5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 27.03.2023 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.10.2022 zum Bauantrag der Fritzmeier Immobilien GmbH & Co. KG „zum Neubau einer Lagerhalle und asphaltierter Lagerfläche“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 15, 83629 Weyarn folgenden Beschluss gefasst:
„Grundsätzlich wird die Absicht, eine Photovoltaikanlage aufzustellen, vor dem Hintergrund der gemeindlichen energetischen Ziele begrüßt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Dachform wird deshalb zugestimmt. 
Dem Bauwerber wird eine Prüfung empfohlen, ob zusätzlich zur verbesserten Wasserrückhaltung ein begrüntes Dach sinnvoll wäre. Ebenso wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze zugestimmt.“ 
Das Landratsamt Miesbach hat mit E-Mail vom 01.03.2023 mitgeteilt, dass das geplante Bauvorhaben in folgenden, wesentlichen Punkten dem Bebauungsplan widerspricht:
- Baugrenzenüberschreitung nach Süden
- Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 9,00 m um ca. 2,65 m
- Festsetzungen der Dachform als Pultdach
Die hier erforderlichen Befreiungen würden die Grundzüge der Planung berühren. Es somit eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Der Gemeinderast hat sodann die Änderung (5. Änderung) des Bebauungsplanes beschlossen. Das Planungsbüro Kurz wurde gem. Beschluss des Gemeinderates von der Verwaltung mit der Durchführung der Änderungsplanung beauftragt und hat bereits zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Änderungsentwurf des Planungsbüros vom 30.03.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr