Bebauungskonzept Niederaltenburg; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Erlass einer Außenbereichssatzung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am 20.06.2022 nahm der Gemeinderat in Niederaltenburg eine Ortseinsicht im Rahmen einer nichtöffentlichen Sondersitzung vor. Der Grundeigentümer erläuterte sodann anhand eines Entwurfsplanes das Planungskonzept, das im Vorfeld mit dem Landratsamt Miesbach abgestimmt worden war. 

Die Planung sieht vor, dass die ehemaligen Stallungen im großen Umfang beseitigt sowie die Bestandsgebäude ertüchtigt werden. Erwünscht ist eine gewerbliche Umnutzung mit dem Schwerpunkt Tourismus. Außerdem sind Ersatzbauten für Mischnutzung, Gewerbe- und Ferienwohnungen geplant. Die bestehenden Garagen könnten in einen Handwerker- und Atelierhof umgenutzt werden. Das bestehende Stallgebäude mit Kantine sowie das ehemalige Gutshaus mit Büro sollen zukünftig in Gewerbe- und Betriebswohnungen umgenutzt werden.

Das vorgelegte Planungskonzept ist noch zu überarbeiteten und zu konkretisieren. Dabei sollen unter anderem nähere Aussagen über Stellplätze incl. -bedarf, Darstellung der Schnitte, Grünflächen, Wandhöhen, Anlieferungszonen, Entwässerung, Wohneinheiten, Heizmöglichkeit, Energieversorgung, Wasser- und Abwasserversorgung bzw. -entsorgung, Spielplatz, Sturzflutenabsicherung etc. getroffen werden. 

Bauplanungsrechtlich handelt es sich um Außenbereichsvorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Die bestehenden Gebäude sind im Rahmen der Privilegierung errichtet und genehmigt worden. 
Das Landratsamt hat das Instrument einer Außenbereichssatzung empfohlen. Gegenüber zahlreichen Einzelbauanträgen ist die Satzung zu favorisieren. Vorteil der Satzung ist u.a., dass die Gemeinde und auch der Antragsteller Planungssicherheit haben und die Bebauung geregelt werden kann. Aufgrund der Dimension des Vorhabens und der damit verbundenen erheblichen baulichen Entsiedelung handele es sich bei diesem Projektvorhaben um einen besonderen Einzelfall in der Gemeinde und auch im Landkreis.

Der Antragsteller müsste sich mittels städtebaulichen Vertrages verpflichten, die Verfahrens- und Planungskosten zu übernehmen sowie die dingliche Sicherung des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs zuzusichern. Ebenfalls wären alle Erschließungsfragen zu Lasten des Antragstellers sicherzustellen. Zudem ist die Beseitigung der bestehenden Stallungen und damit auch die Entsiedelung im nördlichen Bereich vertraglich zu regeln im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde. 
Der Gemeinderat konnte sich eine Beplanung im Rahmen einer Außenbereichssatzung der Teilfläche grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung sind die Übernahme der Planungskosten sowie weitergehender Erschließungskosten, sodass die Gemeinde von zusätzlichen Belastungen freigehalten würde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 11:58 Uhr