Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 733/4 und 733/23 der Gemarkung Wattersdorf, Fichtenweg, 83629 Neustürzlham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchte gerne auf seinen Grundstücken im Fichtenweg in Neustürzlham ein Einfamilienhaus mit Ausmaßen von 10,00 x 10,00 m errichten. Nordöstlich ist eine Garage mit 7,00 x 6,00 m geplant. Die Zufahrt ist über die Fl.Nr. 733/8, welche sich im Eigentum der Antragsteller befindet, möglich.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Baugrundstück nach Rücksprache und erfolgter Ortseinsicht mit dem Landratsamt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Zu klären war, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß in die umliegende Bebauung einfüge. Bezüglich der Art der Nutzung sei darauf zu verweisen, dass die umliegende Bebauung geprägt von Wohnbebauung ist. Eine Einfügung nach der Art der baulichen Nutzung sei gegeben. Bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung könnte als Referenzobjekt die Bebauung Am Buchholz 9 und 11 herangezogen werden.
Der Bauausschuss hatte empfohlen: Auf Basis der Beratungsskizze des Planungsbüros Kurz GbR vom 28.04.2021 wird ein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr