3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Münchner Straße Nord-Ost" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planentwurfes.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.04.2025 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben weicht vom rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Münchner Straße Nord-Ost“ ab. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10. März 2025 beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Die Kostenübernahme vonseiten des Bauträgers für die Änderung des Bebauungsplans lag vor. 
Das Planungsbüro Kurz hat in der Bauausschusssitzung am 07.04. einen Planentwurf bzgl. der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes vorgelegt. Der Bauausschuss stellte fest, dass am südwestlichen Geltungsbereich das von der Gemeinde erworbene Grundstückseck noch nicht in der Planung enthalten ist. Der Planentwurf wurde bis zur Gemeinderatssitzung bezüglich seines Geltungsbereichs angepasst.Der hinsichtlich des Geltungsbereichs überarbeitete Planentwurf lag in der Gemeinderatssitzung vor. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat der überarbeiteten Planung zu und beschloss, das weitere Verfahren auf dieser Basis durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 07:51 Uhr