Die Verwaltungsleiterin des Haushaltsverbunds Pfarrverband Weyarn hat im Namen der Pfarrei Weyarn und der Pfarrei Neukirchen für die Sanierung der Kirchen in Gotzing sowie in Weyarn einen Antrag auf Förderung gestellt. Beide Kirchen müssen wegen undichter Dächer umfassend saniert werden. Die Kirchen sind wichtige Kulturdenkmale.
Die Filialkirche in Gotzing benötigt eine Außensanierung. Die vorläufigen Kosten belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. €. Der Anteil für die Kirchenverwaltung Neukirchen beläuft sich hierbei auf ca. 124.000 €.
Hierfür wurden 5000,- € als Zuschusswunsch von der politischen Gemeinde im Finanzierungsplan dargelegt.
Bei der Weyarner Kirche wird umfassend saniert (Dach, Außenfassade, Kreuzgang usw.) und die vorläufigen Kosten belaufen sich auf ca. 6,4 Mio. €. Der Anteil der Kirchenverwaltung Weyarn beläuft sich hierbei auf 940.000 €.
Hierfür wurden ebenfalls 5000,- € als Zuschusswunsch von der politischen Gemeinde im Finanzierungsplan dargelegt.
2020 war in einem ähnlichen Fall für die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Miesbach folgender Beschluss gefasst worden:
Aus der Sitzung vom 06.02.2020:
Beratung über den Antrag von Pfarrer Erwin Sergel und Herrn Martin Reents: Gesellschaftliche und Soziale Angebote und Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Miesbach-Hausham.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Betrag von 5.000.- € im Haushalt 2020 als Zuschuss für die Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Miesbach bereitzustellen.
Der Finanzausschuss hat hierzu in seiner letzten Sitzung vom 28.02.2024 vorberaten und wie folgt darüber abgestimmt:
„Der Finanzausschuss empfiehlt, die beiden Kirchen mit je 5.000 € zu bezuschussen.“
Diskussionsbeiträge aus dem Gremium:
- Es gebe in der Gemeinde noch viele Kirchen und wenn jede Kirche einen Zuschuss beantrage, kämen hier hohe Kosten auf die Gemeinde zu.
- Die Erträge aus der Kirchensteuer und auch die Verwertung von kirchlichen Liegenschaften sollten mehr für diese Zwecke herangezogen werden.
- Der gemeindliche Zuschuss sei immer als symbolischer Beitrag/als Zeichen zu sehen. Die Gemeinde zeige damit, dass ihr die Erhaltung der Kirchen als Bezugspunkte und ihr kultureller Wert wichtig seien.
- Man solle auf den Grundsatz der Gleichbehandlung achten und auch hier die vergleichsweise geringen Summen lockermachen.
Der Gemeinderat stimmte dem Förderungsantrag zur Bezuschussung der Kirchen in Gotzing und Weyarn mit je 5.000.- € mehrheitlich zu.