Antrag auf Änderung der bestehenden Ortsabrundungssatzung Großpienzenau, Burgstraße, zur Zulassung eines Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße, 83629 Großpienzenau.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Schreinerwerkstatt/ Spielzeug­manu­faktur in einem Nebengebäude beim Anwesen Burgstraße 7 in Großpienzenau ist zu klein. Daher soll etwas weiter nördlich ein eingeschossiges, etwas größeres neues Werkstattgebäude errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Großpienzenau, Burgstraße. Nördlich auf dem Grundstück gibt es ein Baurecht für ein Einfamilienhaus (Baulinie).
Für den Bauwunsch Werkstattgebäude ist die Änderung der bestehenden Ortsabrundungs­satzung notwendig. Der Antragsteller hat sich im Vorfeld mittels Kostenübernahmeerklärung verpflichtet, die Kosten für das notwendige Änderungsverfahren zu übernehmen sowie gleichzeitig eine Bauverpflichtung einzugehen.
Der Gemeinderat war grundsätzlich bereit, die Ortsabrundungssatzung entsprechend zu ändern. Voraussetzung dafür sei, dass der Antragsteller vorher eine Kostenübernahme erkläre und eine vertragliche Bauverpflichtung eingehe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2021 10:37 Uhr