschließung der Raiffeisenstraße statt.
Die Bodenuntersuchungen und Schürfproben haben ergeben, dass der Unterbau der asphaltierten Fläche keinen Erschließungsstandard aufweist. Auch eine Straßenentwässerung ist nur rudimentär vorhanden. Die Straßenbeleuchtung ist unvollständig und teilweise auf Privatgrund installiert. Einfassungen der asphaltierten Fahrbahn zur Wasserführung fehlen. Ein Großteil der Erschließungsstraße ist unbefestigt.
Nach Abklärung mit dem gemeindlichen Fachanwalt ist für eine rechtssichere Ersterschließung die komplette Raiffeisenstraße zu erschließen und die bereits begonnene Erschließung damit zu Ende zu führen. Die Beitragsbescheide der fertiggestellten Erschließung müssen vor der Verjährung am 1. April 2021 versandt werden. Eine Teilerschließung ließe sich nicht abrechnen. Der Erste Bürgermeister erläutert den Erschließungsbereich, der eine Fläche von knapp 16.000 m2 umfasst.
Der beauftragte Planer Herr Schreder stellte die Bestandsanalyse der Untersuchungen und die Anforderungen an eine Erschließung vor.
Eine rechtliche Ausbaupflicht besteht für die Gemeinde neuerdings laut Landratsamt nicht mehr. Jedoch bestehen für die unbefestigte Fahrbahn ein erhöhter Pflegeaufwand und erhöhte Verkehrssicherungspflicht, um die sichere Befahrbarkeit zu gewährleisten. Dies könnte in der Zukunft zu Problemen führen, die Kosten dafür gingen dann zulasten der Allgemeinheit.
Der Wortlaut der von der Mehrheit der Anwohner unterzeichneten Eingabe wurde verlesen:
a) Antrag der Anlieger der Raiffeisenstraße auf Beschlussfassung zur Vertagung der Entscheidung zur Umsetzung der Baumaßnahmen in der Raiffeisenstraße in Neukirchen vom 04.03.2020
b) Schreiben des LRA Miesbach vom 27.06.2019 betr. Vollzug des Art.5a KAG/Ersterschließung Raiffeisenstraße in Neukirchen, Gemeinde Weyarn
Der wesentliche Inhalt war, dass die Entscheidung über die größtenteils unerwünschte Ersterschließung weiter zurückgestellt und weitere Prüfungen vorgenommen werden sollten. Zudem wurde von den Anwohnern das zu erwartende Altlastenrisiko bemängelt.
In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat wurde besonders der Aspekt der Gleichbehandlung in Bezug auf die Umlage anderer Ersterschließungen hervorgehoben.
Nach einem ausführlichem Sachvortrag und Diskussion lehnte der Gemeinderat den Antrag der Anlieger einstimmig ab.
Der Gemeinderat verfolgt stattdessen weiterhin das Ziel einer Ersterschließung der Raiffeisenstraße. Er beauftragte die Verwaltung, die Erschließung mit hoher Priorität weiter zu betreiben. Es wurde die schmälere Variante 1 beschlossen. Unübliche Altlasten werden von der Gemeinde als dem mutmaßlichen Verursacher getragen. Die Anwohner haben Gelegenheit, Detailwünsche innerhalb einer definierten Frist vorzubringen. Die Verwaltung soll die Planung finalisieren und mit der Ausschreibung unverzüglich beginnen. Erschließungskostenbescheide müssen vor dem 01.04.2021 gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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Dafür: 15, Dagegen: 0

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Datenstand vom 21.07.2020 15:35 Uhr