Die Gemeinde Weyarn hatte ehemals eine einzügige Teilhauptschule in Weyarn. Anschließend gehörten die Kinder zum Hauptschulsprengel Miesbach. Nachdem die Einzügigkeit von Hauptschulen staatlicherseits nicht mehr akzeptiert wurde, war vor über 10 Jahren gemeinsam mit der Gemeinde Valley ein neuer Schulverband gegründet wurden. Die Gründung der Mangfalltalschule sollte die wohnortnahe Schulversorgung aufrechterhalten.
Große Teile der Gemeinde Weyarn gehören seit der Gründung der damaligen Teilhauptschule Mangfalltal (nun Teilmittelschule Mangfalltal) in Valley damit formal auch zum Schulsprengel Holzkirchen.
Es wurde allerdings damals mit dem staatlichen Schulamt eine Vereinbarung getroffen, dass für den Fall, dass in Valley keine Klassen zustande kämen, weiterhin ein Wahlrecht für die Weyarner Kinder zur Mittelschule Miesbach bestehen solle.
Durch die Deaktivierung der Teilmittelschule Valley mit dem Schuljahr 2023/24 durch das staatliche Schulamt gibt es in Valley nur noch eine auslaufende Klasse und die endgültige Betriebseinstellung in Valley steht nun im nächsten Schuljahr 2024/2025 an. Neue Klassen dürfen in Valley nicht mehr gebildet werden.
Das staatliche Schulamt sieht vor diesem Hintergrund mangels gesetzlicher Grundlage auch keine Möglichkeit mehr, die bisherige Praxis der freien Schulwahl für die Weyarner Kinder nach Miesbach im Wege der Zuweisung aufrechtzuerhalten. Die Eltern wurden im April per Elternbrief von der Aufkündigung der bisherigen Praxis 2024 informiert und darauf hingewiesen, dass die Schüler aus den Übertrittsklassen der Grundschule Weyarn im besagten Schulsprengel nun geschlossen der Mittelschule Holzkirchen zugewiesen werden.
Dies wird dazu führen, dass alle Mittelschul-Kinder aus der Gemeinde Weyarn künftig dauerhaft und alternativlos dem Mittelschulverband und Standort Holzkirchen zugewiesen werden. Die Gemeinde ist dort nur mittelbar über den Vorsitzenden des Schulverbandes Valley ohne eigenes Stimmrecht vertreten.
Da Miesbach wohnortnäher ist, besuchte der Großteil der Weyarner Kinder bisher traditionell die Mittelschule Miesbach, die Gemeinde Weyarn ist zudem vollwertiges Mitglied im Mittelschulverband. Derzeit besuchen 29 Kinder aus Weyarn die Mittelschule in Miesbach. Die aktuell entrichtete Schulverbandsumlage liegt bei ca. 184.000 €/Jahr.
In der Gemeinderatssitzung vom 11.04.224 wurde das Thema in der öffentlichen Sitzung diskutiert, zumal auch einige Gemeinderäte von Eltern darauf angesprochen worden waren.
Der Gemeinderat beauftragte den Ersten Bürgermeister daraufhin, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kinder aus dem Weyarner Gemeindebereich weiterhin wohnortnah in Miesbach beschult werden könnten. Weiterhin wurde er ermächtigt, bei Bedarf mit dem Mittelschulverband Miesbach eine Vereinbarung zur weiteren freiwilligen Kostentragung der Fahrtkosten für Weyarner Gastschulkinder in der Mittelschule Miesbach zu treffen.
Mit dem staatlichen Schulamt, Herrn Heiß, wurde daraufhin folgendes besprochen:
Derzeit bestehe seitens des Schulamts keine Möglichkeit mehr, kurzfristig eine andere formale Lage herzustellen, welche die freie Schulwahl nach Miesbach zulassen würde. Allerdings würde man seitens des Schulamts eine kulante Gastschulregelung, die im Einvernehmen der betroffenen Schulsachaufwandsträger getroffen werde, auch nicht behindern. Für das übernächste Schuljahr könnte die Gemeinde Weyarn ggf. einen begründeten Antrag auf Änderung des Mittelschulsprengels stellen.
Es besteht keine Aussicht, dass die Mittelschule Valley wiederaufleben könnte.
Es bestand Einvernehmen mit dem Schulamt, dass Gastschulanträgen nur bei sachlich relevanter Begründung zugestimmt werde. Typische Fallkonstellationen, die üblicherweise in einer Prüfung von Relevanz sind, wären z.B.:
- Geschwisterkinder schon in Miebach
- besondere pädagogische Angebote in Miesbach (z.B. Praxisklasse)
- bessere Erreichbarkeit des Schulstandortes
- bessere Betreuungsmöglichkeiten
Die Gemeinde Weyarn hat den Schulverband Miesbach um Prüfung gebeten, ob eine Aufnahme der Weyarner Kinder – nun vorläufig als Gastschüler – aus Sicht des Schulverbands weiterhin ermöglicht werden könne und welche Voraussetzungen seitens des Schulverbands daran geknüpft wären. Im Übrigen wäre auch eine Aussage des Schulverbands erwünscht, ob künftig eine Änderung des derzeitigen Weyarner Mittelschulsprengels von Holzkirchen hin zur Mittelschule Miesbach gewollt sei und unterstützt werde.
Dies wurde in der Verbandsversammlung der Mittelschule Miesbach am 25.04.2024 auch mit folgendem Ergebnis behandelt:
Die Verbandsversammlung hat beschlossen, dass Gastschulanträge von Kindern aus der Gemeinde Weyarn als Zwischenlösung befürwortet werden sollen.
Bezüglich der Übernahme der Fahrkosten prüft die Verwaltung, ob es dazu einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Weyarn bedarf.
Weiterhin sei eine dauerhafte Umsprengelung der Weyarner Kinder zum Erhalt des Status quo sowie der Aufrechterhaltung des Miesbacher Mittelschulangebotes vom Mittelschulverband Miesbach erwünscht und werde befürwortet.
Die Stadt Miesbach hat die Liegenschaft der Mittelschule erst kürzlich mit 2 Millionen Euro entsprechend ertüchtigt.
Ebenso wurde beim Mittelschulverband Valley nach dessen Einwilligung gefragt. Folgende Mitteilung erging am 23.04.2024:
„Der Schulsprengel wird von der jeweiligen Regierung festgelegt. Für jede Schule wird per Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel festgesetzt. Es ist durchaus üblich, dass ein Gemeindegebiet in verschiedene Schulsprengel aufgeteilt ist. In der Vergangenheit war der Schüleranteil der Mangfalltalschule Valley aus dem Gemeindegebiet Weyarn sehr gering, was auch dazu beigetragen hat, dass der Mittelschulstandort Valley auf „inaktiv“ gestellt werden musste. Aus diesem Grund sprechen aus Sicht des Mittelschulverbands Valley keine Argumente gegen eine Umsprengelung.“
Beschluss des Gemeinderats: Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsprengelung der Schüler im Gemeindebereich Weyarn vom Schulsprengel Mittelschule Valley zum Schulsprengel Mittelschule Miesbach zu beantragen.
In der Übergangszeit für das kommende Schuljahr 2024/25 soll die Verwaltung jeden Gastschulantrag nach Miesbach befürworten, der mit einer sachgerechten Begründung versehen ist.
Insbesondere wird auch die von der Gemeinde beabsichtigte Umsprengelung als anzuerkennende Begründung angesehen, da es sicherlich auch als zwingender Aspekt aus Elternsicht anzusehen ist, hier einen einzigen Jahrgang nicht von den vorherigen und künftigen Jahrgängen abzukoppeln, zumal die örtlichen sozialen Bindungen ein wichtiger Aspekt der kindlichen Entwicklung seien. Die Kosten der Schülerbeförderung nach Miesbach werden bei den Gastschulanträgen in der Übergangszeit von der Gemeinde Weyarn übernommen.