2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Bauhof und Wertstoffhof"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.03.2020 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 31.01.2020 bis 02.03.2020 statt. Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
Landratsamt Miesbach, - Untere Straßenverkehrsbehörde -, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 31.01.2020: 
Grundsätzlich bestehen keine Einwände oder Bedenken gegen die beabsichtigte Planung, eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße MB 18 ist jedoch soweit möglich zu vermeiden.
Im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird die Anlage einer Linksabbiegespur zur Einfahrt des Wertstoffhofes/Bauhof empfohlen, ggf. zumindest als Option zu einem späteren Zeitpunkt bei intensiver Nutzung des Geländes.
Prüfung:
Durch die neue Situierung der geplanten neuen Lagerhalle entsteht keine höhere Frequentierung. Insofern besteht derzeit kein Bedarf an der Änderung der Erschließungssituation.
Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 04.02.2020:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans besteht grundsätzlich Einverständnis aus naturschutzfachlicher Sicht. Im Rahmen einer Ortseinsicht am 25.01.2020 wurden jedoch im Bereich des Bebauungsplans folgende Defizite festgestellt:
Grünordnung:
Die im Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen wurden noch nicht vorgenommen. Hier wäre eine Pflanzung in Bereichen, in denen sich keine baulichen Änderungen mehr ergeben angemessen.
Prüfung:
Die Gemeinde Weyarn wird im Jahr 2020 an Flächen, an denen keine baulichen Änderungen mehr notwendig sind, Nachpflanzungen vornehmen.
Eine Umsetzung der Ausgleichsflächen ist in weiten Teilen nicht erkennbar. Da die Umsetzung der baulichen Anlagen bereits weit fortgeschritten ist, hätten auch die Ausgleichsflächen spätestens 2019 hergestellt werden sollen.
Prüfung:
Die Umsetzung der Ausgleichsflächen ist beauftragt und es wurde damit auch bereits teilweise begonnen. Die Umsetzung wird noch in 2020 abgeschlossen werden.
Mit der Anlage der Amphibiengewässer wurde zwar im südwestlichen Teil auf etwa einem Viertel der Fläche begonnen, allerdings stimmen diese in Lage und Größe nicht mit den Angaben im Bebauungsplan überein. Darüber hinaus sind sie nur sehr oberflächlich gegraben und halten kein Wasser. In Summe ist leider noch kein Mehrwert für die Natur erreicht.
Prüfung:
Eine Überprüfung ergab, dass eine Teilanlage der Becken Wasser hält. Die zwei noch fehlenden großen südöstlichen Becken werden 2020 angelegt. Die Becken im nordwestlichen südwestlichen Bereich werden nachgebessert. Eine Beauftragung ist unter fachlicher Begleitung bereits erfolgt.
Auch die festgesetzte Wildhecke wurde bisher nicht gepflanzt.
Prüfung:
Die Wildhecke wird 2020 gepflanzt werden.
Wir bitten die angesprochenen Defizite spätestens bis Ende 2020 zu beheben und die untere Naturschutzbehörde über den Abschluss der Maßnahmen zu informieren.
Prüfung:
Dies wird veranlasst.
Landratsamt Miesbach, - Wasser- und Bodenschutzrecht -, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 21.02.2020:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung vom 08.08.2013. Zu den Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Altlastenverdachts auf den Flächen 32/1 und 31 nehmen wir Bezug auf die Festsetzungen des Bebauungsplans unter Nr 13.
Prüfung:
Ein Aushub ist nicht vorgesehen. Für die neu geplante Lagerhalle ist die Errichtung einer Bodenplatte ohne Eingriff in den Untergrund notwendig. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Nr. 13 werden beachtet.
- Bayernwerk Netz GmbH, Geigelsteinstraße 2, 83059 Kolbermoor, mit Schreiben vom 11.02.2020:
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Prüfung:
Dies ist nicht der Fall.
- Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 04.02.2020:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 folgende Stellungnahme ab:
Planung
Das Plangebiet liegt zwischen Wattersdorf und Bruck, südlich der Seehamer Straße und ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet Bauhof dargestellt. Die Gemeinde Weyarn beabsichtigt die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zu ändern, um die Errichtung einer Lagerhalle auf dem Gelände des Bau- und Wertstoffhofes zu ermöglichen.
Berührte Belange
Natur und Landschaft
Auf Grund der exponierten Lage ist, soweit im Rahmen der geplanten Zweckbestimmung möglich, auf eine an die Umgebung angepasste Baugestaltung zu achten (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 (G); Regionalplan Oberland (RP 17) B || 1.6 (Z)). Wir bitten diesbezüglich um Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde.
Bewertung
Die Planung steht bei Berücksichtigung des aufgeführten Punktes den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Prüfung:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 14.02.2020:
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 7300 m². Der Anteil an landwirtschaftlich genutzter Fläche beträgt 1140 m². Die Fläche wurde bisher als Wiese genutzt. Die Bodengüte liegt in diesem Bereich bei einer Grünlandzahl von 47 bis 55. Das höchste Ertragspotential liegt bei 100, der Landkreisdurchschnitt liegt bei 40. Somit wird der landwirtschaftlichen Nutzung ein überdurchschnittlicher Ertragsgrund entzogen.
Der Planungsbereich liegt umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese werden von vier Haupterwerbsbetrieben bewirtschaftet. Die Flächen werden als Mähweiden und Wiesen genutzt. Alle Betriebe haben Tierhaltung. Die Art der Tierhaltung ist die Milchwirtschaft. Der Umfang der Tierhaltung beläuft sich auf ca. 265 Großvieheinheiten. Es kann auf eine sehr stark landwirtschaftlich geprägte Umgebung geschlossen werden.
Die Anfahrtswege zu den Flurstücken sollen in der Bauphase sowie danach für den landwirtschaftlichen Verkehr ohne Beeinträchtigungen befahrbar sein. Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte haben Dimensionen von bis zu 3,50 m Breite und 4,00 m Höhe. Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei der Gestaltung von Parkmöglichkeiten am Wertstoff- und Bauhof.
Prüfung:
Die Erschließung des Recycling- und Bauhofgeländes ist bereits fertiggestellt. Landwirtschaftliche Belange werden nicht berührt.
Im Bebauungsplan wird im Abschnitt C Punkt 5 auf landwirtschaftliche Emissionen hingewiesen. Da es sich hier nicht pauschal um Geruchsbelästigungen handelt bitten wir sie diesen Passus wie folgt zu ändern:
Von den landwirtschaftlichen Flächen sowie Hofstellen ist selbst bei ordnungsgerechter Bewirtschaftung von Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen. Unter Umständen können diese auch sonn- und feiertags sowie vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auftreten. Diese sind zu dulden.
Prüfung:
Es handelt sich um einen Recycling- und Bauhof ohne Betriebsleiterwohnung. Der Hinweis ist nicht relevant.
Bei der Anlage von Tagwasserteichen gilt es zu berücksichtigen, dass es zu dauerhaften Veränderungen im Wasserhaushalt der südlich liegenden Feldflur kommen könnte. Vernässte Bereiche stellen Bewirtschaftungserschwernisse und Ertragsminderungen dar. Ein unkontrolliertes versickern und abfließen von Wasser aus den Tagwasserteichen in den Untergrund ist zu vermeiden, diese können in undurchlässiger Form angelegt und mit einem auch unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen geeigneten geregelten Abfluss versehen werden. Ein Drainagesystem oberhalb des Weges (Fl.Nr. 30) wirkt einer Vernässung der südlich gelegenen Feldstücke präventiv entgegen. Durch das Gefälle im Gelände ist es möglich, dass das versickerte Wasser an weiter unten liegender Stelle wieder zu Tage tritt.
Eine Veränderung des Wasserbodenhaushaltes zieht eine Änderung des Pflanzenbestandes im Grünland nach sich. In den als Futtergrundlage dienenden Flächen kann eine Ausbreitung von niederwertigen Gräsern (z.B. Seggen, Binsen) und auch z.T. toxische Kräutern (z.B. Wasserkreuzkraut) die Folge sein.
Etwaige Schäden und Bewirtschaftungserschwernisse sind von der Gemeinde auszugleichen. Diese können von unabhängigen Gutachtern ermittelt werden.
Prüfung:
Die Anlegung der Ausgleichsflächen wird von einem von der Gemeinde beauftragten Landschaftsarchitekt in Absprache mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach fachlich begleitet. Der notwendige Rückhalt des Wassers ist in dieser Form konzeptionell so vorgesehen.
Bitte senden Sie uns das Protokoll über die Abwägung der landwirtschaftlichen Belange zu.
Prüfung:
Dies wird veranlasst.
Im Zuge der Arbeitsentlastung aller Beteiligten Stellen wurde vonseiten des Gemeinderats abschließend darauf hingewiesen, dass es zukünftig wünschenswert wäre, bei Stellungnahmen zu Bebauungsplanverfahren auf das konkrete Vorhaben bezogene Stellungnahmen zu erhalten.

Der Gemeinderat billigte die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Bauhof und Wertstoffhof in der Fassung vom 09.01.2020 unter Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
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Abstimmungsergebnis
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Abstimmungsergebnis
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Datenstand vom 21.07.2020 15:35 Uhr