Der Erste Bürgermeister führte aus, dass die Gemeinde in den letzten sechs Jahren vorsichtig und sparsam gewirtschaftet hat und eine entsprechende Liquidität aufgebaut hat. Im Zuge der Bewältigung der Coronakrise dürfen und sollen die gemeindlichen Investitionen nicht auf Eis gelegt werden, sondern sie sollen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten im Rahmen des Vertretbaren durchgeführt werden. Allerdings gelte es, die Finanzierbarkeit neuer Großprojekte im künftigen Gemeinderat vor dem Hintergrund geringerer gemeindlicher Einnahmen abzuwägen. Die Gewerbesteuer-Einnahmen würden heuer zurückgehen. Die Gemeinden seien jedoch in der Verantwortung, antizyklisch zu arbeiten. Möglicherweise werden nun auch wieder billigere Preise angeboten.
Die Kämmerin stellte die Rahmendaten des Haushalts vor. Wesentliche Investitionen sind: neues Feuerwehrauto für die FFW Weyarn, Brandschutzertüchtigung Rathaus sowie Speicherausbau, Straßenbau und Grunderwerbungen. Der negative Saldo des Finanzhaushalts enthalte einige vorsorgliche Posten, über die der Gemeinderat noch abschließend zu entscheiden habe.
Beschluss 1:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 7.486.743 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von - 7.876.532 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 389.789 €
2. im Finanzhaushalt
- aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 7.104.314 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 7.135.432 €
und einem Saldo von - 31.118 €
- aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.900.925 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 5.037.612 €
und einem Saldo von - 2.167.805 €
- aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 270.000 €
und einem Saldo von - 270.000 €
- und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 2.437.805 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v.H.
- für die Grundstücke (B) 380 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Haushaltssatzung 2020 wurde entsprechend der Vorlage des Haushaltsplanes 2020 genehmigt.
Ebenso stimmte der Gemeinderat dem vorgestellten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020-2023 sowie dem Investitionsprogramm für denselben Zeitraum zu.