1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 und 400/14 der Gemarkung Reichersdorf in Neukirchen; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen eingebracht. Vom Landratsamt Miesbach, Abteilung Bauleitplanung, Untere Straßenverkehrsbehörde und Untere Naturschutzbehörde sowie vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen wurden Stellungnahmen eingebracht und im Bauausschuss bereits in letzter Sitzung beraten und beschlossen.
Dabei ging es um einen formalen Hinweis sowie um Hinweise auf die Möglichkeit, einen Gehsteig zu errichten, ausreichende Sichtbeziehungen zu schaffen sowie zu klären, ob die in Aussicht genommene Ausgleichsfläche den Anforderungen entspreche. Außerdem sollte der Hinweis auf die Umgebung des Planungsgebiets mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und die entsprechenden Begleiterscheinungen in die Satzung aufgenommen werden.
Folgende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ging ein und konnte in der letzten Bauausschusssitzung noch nicht abschließend geklärt werden:
Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 22.03.2021.
Der festgesetzten ökologischen Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 838 fehlt die notwendige fachliche Eignung. Einerseits ist die Fläche als typische Hausgartenfläche anzusprechen und als solche kaum sinnvoll aufzuwerten. Zum anderen wurde die Fläche erst vor kurzer Zeit durch vorgenommene Gehölzrodungen in ihrem ökologischen Wert gemindert. Derartige Flächen scheiden gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, (S. 14)“ als Ausgleichsflächen aus.
Die Gemeinde ist auch aus organisatorischen Gründen gut beraten, von der Festsetzung derart kleiner Splitterflächen im Privatbereich abzusehen.
Die untere Naturschutzbehörde bittet um Festsetzung einer fachlich geeigneten, d.h. ökologisch tatsächlich aufwertbaren ökologischen Ausgleichsfläche.
Gegen die zusätzliche Bebauung auf den Flurstücken 400/5, 400/13 und 400/14 mit einem Wohngebäude bestehen von Seiten der unteren Naturschutzbehörde keine Einwände.
Die Verhandlungen des Planers der Änderungssatzung mit der Unteren Naturschutzbehörde führten zu keinem einvernehmlichen Ergebnis. Das Landratsamt lehnte die Ausgleichsfläche weiterhin als ungeeignet ab.
Der Bauausschuss nahm zur Kenntnis, dass durch die vom Bauwerber vorgeschlagene Ausgleichsfläche mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach keine Einigung zu erzielen sei. Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt. Der Bauwerber wurde aufgefordert, eine geeignete Alternativfläche zu benennen, die vom Landratsamt Miesbach akzeptiert würde. Bis zur Klärung des Ausgleichs ruht das Verfahren.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Verfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr