Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1324/1 der Gemarkung Holzolling in der Esterndorfer Straße, 83629 Esterndorf.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Eigentümer des Anwesens Esterndorf 1 am westlichen Ortseingang von Esterndorf hatte bei der Gemeinde angefragt, ob er auf der ihm gehörenden Grundstücksfläche gegenüber seinem Wohnhaus (gehört noch zu seinem Grundstück) einen Carport mit Ausmaßen von ca. 5 x 9 m in Holzständerbauweise mit flach geneigtem Dach errichten dürfe. Der Carport wäre seitlich offen und würde nicht ganz vor zur Straße errichtet werden.
Die Familie hat zwei junge erwachsene Kinder – entsprechender Platzbedarf für Fahrzeuge sei daher vorhanden. Derzeit werden die Fahrzeuge bereits teilweise auf dieser zur Straße hin gekiesten Fläche abgestellt.
Westlich des Grundstückes verläuft ein Oberflächenentwässerungsgraben, der aus Sicht der Verwaltung die topographische Zäsur an dieser Stelle ist. Die bestehenden Bäume würden nicht beseitigt bzw. können erhalten werden. Der Carport würde in den Hang hinein gebaut und dort so gut es geht integriert werden. Es wird dabei darauf geachtet, dass der östliche Grundstücksnachbar beim Ein- und Ausfahren aus seinem Hof durch das Vorhaben nicht in der Sicht beeinträchtigt wird.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben am Ortsrand des im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn als Dorfgebiet dargestellten Ortes Esterndorf bzw. außerhalb des bestehenden Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 56 „Esterndorf“.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Marterl, das der Bauwerber im Zuge der Wohnhausbebauung des Wohnhauses Esterndorf 1 dorthin versetzt hat. Das Marterl würde vom Bauvorhaben nicht tangiert werden – eine Versetzung wäre aber wenn erwünscht möglich.
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Dem Gemeinderat ist bekannt, dass das Marterl beim Straßenbau versetzt wurde und nicht am originalen Platz steht. Insofern sollte einer weiteren Versetzung in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nach Westen nichts im Wege stehen. Der Carport sollte aus Sicht des Bauausschusses aus verkehrlichen Gründen sowie ortsgestalterischen Gründen mindestens zwei Meter Abstand von der Fahrbahn haben und nach Osten verrutscht werden. Unter diesen Voraussetzungen stellte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einem Bauantrag in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2024 07:16 Uhr