1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 der Gemarkung Reichersdorf; 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des geänderten Planentwurfs.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 11.01.2021 | ö | 6 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 04.02.2021 | ö | 10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung vom 07.12.2020 mit der Bauangelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Es wird festgestellt, dass die jetzt geplante Ausgleichsfläche mit der Baumbepflanzung mit dem Sichtdreieck zur Stürzlhamer Straße kollidiert und so nicht möglich ist. Diesbezüglich ist umzuplanen. Die gewünschte Wandhöhe von 6,72 m und die Dimensionen des Gebäudes werden im Entwurf zum weiteren Verfahren berücksichtigt.“
Das Planungsbüro hat die Pläne entsprechend geändert bzw. angepasst und hat diese Pläne zur Bauausschusssitzung vorgelegt. Der Grundeigentümer sorgt selbst an anderer Stelle für den naturschutzfachlichen Ausgleich. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Dem Entwurf wurde so zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Die bodenpolitischen Grundsätze und die erforderliche Ausgleichsfläche sind zu gewährleisten und vertraglich zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr