Datum: 07.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2019
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd" ; hier: Dachraumnutzung/-gestaltung.
5 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Kalkland“; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
6 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Großpienzenau, Burgstraße“; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
7 2. Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus" für das Grundstück Fl.Nr. 857/9 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
8 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten in Sonderdilching 9; hier: Austauschplan.
9 Nachtragsbauantrag zum Neubau eines BMW-Motorradhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/9 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 20, 83629 Weyarn
10 Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“; Anbau "Fun Climb" am Kletterzentrum Weyarn; hier: Vorlage neuer Planunterlagen
11 Erwerb eines Mindermengenzumischers für die FFW-Weyarn
12 Anschaffung eines Motorschlittens für den Loipenbetrieb Weyarn.
13 Benennung eines Energiebeauftragten unter Beibehaltung des Energieausschusses
14 Unvorhergesehenes.
15 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mangfallsteg;
Vorstellung eines Konzepts zur Grundlagenermittlung und Auftragsvergabe.
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Fa. B + S Büchting und Streit, Beratende Ingenieure VBI, Gunzenlehstraße 22-24, 80689 München, entsprechend ihrem Angebot vom 10.09.2019 mit der Grundlagenermittlung als Entscheidungsbasis für die weitere Vorgehensweise zur Wiederherstellung der Mangfallquerung versus Neubau (Alternativenuntersuchung) als Gesamtpaket zum Angebotspreis von 28.900.-- € netto. Eine Umsetzungsentscheidung behält sich der Gemeinderat in Abhängigkeit von erzielten Ergebnissen weiterhin vor.

Antrag des TSV Weyarn 1925 e. V. auf einen gemeindlichen Zuschuss für die Sanierung der Heizung des Sportheims.
Dem Antrag des TSV Weyarn auf Bezuschussung der neuen Heizungsanlage im Sportheim Weyarn wurde mit einem Teilbetrag in Höhe von 3.000.- € entsprochen.

Klosterwegs BA 2: Setzen einer Entwässerungsrinne und Einbau von Rasengittersteinen;
hier: Auftragsvergabe.
Der Auftrag wurde an die Firma Christian Kerndl GmbH, Am Waldeck 12, 83703 Gmund vergeben. Die Vergabesumme beträgt brutto 8.006,84 € brutto.

Starkregenereignisse;
Anschaffung eines Hochwasserschutz-Rollcontainers für die Freiwillige Feuerwehr Weyarn.
Die FFW Weyarn empfiehlt nach den Erfahrungen der letzten Monate (immer wieder Starkregenereignisse) einen Hochwasserschutz-Rollcontainer anschaffen. Das Gerät ist für den gesamten Gemeindebereich bei Engpässen verfügbar.
Die Kosten dafür betragen:
1 Wassersauger  3.785,70 (inkl. MwSt)
1 Rollcontainer    3.710,00 €
1 Beladung          2.600,00 €
Gesamt 10.095,70 €

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung eines Hochwasserschutz-Rollcontainers zu und ermächtigte die Verwaltung zur Vergabe .

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Herr Dr. Sturm hat in der Sitzung des Steuerungsgremiums Ergebnisse aus der Klausurtagung vom 20. Juli in Westerham sowie die Auswertung der Gmoablatt’l-Umfrage vorgestellt bzw. die weiteren Verfahrensschritte im Leitbild-Prozess erläutert. Dies und die Vorbereitung der Bürgerwerkstatt im Januar 2019 ist Gegenstand des Treffens des Strategieausschusses Ende November. Frau Gemeinderätin Viellechner empfahl, Kinder und Jugendliche noch besser in den Prozess einzubinden. Das Thema soll in der Strategieausschusssitzung besprochen werden .

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4. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd" ; hier: Dachraumnutzung/-gestaltung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.11.2019 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem geplanten Vorbau zuzustimmen. Er entspricht den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans.
Einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans wird gleichzeitig zugestimmt .
Für zusätzliche weitere Maßnahmen einer möglichen Nachverdichtung wird die Verwaltung beauftragt, eine operative Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Kalkland“; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Stellungnahmen der Behörden wurden behandelt. Im Wesentlichen weist die Autobahndirektion Südbayern darauf hin, dass sich die Maßnahme in der Bauverbotszone der BAB befindet und deshalb dingliche Verpflichtungen einzugehen sind. Der Bauwerber wendet ein, dass das Ersatzgebäude mindestens 51 m von der BAB entfernt ist.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen, sobald diese Frage abschließend geklärt ist. Unter dem Vorbehalt, dass die Abklärung keinen weiteren Änderungsbedarf ergibt, beschloss der Gemeinderat die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Kalkland“ als Satzung.
Sollte sich bei der Klärung Änderungsbedarf zur vorliegenden Satzung ergeben, so ist eine erneute Vorlage beim Gemeinderat zum Satzungsbeschluss erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Großpienzenau, Burgstraße“; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.11.2019 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zur Aufstockung der Garage war beschlossen, die Ortsabrundungssatzung „Großpienzenau, Burgstraße“ entsprechend zu ändern. Dem Änderungsentwurf stimmte der Gemeinderat zu und beauftragte die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. 2. Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus" für das Grundstück Fl.Nr. 857/9 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.11.2019 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die eingegangenen Stellungnahmen nach der 1. Auslage wurden behandelt:
1. Stellungnahmen von Bürgern:
Buchholz 13:
Der Antrag, den Satzungsbereich für eine zusätzliche Bebauung im bislang unbeplanten Bereich zu erweitern, wurde abgelehnt. Ebenso wurden die angeregten Änderungen an der Wegbreite und Grünordnung vom Gemeinderat nicht berücksichtigt. Der geplanten Errichtung eines „überdachten Hauseingangs“ in der beantragten Dimension wurde ebenfalls nicht zugestimmt.
Dem Antrag nach einem Schuppen wurde wie folgt entsprochen: Das Baufenster der Bestandsgarage soll für die höhen- und profilgleiche Errichtung eines Holz- und Gartengeräteschuppens um drei Meter nach Osten erweitert werden.

2. Stellungnahmen von Behörden
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Miesbach, - Fachbereich 51.5 Bauleitplanung:
Es wurde bemängelt, dass Festsetzungen in der vorliegenden Form für einzelne Grundstücke eine geordnete städtebaulichen Entwicklung nicht begründen. Es wurde eine nochmalige Überarbeitung der einzelnen Festsetzungen und Begründungen gefordert.

Prüfung: Aufgrund des differierenden Zuschnittes und der Lage der Parzellen können nicht generelle Regelungen für die Gesamtfläche festgesetzt werden, sondern die beiden südlichen Parzellen müssen einer angepassten Regelung unterzogen werden. Die städtebauliche Begründung wird entsprechend angepasst.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, -Bereich Landwirtschaft-
Von den landwirtschaftlichen Flächen sowie Hofstellen ist auch bei ordnungsgerechter Bewirtschaftung von Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen. Unter Umständen können diese auch sonn- und feiertags sowie vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auftreten. Diese sind von den Bewohnern zu dulden.
Prüfung: Der Hinweis wurde aufgenommen.

Der Gemeinderat beschloss die Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke in den Satzungsentwurf und beauftragte die Verwaltung, ein nochmaliges Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten in Sonderdilching 9; hier: Austauschplan.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.11.2019 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der bestehende Stadel mit Kühlung, Zerlegeraum, Kalbstall (EG) und Lager im Obergeschoss, soll nach Vorgabe vom Landratsamt Miesbach in seiner jetzigen Form bestehen bleiben.
Dadurch wird eine Umplanung der Wohnungen im Neubauteil des Obergeschosses nötig, um die Belichtung der Wohnräume zu gewährleisten.

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Nachtragsbauantrag zum Neubau eines BMW-Motorradhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/9 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 20, 83629 Weyarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.11.2019 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Dem Gemeinderat wurde Nachtragsbauantrag zum Vorhaben im Gewerbegebiet Weiglfeld vorgelegt. Das Gebäude soll gespiegelt werden, damit die Erschließung dann etwas östlicher erfolgen kann. Damit können die Problemstellungen bezüglich der Höhendifferenz zur bereits bestehenden Erschließung minimiert werden. Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich des geplanten Glasdaches zur geringfügigen Überschreitung der Höhenbeschränkung im südlichen Gebäudeteil, der zum Vorantrag reduzierten Stützmauer und der Parkflächen außerhalb der Bebauungsgrenzen, wird jeweils zugestimmt. Das Einvernehmen zur geänderten Planung wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“; Anbau "Fun Climb" am Kletterzentrum Weyarn; hier: Vorlage neuer Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.11.2019 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hat den Beschluss und die Vorgaben des Gemeinderats  aufgegriffen und die Erweiterungsplanung entsprechend reduziert.  
Entsprechende Planunterlagen wurden zur Sitzung vorgelegt. Weiterhin sollen nach Zusage des Bauwerbers die zusätzlichen Stellplätze nach gesetzlicher Anforderung im Vorgriff noch dieses Jahr realisiert werden.
Bzgl. der Verlagerung der Ausgleichsflächen fand zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach aufgrund früherer Bedenken im Rathaus Weyarn ein Gespräch statt. Ausschließlich die Verlagerung der Ausgleichsflächen auf der Gewerbeparzelle wird vom Landratsamt nach einer Ortsbesichtigung für vertretbar gehalten.
Der Gemeinderat stimmte einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Erwerb eines Mindermengenzumischers für die FFW-Weyarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Nachrüstung des Einsatzfahrzeuges mit einer Mindermengenzumischung kann die Zumischrate bei der Schaumzumischung um ca. 90 Prozent verringern, sodass sich die hohen Kosten für das Löschmittel von 560,- €/Einsatz entsprechen verringern würden. Das gesparte Zumischmittel würde die Nachrüstung relativ schnell amortisieren. Neben der Kostenreduzierung wäre ein weiterer Vorteil, dass bei größeren Bränden mehr Schaummittel zur Verfügung stehen würde. Auch der Umweltaspekt spricht für die Nachrüstung.
Der Gemeinderat beschloss den Kauf eines Minderzumischung zum Preis von netto 6.250,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Weyarn. Zudem solle die Verwaltung prüfen, ob aufgrund der Nachrüstung eine Anhebung der Gebühren möglich sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Anschaffung eines Motorschlittens für den Loipenbetrieb Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der ausgeliehene Motorschlitten für den Loipenbetrieb in Weyarn steht ab heuer nicht mehr zur Verfügung.  Das Spurgerät hat der TSV Weyarn mit Gemeindezuschuss und Spenden erworben. Die Loipenpflege wird ehrenamtlich durchgeführt. Loipenwart Albert Zinsbacher schlägt vor, dass die Gemeinde einen gebrauchten Motorschlitten in der erwirbt und dem TSV leihweise für die Loipenpflege überlässt. Aufbewahrungsort sollte der Bauhof sein. Aus dem Loipenspendenzwickel können Betrieb und Invest unterstützt werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Gemeindeverwaltung, einen gebrauchten Motorschlitten vor Beginn der Wintersaison zu erwerben und bewilligte dafür bis zu 4000.- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Benennung eines Energiebeauftragten unter Beibehaltung des Energieausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bezugnehmend auf den Beschluss der letzten Sitzung hat sich der Arbeitskreis Energie und Umwelt mit der Wiederbesetzung der/des Energiebeauftragten beschäftigt und folgende Empfehlung ausgesprochen:
  • Der vorberatende Energieausschuss mit fachlicher Beratung des Arbeitskreises Energie und Umwelt hat sich als politische Instanz bewährt und sollte auf jeden Fall beibehalten werden.
  • Eine zusätzliche Bestellung einer/eines gemeindlichen Energiebeauftragten wird begrüßt und empfohlen.
  • Der/die Energiebeauftragte unterstützt die Gemeindeverwaltung fachlich in spezifischen operativen Angelegenheiten und arbeitet zugleich als Bindeglied in engem Benehmen mit dem Arbeitskreis Energie und Umwelt.
  • Der Arbeitskreis empfiehlt, die Sprecherin des Arbeitskreis Energie und Umwelt Frau Dr. Elisabeth Meyer als gemeindliche Energiebeauftragte zu bestellen.

Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Ar beitskreises Energie und Umwelt zu und bestellte Frau Dr. Elisabeth Meyer zur gemeindlichen Energiebeauftragten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 14
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15. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 15
Datenstand vom 21.07.2020 15:19 Uhr