Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 425 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und nicht im Geltungsbereich einer Bauleitplanung. Die Antragsteller möchten das Gebäude aufstocken, um im Dachgeschoss zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Zu klären war, ob das Bauvorhaben sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügt. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Baugrundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Eine Einfügung nach der Art der baulichen Nutzung ist gegeben. 
Bzgl. der Gebäudehöhe ist hier die direkte Umgebungsbebauung maßgeblich. Die bisherige Wandhöhe betrug 5,11 m und soll zukünftig 6,72 m betragen. Der Kniestock des neuen Dachgeschosses, in dem ein Schlafzimmer mit Ankleidezimmer geschaffen werden soll beträgt 1,50 m. In Richtung Südwesten ist ein „französischer Balkon“ geplant. Die Abstandsflächen in Richtung Norden (Fl.Nr. 423/1/Gemarkung Wattersdorf; Klosterweg 17) können nicht eingehalten werden. Eine Abstandsübernahmeerklärung des betroffenen Grundstücksnachbaren liegt jedoch dem Bauantrag bei und wurde somit erklärt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag. 
Philipp Eikerling begrüßte, dass mit der Wohnraumerweiterung auch eine energetische Sanierung des Daches einhergehe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 08:22 Uhr