Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 133 der Gemarkung Wattersdorf, Wattersdorfer Straße 9, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 03.05.2021 | ö | beratend | 10 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.05.2021 | ö | beschließend | 15 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von den vormaligen Eigentümern wurde 2020 ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern gestellt. Dieser wurde vom Landratsamt Miesbach im Februar 2021 genehmigt.
Der neue Eigentümer hat anstatt von zwei Wohnhäusern einen Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über einen Privatweg.
Hinsichtlich einer Überprüfung der Einfügung des geplanten Bauvorhabens empfahl der Bauausschuss dem Gemeinderat, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und den Bauwerber aufzufordern, bis zur nächsten Bauausschusssitzung ein Schaugerüst jeweils mit der Süd- und Nordfassade aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr