Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Westerhamer Straße in Holzolling bzgl. Umnutzung einer Garage zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/6 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.03.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat stimmte der beantragten Änderung der Ortabrundungssatzung „Westerhamer Straße“ in Holzolling für das Grundstück Fl.Nr.15/6 der Gemarkung Holzolling zur Nutzungsänderung der bestehenden Garage in Wohnbebauung auf Grundlage der vom Planungsbüro Kurz im Rahmen der Bauberatung erstellten Entwurfsvariante 2 zu. Die Antragsteller haben dabei die Kosten der notwendigen Satzungsänderung zu tragen.
Auf dem Grundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für KFZ vorzusehen und zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:35 Uhr