1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 64 “Kapellenweg, Großseeham”; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 01.02.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2021 ö 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 29.12.2020 bis 29.01.2021 statt. Die Rückmeldungen wurden vom Bauausschuss geprüft. Der Gemeinderat nahm davon zustimmend Kenntnis.
Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Kapellenweg, Großseeham“ unter Einarbeitung des vorgenannten Prüfvermerks in der Fassung vom 10.12.2020 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durch­zu­führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr