Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna, Werkstatt und Geräteschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/7 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.04.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne nördlich auf seinem Grundstück in Holzolling ein Gartenhaus mit Sauna, Werkstatt und integriertem Geräteschuppen mit Ausmaßen von 6,10 m x 4,40 m zzgl. Terrasse errichten.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Holzolling „Westerhamer Straße“. In der Satzung ist für das Vorhaben kein Bauraum vorgesehen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
In der Diskussion im Bauausschuss wurde festgestellt, dass keinerlei öffentliches Planungsinteresse für den Freizeitbau besteht.
Der Gemeinderat war nicht bereit, für derartige Freizeitnutzungen die bestehende Ortsabrundungssatzung zu ändern, da kein öffentliches Interesse begründet und abgeleitet werden könne. Es würde sich um eine reine Gefälligkeitsplanung der Gemeinde handeln, die möglicherweise eine Bezugsfallwirkung nach sich ziehen könnte. Das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen konnte ebenso nicht erteilt werden. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde daher verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.04.2022 11:08 Uhr