6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bzgl. der 6. Änderung des Bebauungsplanes Erlacher Weg Nord hat die Gemeinde die erste öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.04.2024 bis 10.05.2024 durchgeführt. 
Die geringe Erhöhung der Wandhöhe der Hallenhöhe im Norden wurde in Abstimmung mit den Bauherren nochmals angepasst.
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Als einziger Träger öffentlicher Belange hat das LRA Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Einwände vorgebracht. Die Fortführung des Verfahrens war aufgrund der erforderlichen Nacharbeiten vorläufig eingestellt worden. Durch Begutachtungen und diverse Besprechungen mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Ausgleichsbilanzierung, zum Artenschutz und zur Grünordnung wurden umfangreiche Erarbeitungen erstellt, die in die aktualisierte Planung eingeflossen sind. Der Bauausschuss hat die einzelnen Einwendungen geprüft und abschließend entsprechend seiner Zuständigkeit beschlussmäßig behandelt. Dem Gemeinderat lag das Ergebnis dieser Behandlung vor. Als wesentlicher Aspekt war anzumerken, dass noch 391 m2 Ausgleichsfläche aus dem gemeindlichen Ökokonto abgebucht werden mussten und ein Zauneidechsenbiotop auf dem Baugrundstück zu beachten sei.
Der Gemeinderat nahm von den Prüfungen und Abwägungen des Bauausschusses zustimmend Kenntnis und beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Erlacher Weg Nord“ unter Berücksichtigung der vorgenannten Prüfvermerke aus dem Bauausschuss als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2024 08:27 Uhr