Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/3 der Gemarkung Wattersdorf, Rupert-Sigl-Straße, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bereits im Mai 2020 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Dreispänners (11,53 m² x 20,70 m²) mit Garagengebäude eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Bauvoranfrage befürwortet und das Landratsamt Miesbach diese mit Bescheid vom 30.11.2020 für zulässig befunden.
Der neue Eigentümer des Grundstücks hat jetzt einen Bauantrag eingereicht; eine geringfügige Erhöhung des Gebäudes konnte sich das Landratsamt vorstellen. Ein größeres Gebäude bzw. ein Vierspänner wurde vom Landratsamt Miesbach nicht befürwortet.
In Richtung Westen ist mittig des Gebäudes ein Quergiebel geplant und nach Rücksprache mit der Kreisbauabteilung aufgrund eines Bezugsfalls in der Nähe des Bauquartieres zulässig. Die geplante Gebäudehöhe beträgt 9,56 m und entspricht der Höhe des Nachbargebäudes.
Südöstlich angrenzend an das Baugrundstück befindet sich ein öffentlicher Containerstandplatz der VIVO. Hiervon ausgehende Emissionen sind seitens des Bauherrn zu dulden. Eine Verlegung des Containerstandortes ist nicht geplant. Der Bauherr hat bereits eine Mauer zum Containerstandplatz hin errichtet. Das Bauvorhaben befindet sich in direkter Nähe zur vielbefahrenen Münchener Straße und ist im Lärmaktionsplan enthalten. Bzgl. der hohen Lärmemissionen soll der Bauherr darauf hingewiesen werden, dass entsprechende bauliche Maßnahmen zur Minderung des Lärms vorgesehen werden sollten.
Die Gemeinde Weyarn ist nicht in der Lage, die Kappungsgrenze zu prüfen und geht davon aus, dass dies vom Landratsamt Miesbach im Rahmen der Baugenehmigungsprüfung erfolgt.
Die Beurteilung des Bauantrags erfolgte gemäß § 34 BauGB entsprechend des genehmigten Vorbescheids durch das Landratsamt Miesbach. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Sichtdreieck von der gemeindlichen Parkplatzausfahrt zur Staatsstraße gewährleistet werden müsse. Durch die zusätzliche Zufahrt am Ende der Ortsstraße „Rupert-Sigl-Straße“ wird der bisherige Schneeablageplatz entzogen, sodass der Grundstückseigentümer verpflichtet werden sollte, auf seiner Fläche eine Schneeablagerung zu ermöglichen.
Südöstlich angrenzend an das Baugrundstück befindet sich ein öffentlicher Containerstandplatz der VIVO. Hiervon ausgehende Emissionen seien seitens des Bauherrn zu dulden. Eine Verlegung des Containerstandortes sei nicht geplant.
Ebenso müssten Lärmschutz für Staatsstraße und Containerplatz berücksichtigt werden.
Aus den Erfahrungen mit anderen Bauvorhaben wurde dem Bauwerber dringend empfohlen, ausreichende Fahrradstellplätze zur Verfügung zu stellen. 
Da die Möglichkeit besteht, dass vom östlich gelegenen Hang Hangwasser über die Staatsstraße läuft, wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, für eine entsprechende hochwassersichere Bauweise zu sorgen.
Im Übrigen wurde das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 21.12.2021 07:56 Uhr