Anfrage zu Alternativen Nutzungs- und Bebauungskonzepten zum Hotelgrundstück Seehamer See im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd".


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümerfamilie hatte dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 verschiedene Möglichkeiten einer zukünftigen Bebauung vorgestellt. Der Vortrag diente der Meinungsbildung in den Fraktionen, welche strategische Haltung der Gemeinderat unter der Prämisse des neuen Leitbildes hierzu künftig einnehmen sollte. Nun sollte darüber entschieden werden, ob und unter welchen Kriterien eine Nutzungsänderung ggf. denkbar sei.
Der Gemeinderat hatte bislang Anträge auf Umplanungen des Hotelgrundstückes am Seehamer See abgelehnt, insbesondere Wohnbebauungen. Denkbar aus Sicht des Gemeinderats war bislang lediglich eine der Hotelnutzung angenäherte Nutzung durch eine Klinik. Auf Veranlassung der Eigentümerseite hatte Herr Goldbach vom Büro Leupold Brown Goldbach Architekten in der Vergangenheit Nutzungs- und Bebauungskonzepte vorgestellt, die auf eine geänderte Nutzung und umfangreichere Bebauung abzielten.
Unabhängig vom Umfang der baulichen Nutzung war im ersten Schritt zu entscheiden, ob und welche anderweitigen Nutzungen überhaupt denkbar seien. Es gebe folgende drei Möglichkeiten:
1. Die Planung, die derzeit da ist (Sondergebiet Hotel) solle nicht geändert werden. Dies würde bedeuten, dass alles bis auf Weiteres so bleibe, wie es ist.
2. Eine Wohnbebauung, ggf. verbunden mit gemeindlichen Forderungen wie der – auch teilweisen – Schaffung von Sozialwohnungen; die Anwendung der bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde sei im gewissen Umfang möglich.
3. Eine anderweitige ortsverträgliche gewerbliche Nutzung mit einer akzeptablen Baumasse sei auch eine Option unter der Bedingung, dass die Gemeinde ein Auswahlrecht des/der Betriebe bekomme.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und fasste folgenden Beschluss: Im Abgleich mit dem neuen Leitbild der Gemeinde sah der Gemeinderat keinen Anlass, die vorhandene Nutzung zu verändern. Weiterhin sehe der Landesentwicklungsplan eine wesentliche Entwicklung nur noch in der Umgebung des Hauptortes Weyarn vor. Im Übrigen würden keine Vorteile für die Gemeinde bei einer nennenswerten dezentralen Wohnentwicklung gesehen. Die Gemeinde sei derzeit nicht planungswillig und verwies auf die mögliche Bebauung des bereits bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.07.2022 11:58 Uhr