Datum: 10.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.09.2019.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 4223/94 auf Fl.Nr. 1460, Kleinpienzenau Gem. Wattersdorf.
5 Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“
6 Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“; Anbau "Fun Climb" am Kletterzentrum Weyarn.
7 Anfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 295/1 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße 17, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
8 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flur-Nr. 2961/3, Gemarkung Holzolling, Gruber Str. 4, Kleinhöhenkirchen
9 Zentrale Vergabestelle - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem ZV KDZ Oberland und Übertragung der Aufgabe "Vergabestelle" an das KDZ Oberland.
10 Antrag von Anwohnern des Erlacher Wegs auf ständige Aufstellung eines Geschwindigkeitsanzeigers Am Weiglfeld.
11 Antrag von Anwohnern des Erlacher Wegs auf Anordnung eines Rettungsweges im südlichen Bereich der Straße "Am Weiglfeld".
12 Antrag des Wasserversorgungsvereins Pienzenau e.V. auf Zuschuss für Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus Pienzenau.
13 Antrag der CSU Gemeinderatsfraktion auf Benennung einer Energiebeauftragten.
14 Kommunalwahl 2020 - Suche nach Wahlvorständen und Wahlhelfern.
15 Unvorhergesehenes.
16 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.09.2019.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.09.2019 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Vergabe des Planungsauftrags auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Stürzl­ham Nordost“ für das Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf.
Der Planungsauftrag zur Änderung wurde an das Planungsbüro Kurz vergeben, das bereits den Bebauungsplan erstellt hat.
Änderung der Ergänzungssatzung „Einhaus“ für das Grundstück Fl.Nr. 857/9 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz 11, 83629 Weyarn.
Der Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Kurz vergeben, das  bereits die Ergänzungssatzung erstellt hat.
Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Bauhof und Wertstoffhof“; Ver­gabe des Planungsauftrags.
Der Planungsauftrag für die Änderung des Standortes des gemeindlichen Lagerschuppens wurde an den PV Äußerer Wirtschaftsraum München vergeben, der auch schon den Bebauungsplan erstellt hat.
Bestellung einer neuen Geschäftsleiterin und eines neuen stellvertretenden Ge­schäfts­leiters für die Gemeindeverwaltung ab 01.09.2019.
Zum 01.09.2019 wurde Frau Christel Altenweger neue Geschäftsleiterin der Gemeinde Weyarn. Ebenfalls zum 01.09.2019 wurde Herr Andreas Haimerl zum stellv. Ge­schäfts­leiter der Gemeinde Weyarn bestimmt.
Straßensanierungen 2019; Vergabe der Oberflächenbehandlungen
Saniert bzw. repariert werden sollen die Straßen Maxlrainer Weg, Reinthaler Straße bis Trafostation, Standkirchen, Am Lindl, Westin, Langenegger. Der Maxlrainer Weg sowie die Reinthaler Straße sollten bereits 2018 saniert werden. Aufgrund von Arbeiten eines Energieversorgers konnten die Arbeiten in 2018 nicht ausgeführt werden und wurden so­mit auf das Haushaltjahr 2019 verschoben. Der Zuschlag erfolgte an die Fa. BABIC Bayerische Bitumen-Chemie GmbH Kaufering zum Preis von 80.388,09 € brutto.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bericht von der Strategieklausur am 20. Juli 2019 in Westerham, den Herr Dr. Sturm angefertigt hat, wurde an die Gemeinderäte versandt. Mit dem September-Gmoablatt’l wurde eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger zu ihren Ideen zum neuen gemeindlichen Leitbild unternommen. Die Ergebnisse aus der Strategieklausur und die Rückmeldungen der Bürger werden von Herrn Dr. Sturm aufbereitet und in einer Sitzung des Strategieausschusses Ende November vorgestellt. Sie dienen der Vorbereitung der Bürgerwerkstatt, die für Januar geplant ist.
Die Bürgerwerkstatt findet an einem Samstag (9.00-17.00 Uhr) statt. 50 Personen ab 14 Jahren, durch Zufallsauswahl bestimmt, arbeiten in zwei Gruppen. Inhaltliche Punkte: verschiedene Szenarien entwickeln, die sich aus den Themen ländlicher Raum, Wachstum und Gewerbe, Bevölkerungsentwicklung, Heimat und Tradition, Religion und Kirche u.a. ergeben.

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4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 4223/94 auf Fl.Nr. 1460, Kleinpienzenau Gem. Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.10.2019 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein weiteres Mal wurde die Verlängerung der bisherigen Baugenehmigung in Kleinpienzenau zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung beantragt. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.10.2019 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in einer früheren Sitzung für die Parzelle GE/3 seine Zustimmung hinsichtlich der unterirdischen Überschreitung der Baugrenzen der Tiefgarage und einer Anhebung der Gebäudehöhe auf maximal um einen Meter auf 679,50 ü.NN., analog der Gebäudehöhe der östlichen Nachbarparzelle (Parzelle GE/6), signalisiert und die Bereitschaft erklärt, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Ein Entwurf mit den eingearbeiteten Änderungen liegt mittlerweile vor.
Einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“; Anbau "Fun Climb" am Kletterzentrum Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.10.2019 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Beantragt wurde eine Änderung des Bebauungsplans für die Erweiterung des Kletterzentrum mit „FunClimb“, Büros und Betriebsleiterwohnung.
Der Antragsteller wurde gebeten, für den Bauausschuss das Grundstück für eine Ortsbesichtigung entsprechend auszupflocken. Der Bauausschuss konnte sich die beantragte Planung nur in deutlich reduzierter Form vorstellen.
Grundsätzlich konnte sich der Bauausschuss eine Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans unter folgenden Voraussetzungen vorstellen und empfahl dem Gemeinderat folgende Rahmenbedingungen dazu:
  1. Stellplätze müssen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
  2. Nördlich der Gebäudegrenze dürfen keine Stellplätze geplant werden.
  3. Die Gebäudehöhe darf maximal die Höhe des östlichen Bestandsgebäudes (Anbau Hauptgebäude) erreichen.
  4. Mit den geplanten Nutzungen besteht Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine Betriebsleiterwohnung zulässig ist.
  5. Das Landratsamt muss einer Verlagerung der privaten Ausgleichsflächen zustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Ausgleichsflächen-regelung zusammen mit dem Bauwerber eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt vorzunehmen.
  6. Das Baufenster ist auf das geplante Gebäude zu beschränken.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Anfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 295/1 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße 17, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.10.2019 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Anfrage wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung am 12.09.2019 bis zur Klärung der Rechtslage zurückgestellt. Das Landratsamt Miesbach hat mittlerweile mitgeteilt, dass eine Beurteilung nach § 34 BauGB möglich ist.
Der Gemeinderat stellte in Aussicht, unter diesen Voraussetzungen das Einvernehmen zu dem geplanten Anbau zu erteilen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Oberflächenentwässerung auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen habe.
Dem stimmte der Gemeinderat unter diesen Voraussetzungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flur-Nr. 2961/3, Gemarkung Holzolling, Gruber Str. 4, Kleinhöhenkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.10.2019 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Beantragt wurde der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Vom Landratsamt wurde bereits ein positiver Vor­be­scheid erteilt. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Zentrale Vergabestelle - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem ZV KDZ Oberland und Übertragung der Aufgabe "Vergabestelle" an das KDZ Oberland.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde Weyarn eine Zweckvereinbarung mit dem KDZ Oberland abschließen solle, um die Leistungen des Vergabezentrums in Zukunft in Anspruch nehmen zu können. Hintergrund sind die zunehmenden gesetzlichen Vorgaben durch die elektronische Abwicklung, die künftig nur noch von spezialisierten Stellen bewältigt werden können. Die Leistungen beinhalten das gesamte Spektrum von der Beratung bis zur Durchführung von Ausschreibungen.
Hierbei war dem Gemeinderat eine Kündigungsmöglichkeit wichtig, sofern man mit der Dienstleistung nicht zufrieden sein sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Antrag von Anwohnern des Erlacher Wegs auf ständige Aufstellung eines Geschwindigkeitsanzeigers Am Weiglfeld.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Anlieger des Erlacher Weges teilten in der Bürger­sprech­stunde am 24.09.2019 mit, dass die Aufstellung des Geschwindigkeitsanzeigers deut­liche Wirkung gezeigt habe und offenkundig jetzt erkennbar langsamer gefahren wer­de. Besonders die lautlosen E-Fahrzeuge und die Verkehrsfrequenz mit ständig wech­seln­den Fahrzeugen des überörtlichen Verkehres durch die Tesla-Ladestation von der BAB las­se die temporäre Aufstellung einer mobilen Anlage allerdings als nicht ausreichend erscheinen. Es wird deshalb ein Antrag auf Installation einer dauerhaften Anlage gestellt.
Der Verkehrsbeauftragte hat mittlerweile eine Auswertung durchgeführt: Die wesentliche Erkenntnis ist, dass in allen Auswertezeiträumen die Durchschnittsgeschwindigkeit bei ungefähr 30 km/h liegt. Die durchschnittliche stündliche Belastung beträgt zwischen 50 und 60 Fahrzeugbewegungen in beide Fahrrichtungen.
85 % der erfassten Fahrzeuge fahren 40 km/h oder langsamer. Das Argument eines wechselnden Personenkreises aus überörtlichem Verkehr in das Gewerbegebiet ist nicht in Abrede zu stellen. Aus diesem Grund schlägt der Verkehrsbeauftragte vor, den Geschwindigkeitsanzeiger bis auf weiteres dort stehen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Antrag von Anwohnern des Erlacher Wegs auf Anordnung eines Rettungsweges im südlichen Bereich der Straße "Am Weiglfeld".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Anwohner des Erlacher Weges beschweren sich bei der Gemeinde wiederholt über verbotswidrig ab­ge­stellte LKW und Lastzüge im Bereich Weiglfeld. Dies wurde mit Film und Bild belegt. Die derzeitige Beschilderung sei nicht ausreichend.
Von folgenden Problemstellungen wird berichtet:
       Abhängen und Abstellung von Sattelaufliegern und LKW-Anhängern am Fahr­bahn­rand
       Parken- und Nächtigen des Schwerverkehrs beidseitig am Fahrbahnrand
       Benutzung des Gehwegs zum Parken
Sofern der Gehweg verbotswidrig zum Parken genutzt werde, sei der Rettungsweg zum Ge­werbegebiet Weiglfeld bedenklich verengt. Kinder müssten auf ihrem Schulweg auf die Stra­ße ausweichen, weil LKWs den Gehweg gänzlich versperrten.
In den Erlacher Weg werde zum Wenden vom Weiglfeld aus mit Sattelschleppern rück­wärts eingefahren, die lauten Rückfahrwarnsignale würden insbesondere zur Nachtzeit stö­ren. In der kalten Jahreszeit läuft wegen der Heizung teilweise der Motor der LKWs. Im Um­feld der verbotswidrig abgestellten LKWs liegen Abfälle und Exkremente.
Die Anwohner baten deshalb um Prüfung einer restriktiveren Regelung zur Aufrecht­er­hal­tung des Rettungsweges.
Laut Mitteilung des Sachbearbeiters Verkehr der Polizeiinspektion Holzkirchen wird ein beidseitiges Haltverbot wie im Fortgang der Straße als ausreichend und rechtlich begründbar erachtet und möglicherweise für LKWs besser erkennbar als das vorhandene Anlieger-Sperrschild, insofern sei eine solche Beschilderung zulässig. Die Polizeiinspektion könne auch nachts bei Verstößen verständigt werden.
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, beidseitige absolute Haltverbote im südlichen Bereich umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Antrag des Wasserversorgungsvereins Pienzenau e.V. auf Zuschuss für Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus Pienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Wasserversorgungsverein Pienzenau e.V. tritt für die Dorfgemeinschaft Pienzenau als Sachwalter und Maßnahmenträger auf. Für Reparaturmaßnahmen von Schäden an Zaun und Mauer um das Feuerwehrhaus seien  2.500,- € für den Material- und Maschineneinsatz erfor­der­lich. Der Verein bat deshalb um einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 2.500,- €. Die Arbeitsleistungen werden von der Dorfgemeinschaft als Eigenleistung erbracht.
Der Gemeinderat genehmigte dem Wasserversorgungsverein Pienzenau e.V. einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 2.500.- € für Instandsetzungsarbeiten um das alte Feuerwehrhaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Antrag der CSU Gemeinderatsfraktion auf Benennung einer Energiebeauftragten.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die CSU-Fraktion beantragte, die Stelle des/der ehrenamtlichen Energiebeauftragten wie­der­zubesetzen. Die Fraktion schlägt Frau Dr. Elisabeth Meyer, die Sprecherin des AK Energie und Umwelt vor. Neben dem vom Ge­mein­derat eigens eingerichteten Energieausschuss soll die Neubeauftragung der Priorität des Umweltthemas Folge leisten.
Der Erste Bürgermeister teilte in diesem Zusammenhang mit, dass sich seit der Niederlegung des Amts des Energiebeauftragten durch Andi Frei aus zeitlichen Gründen niemand mehr aus dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt hat. Insofern sei der Antrag zu begrüßen, insbesondere da der Gemeinderat dem energetischen Thema hohe Priorität eingeräumt hat. Die Beauftragungen von Gemeinderäten nehme zunehmend ab, weil gerade in den kleineren Fraktionen, die alle gemeindlichen Ausschüsse besetzen müssen, bereits eine hohe Arbeitsbelastung besteht. Der Gemeinderat hat mittlerweile einen Energieausschuss gegründet, in dem der AK EU beratend mitwirkt und der bereits viele Beschlüsse auf den Weg gebracht hat.
Zu Beginn der Legislaturperiode wurde ein sechsstelliger Betrag für die Umsetzungsbegleitung des Energienutzungsplans bewilligt, die unter Federführung des AK EU abgearbeitet wurde. Weiterhin wurde die Mehrzweckhalle unter neuesten energetischen Aspekten gesteuert beleuchtet und mit einer sparsameren Heizung ausgestattet. Bereits vor fünf Jahren wurde die Straßenbeleuchtung komplett auf sparsamere LED-Leuchten umgestellt. Die Dächer der Feuerwehrhäuser Gotzing, Holzolling und Weyarn wurden auf Vorschlag des AK EU mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.
Für das KU Gemeindewerke Weyarn wurde ein E-Fahrzeug angeschafft sowie eine PV-Anlage installiert, um das Fahrzeug mit selbst erzeugtem Strom versorgen zu können. Seit zwei Ausschreibungs-Perioden wird für gemeindliche Zwecke ausschließlich Ökostrom beschafft. Die Gemeinde hat auf Vorschlag des AK Energie und Umwelt das Kommunalunternehmen um die Sparte Energieversorgung erweitert und über das gemeindeeigene Unternehmen ein Hackschnitzelwerk gebaut, das mittlerweile über 140 Haushalte am Klosteranger sowie den alten Klosterbestand mit regenerativer Energie versorgt. Dabei wurde ein in dieser Größe wohl außergewöhnliches Pilotprojekt mit getakteter Wärmversorgung erfolgreich ausgerollt. Weitere Projekte, die der AK EU angestoßen hat, sind in der Prüfung. Die Anstrengungen müssten allerdings noch weiter verstärkt werden, um die energetischen Ziele zu erreichen. Dazu benötige auch die Verwaltung entsprechende Kompetenzen. Die Beauftragten der Gemeinde sind in Verwaltungsprozesse eingebunden. Insofern wäre es aus Sicht des Ersten Bürgermeisters sehr zu begrüßen, wenn wir für eine forcierte Fortsetzung des weiteren Prozesses wieder jemanden haben, der diese Aufgabe wahrnimmt.
Beauftragte sind ehrenamtlicher Teil der Gemeindeverwaltung. Sie können auch operative Aufgaben der Verwaltung im Tagesgeschäft wahrnehmen. Der Energieausschuss (mit dem Arbeitskreis Energie und Umwelt als beratendes Mitglied) hat sich als wirksame politische Vorberatungsinstanz bewährt und sollte aus Sicht des Bürgermeisters unabhängig von der Besetzung eines Energiebeauftragten weiterhin erhalten bleiben.
Auf Wunsch der Vorgeschlagenen sollte vor einer Neubenennung der Arbeitskreis Energie und Umwelt über Funktion und Aufgabenabgrenzung beraten. Der Gemeinderat stellte deshalb den Tagesordnungspunkt zurück und bat den Arbeitskreis um eine diesbezügliche Empfehlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Kommunalwahl 2020 - Suche nach Wahlvorständen und Wahlhelfern.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö informativ 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Kommunalwahl am 15.03.2020 werden zusätzliche Wahlvorstände und Wahlhelfer benötigt. Bei dieser Wahl sollen Wahlvorstände und Wahlhelfer aus der Liste der Gemeinderatskandidaten nicht eingesetzt werden. Das bisherige Helferpersonal muss deshalb entsprechend aufgestockt werden.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung,  für die Kommunalwahl 2020 weitere Wahlhelfer zu suchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö 15
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16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Postagentur in Weyarn:
Der Erste Bürgermeister hat sich bei einer Reihe von Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten darum bemüht, den Weiterbetrieb der bisherigen Postagentur zu erreichen. Eine Einigung kam nicht zustande. Ein Verantwortlicher der Post hat dem Ersten Bürgermeister zugesichert, dass Weyarn auf jeden Fall weiterhin postalisch versorgt wird, notfalls werde die Post selbst eine Poststelle betreiben.

Datenstand vom 21.07.2020 15:15 Uhr