Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bayerische Gemeindetag hat den Gemeinden die Anpassung der Pauschalsätze bzgl. des Aufwendungsersatzes und für die Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren empfohlen. Insbesondere sollte dabei u.a. der Stundensatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender auf 28,00 Euro (bisher 24,00 Euro Stand 07.06.2019) angehoben werden. 
Die Verwaltung hat in Absprache mit den Kommandanten Ralph Benda und Daniel Arbinger das Verzeichnis neu überarbeitet und angepasst. 
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Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leis­tun­gen gemeindlicher Feuerwehren 

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungs- und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nrn. 1 – 3) und den Personalkosten (Nr. 4) zusammen.
  1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
  1. Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF        3,17 Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF        3,57 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        7,36 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, 20/40-SL        7,85 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2        6,22 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20        7,94 Euro
Kleinalarmfahrzeug        3,50 Euro
Mannschaftstransportwagen        2,80 Euro
  1. Anhänger
Sicherungsanhänger        2,20 Euro
Ölschadenanhänger        1,80 Euro
sonstige Anhänger        1,65 Euro
  1. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzu­gel­ten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Weg­strecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je Stunde für
  1. Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF        27,94 Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF        71,64 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        117,20 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, 20/40-SL        98,99 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2        117,20 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF        143,15 Euro
Kleinalarmfahrzeug        49,00 Euro
Mannschaftstransportwagen        23,25 Euro
  1. Anhänger 
Sicherungsanhänger        20,68 Euro
Ölschadenanhänger        15,00 Euro
sonstige Anhänger        13,75 Euro
  1. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des einge­setz­ten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. 
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
Abdeckplane, je Meter        1,90 Euro
Abdichtmaterial        53,00 Euro
Abnahme von Brandmeldeanlagen, pauschal        180,00 Euro
Absturzsicherung        24,00 Euro
Auffangbehälter 600 Liter, pauschal        150,00 Euro
Auffangwanne Eccotarp, pauschal        90,00 Euro
Beleuchtung (fest am Fahrzeug verbaut)        18,00 Euro
Beleuchtung        5,20 Euro
Chemieschutzanzug_gasdicht                                                                                           (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)        
Chemieschutzanzug_flüssigkeitsdicht/Spritzschutzanzug                                                        (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)
Dachmonitor LF/HLF        60,00 Euro
Dichtkissen (Gully)        110,00 Euro
Doppelkammerschlauch, je Std.         60,00 Euro
eine Länge Druckschlauch, täglich        8,00 Euro
Entsorgung ölhaltige Betriebsmittel, je kg        1,20 Euro
Ersatz-Schließzylinder        32,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (200 bar), je Flasche        5,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (300 bar), je Flasche        10,00 Euro
Gaswarnmessgerät, pauschal        100,00 Euro
Generator 13 KVA        35,80 Euro
Generator 5 KVA        22,40 Euro
Generator 8 KVA        22,40 Euro
Greifzug        5,20 Euro
Hebekissen/Hebegerät        5,20 Euro
Hochleistungslüfter         25,00 Euro

Insekten entfernen, pauschal        50,00 Euro

Kohlendioxidlöscher 5 kg mit Befüllung/Wartung/Dichtung        42,00 Euro
Kosten für eine Falsch-Alarmierung, pauschal        100,00 Euro
Kosten für einen Fehlalarm bei priv. Brandmeldeanlagen, pauschal        600,00 Euro
Leckdichtpaste mit Zubehör        104,00 Euro
Mineralölumfüllpumpe (Tankölpumpe), pauschal        255,00 Euro
Motorsäge und Motorflex, pro Stunde        9,20 Euro
Nebelgerät, pro Tag zzgl. Verbrauchsmaterial        25,00 Euro
Nebellöschsystem, pauschal        90,00 Euro
Ölbindemittel, je Sack incl. Entsorgung        48,00 Euro
Ölschlengel/Ölsperre        49,20 Euro
Ölsperren (formstabil), pro Tag und 20 m        12,60 Euro
Ölvliestücher (Ölbindetücher) und Chemietücher        102,60 Euro
Pulverlöscher 12 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/Sicherung        123,50 Euro
Pulverlöscher 6 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/Sicherung        75,50 Euro
Pumpen unterschiedlicher Art        13,30 Euro
Reinigen und Überprüfen einer Atemschutzmaske, je Maske        18,00 Euro
Reinigung Einsatzkleidung        30,00 Euro
Reinigung, Überprüfung u. Instandsetzung umluftunabhängiges Atemschutzgerät, je Gerät         61,38 Euro
Rettungsplattform        18,00 Euro
Rettungssatz, pauschal         150,00 Euro
Rollcontainer-Hochwasser, pauschal        150,00 Euro
Rollcontainer-Licht/TP8, pauschal         150,00 Euro
Rollcontainer Chiemsee-Schmutzwasserpumpe, pauschal        170,00 Euro
Rollcontainer MAST-Schmutzwasserpumpe, pauschal        150,00 Euro
Säureschutzanzug mit PA        100,00 Euro
Schaum-/Fettbrandlöscher 9l mit Befüllung/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/Sicherung        52,00 Euro
Schaummittel Sthamex-Class A 0,5 %, pro Liter        9,50 Euro
Schaumzumischanlage pauschal        120,00 Euro
Schlauchreparaturen: Ausleihgebühr für 1 Schlauchlänge pro Tag        10,00 Euro
Schlauchreparaturen: Kupplung einbinden je Stück        6,20 Euro
Schlauchreparaturen: Vulkanisierarbeiten je Schadstelle zzgl. Ersatzteile        6,20 Euro
Schlauchwaschen, je Länge        7,50 Euro
Seilwinde        80,00 Euro
Stromgenerator (Festeinbau 20 KVA HLF 20)        58,00 Euro
Tragkraftspritze        48,60 Euro
Trennschleifer        5,20 Euro
Türöffnungen, pauschal (kein Notfall)        250,00 Euro
Überprüfung Lungenautomat        37,26 Euro
umluftunabhängiges Atemschutzgerät        21,00 Euro
Verkehrssicherungshaspel LF/HLF        70,00 Euro
Wärmebildkamera        53,00 Euro
Wasserlöscher 9l mit Befüll/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/Sicherung        47,00 Euro
Wassersauger        16,90 Euro

  1. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung der ILS bis zum Wiedereinrücken und die darauffolgende Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft anzusetzen.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stun­denkosten erhoben.
4.1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 28,00 Euro berechnet.
4.2. Sicherheitswachen nach den amtlichen Bestimmungen des Bayer. Staatsministeriums des Innern
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden 16,40 € erhoben (siehe § 11 Abs. 4 AVBayFwG).
Abweichend von Ziffer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung vom 08.06.2022 über Aufwendungsersatz und Ge­büh­ren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das der Satzung als Anlage beigefügte Verzeichnis der Pauschalsätze für Pflichtleistungen gemeindlicher Feuer­wehren (Aufwendungsersatz) wurde neu gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 07:32 Uhr