Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | beschließend | 6 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 05.06.2025 | ö | 9 | |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 02.06.2025 | ö | 6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Bürgern wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden in der Bauausschusssitzung am 03.02.2025 eingehend geprüft.
Diese sind gleichlautend mit den vorbenannten Abwägungen und Stellungnahmen zu der im Parallelverfahren betriebenen Änderung des Flächennutzungsplans (siehe TOP 5).
Weiterhin wurde zur Ausbringung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen auch ein Vorhabens- und Entwicklungsplan für das weitere Verfahren erstellt.
Der Gemeinderat nahm von den Abwägungen des Bauausschusses zustimmend Kenntnis. Vom Vorhabens- und Erschließungsplan wurde zustimmend Kenntnis genommen.
Entsprechend den Empfehlungen des Bauausschusses billigte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau“ in der Fassung vom 12.12.2024 unter Einarbeitung der vorgenannten Punkte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.02.2025 14:38 Uhr