Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 611/5 der Gemarkung Wattersdorf, Schmiedstraße 3 b, 83629 Stürzlham.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 11.01.2021 | ö | beratend | 4 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 04.02.2021 | ö | 8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Antragsteller haben mit Baugenehmigung vom 17.10.2018 auf dem Grundstück Fl.Nr. 611/5 der Gemarkung Wattersdorf in Stürzlham, Schmiedstraße 3 b, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet.
Bei einer Schlusskontrolle durch das Landratsamt Miesbach wurde festgestellt, dass die genehmigte Garage um ein Nebengebäude (Müll- und Fahrradschuppen) erweitert wurde, das im genehmigten Bauplan nicht dargestellt wurde. Das Landratsamt Miesbach hat für dieses Gebäude einen Tekturplan gefordert. Die Beurteilung erfolgte nach § 34 BauGB.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Tekturplan zu erteilen. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr