Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch der bestehenden Werkstatt und Neubau von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne an seinem Bestandsgebäude den westlichen Teil beseitigen und durch einen Neubau mit zwei Wohneinheiten ersetzen. Das Gebäude soll profilgleich an den Bestand angeglichen werden. Die dafür notwendigen Abstandsflächen in Richtung Norden wurden bereits durch dingliche Sicherung mit dem Nachbarn vertraglich geregelt. 
In der Nähe des Bauvorhabens befindet sich ein denkmalschutzrechtlich relevantes Bodendenkmal sowie die denkmalgeschützte Kirche. Eine Vorabstimmung des Bauvorhabens mit dem Kreisbaumeister/der Unteren Denkmalschutzbehörde ist erfolgt.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Es ist darauf zu achten, dass auf dem Grundstück ausreichend Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorgehalten werden. Ein Stellplatznachweis ist erbracht.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat unter der Voraussetzung, dass die Planung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt ist und das Gebäude sich in die umgebende Bebauung einfügt, das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Gemeinderat Johannes Wieser hat aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr