Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2521 der Gemarkung Holzolling in 83629 Sonderdilching.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind Eigentümer des bebauten Grundstückes in Sonderdilching. Diese möchten nun die alte bestehende Garage beseitigen und durch einen Neubau (Doppelgarage mit überdachtem Freisitz) mit vergleichbaren Ausmaßen ersetzen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Da es sich um Nebengebäude sowie um einen Ersatzbau handelt, könnte das gemeindliche Einvernehmen hierzu gem. § 35 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 15:54 Uhr