Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus, Schwimmbades sowie einer Mauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 731/3 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham; hier: Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus".
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antrag war bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.08.2024 behandelt worden. Bebauungsplanrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Einhaus“. Nach Ansicht des Gemeinderates widerspricht das Vorhaben nicht den Festlegungen dieser Satzung, sodass das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt wurde. Der Anbau soll der Gewinnung von Wohnraum für den Familienbedarf dienen.
Das Landratsamt hat danach mitgeteilt, dass das geplante Vorhaben in Bezug auf die Baulinien des Anbaus der bestehenden Satzung widerspreche und eine Änderung der Ergänzungssatzung erforderlich sei. Der Gemeinderat hatte daher nun zu entscheiden, ob für das beantragte Vorhaben die Satzung zu ändern sei. Der Antragsteller hatte mitgeteilt, die Planungskosten dafür zu übernehmen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die Änderung der Ergänzungssatzung „Einhaus“ für das Vorhaben (Wohnhausanbau). Was das Schwimmbecken betrifft, sollen hierzu keine gemeindlichen Planungen vorgenommen werden. Es wurde auf den verfahrensfreien Tatbestand des Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verwiesen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.10.2024 07:30 Uhr