Ächtung von Feuerwerken in der Gemeinde Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2022
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Gewerbliche Feuerwerke unterliegen keiner Genehmigungspflicht, sondern sind lediglich bei der zuständigen Regierung von Oberbayern anzuzeigen. Die Regierung von Oberbayern informiert in diesen Fällen nachrichtlich die örtliche Gemeinde, das AELF und die Gewerbeaufsichtsämter. Zugelassene Feuerwerker können im Rahmen ihrer Berufsausübung solche Ereignisse eigenverantwortlich durchführen. Die Gemeinde hat hierauf so gut wie keinen Einfluss, lediglich an bestimmten Orten wie Krankenhäusern oder ähnlich sensiblen Einrichtungen kann ein gemeindliches Veto ausgesprochen werden.
Im Zusammenhang mit Feuerwerken gehen regelmäßig Beschwerden bei der Gemeinde ein. Feuerwerke werden aktuell von breiten Bevölkerungsschichten für umweltschädlich, tierunfreundlich und als Lärmbelästigung empfunden. Insbesondere laute Böller sind auch für traumatisierte Kriegsflüchtlinge erschreckend. Waldbrandgefahren sind aus rechtlicher Sicht ebenfalls keine Hinderungsgründe, das AELF empfiehlt jedoch ab Waldbrandstufe 4, keine Feuerwerke durchzuführen. Die Verantwortung liegt jedoch in jedem Fall beim Gewerbetreibenden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Feuerwerke im Gemeindebereich offiziell „ächten“ soll und damit potenziellen Veranstaltern bekunden, dass diese hier unerwünscht sind. Eine rechtliche Relevanz ist mit dieser politischen Meinungsbekundung zwar nicht verbunden, allerdings wird die Verwaltung jegliche Hilfeleistung zur Durchführung ablehnen.
Der Gemeinderat beschloss: Die Gemeinde ist sich bewusst, dass sie keine rechtliche Handhabe hat, um gewerbliche Feuerwerke zu verbieten. Die Entscheidungskompetenz liegt hier ausschließlich bei der Regierung von Oberbayern. Dennoch spricht sich der Gemeinderat für eine Ächtung von Feuerwerken aus. Entsprechende Anträge und Ankündigungen sollen von Gemeindeseite nicht unterstützt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5
Datenstand vom 16.08.2022 11:53 Uhr