Beschränkung der Straße "Am Buchholz".


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßenausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Straßenausschusses 21.10.2024 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein Anwohner aus Einhaus war Ende Februar in der Bürgersprechstunde. Er teilte mit, dass öfter längere ortsfremde LKWs von der Staatsstraße abfahren und durch die Straße „Am Buchholz“ fahren (vermutlich wegen Staus), und sich dann in der engen Kurve in Einhaus festfahren und dann irgendwie wieder versuchen heraus zu rangieren. 
Er bat darum, eine Längenbeschränkung zu prüfen. Vor einiger Zeit war auch schon mal ein anderer Anwohner wegen LKWs in Einhaus im Rathaus zur Vorsprache.
Die Verwaltung hat die Begebenheiten vor Ort geprüft und kam in Absprache mit dem Verkehrsreferenten zu dem Ergebnis, dass es am besten wäre, hier wie in der Seidinger Straße/Seiding zu verfahren und die Straße „Am Buchholz“ für den allgemeinen Verkehr zu sperren und nur noch den Anliegerverkehr zuzulassen. Perspektivisch soll auch der Radweg in das Buchholz einmünden, sodass auch diesbezüglich eine Beschränkung des Fahrzeugverkehrs sinnvoll ist. Ebenso bietet sich der Fahrbahnzustand in Richtung Neukirchen sowie die geringe Breite mit wenig Begegnungsstellen für KFZ (einspurig) für die Stauumfahrung generell nicht an.
Begründung gem. VAO:
Die Gemeindestraße „Am Buchholz“ ist insgesamt nur sehr schmal ausgebaut. Zusätzlich verfügt sie über eine sehr enge Kurve, die für längere Gespanne nicht passierbar ist. Aufgrund von Stau-Umfahrungen der nahe gelegenen St 2073 kam es immer wieder zu Problemen. Aufgrund dessen wird nun, wie bereits in Seiding, die Straße „Am Buchholz“ an den Zufahrten der St 2073 und der MB 17 mit den Verkehrszeichen 251 oder 260 (Fahrverbot auch für Motorräder) inkl. Zusatzzeichen 1020-30 („Anlieger frei“) versehen, um zukünftige Stau-Umfahrungen zu vermeiden.
In der Aussprache wurde die Wirksamkeit der Regelung hinterfragt. In Seiding habe man mit der Beschränkung durch Verkehrsschilder gute Erfahrungen gemacht und auch moderne Navigationsgeräte bzw. Kartenmaterial gehen darauf ein. Evtl. könne man auch eine Längenbeschränkung festlegen. Man stehe der Angelegenheit aufgeschlossen gegenüber und solle die konkrete Umsetzung der Verwaltung überlassen.
Der Empfehlung des Straßenausschusses wurde gefolgt: Die Straße „Am Buchholz“ soll mit dem Verkehrszeichen 251 oder 260 und dem Zusatzschild „Anlieger frei“ beschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2024 07:22 Uhr