Datum: 12.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2019.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag zum Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung in 83629 Weyarn, Einhaus 14 1/2, Fl.-Nr. 974/1, Gemarkung Wattersdorf
5 Tekturantrag zur Erweiterung eines Betriebsgeländes mit Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn, 935/5, 936, 939 Teilfläche, Gemarkung Holzolling, Auerweg 1, 83629 Großseeham
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung durch Aufstockung der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/3 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße 5, 83629 Großpienzenau.
7 Voranfrage zur Errichtung einer Pensionspferdehaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 906, Gemarkung Wattersdorf, Gotzinger Str. 3, 83629 Thalham
8 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1549/24 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 18, 83629 Naring.
9 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1549/23 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 20, 83629 Naring.
10 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes sowie Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Wohnhauses mit landwirtschaftlichem Betriebsgebäude und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 9 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 14, 83629 Weyarn.
11 Zweckverband KDZ Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ durch die Gemeinde Weyarn – erneute Beratung und Beschlussfassung
12 Festlegung der Weyarner Mobilfunkvorsorgewerte
13 Gemeindlicher Mobilfunkausbau an sogenannten weißen Flecken
14 Erlass einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung
15 Unvorhergesehenes.
16 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2019.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 10.10.2019:
Antrag zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger in Großseeham:
Nach erneuter Eingabe eines Bürgers fand in Großseeham eine Prüfung vor Ort, an der Kapelle, mit dem LRA Miesbach, der Polizei Holzkirchen, dem gemeindlichen Verkehrsreferenten sowie der Gemeinde zur Verbesserung der Fußgängersicherheit statt.
Der Ortstermin ergab folgendes:
1. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kreisstraße bei der Kapelle wird von den zuständigen Fachbehörden weiterhin als unnötig gesehen und nicht befürwortet.
2. Die Gemeindeverwaltung prüft, ob bei der Kapelle ein Spiegel angebracht werden soll/kann, der den Fußgängern das Queren der Straße bzw. die Einsicht in die Straße erleichtert.
3. Ein durchgängiger Gehweg an der Hausecke ist nicht möglich. Für die vorgeschlagene teilweise Anlage eines Gehweges vom Süden her bis hin zur Hausecke der Wirtschaft wäre ein Grunderwerb von privat sowie die Fällung eines Baumes von Nöten.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und lehnte die vorgeschlagene kurze Gehwegerweiterung zwischen Wirtschaft und dem Saal ab.
Frau Geschäftsleiterin Altenweger teilt mit, dass die Spiegel inzwischen angebracht sind.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Gemeindepartnerschaft vom 12.11., des AK Jugend vom 17.11., des AK EU vom 25.11., des AK Bücherei vom 27.11., des AK Dorfleben vom 02.12.2019 und des AK Altersplanung vom 09.12.2019 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. In diesem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön an alle Arbeitskreise, die sich auch im Jahr 2019 wieder mit großem ehrenamtlichem Engagement und zahlreichen gemeinschaftlichen Aktivitäten für eine lebendige Gemeinde eingesetzt haben.
Am 28.11.2019 fand eine Sitzung des Strategieausschusses statt. Hier ging es vor allem um die im Januar geplante Bürgerwerkstatt, bei der auf breiter Beteiligung ein Entwurf für das neue gemeindliche Leitbild erarbeitet werden soll. Die Einladungen an 300 per Zufall ausgewählte Gemeindebürger ab 14 Jahren wurden bereits versandt. Zur Bürgerwerkstatt im Pfarrsaal am 17./18.01.2020 werden 50-60 Teilnehmer erwartet. Sechs thematische Einheiten, verteilt auf Freitagabend (zwei) und Samstag ganztags (4 Einheiten) sollen nacheinander verhandelt werden. Die Moderation übernimmt das Büro Dr. Sturm (2-3 Moderatoren). Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt werden dann noch einmal im Steuerungsgremium sowie im neuen Gemeinderat – am besten in einer Klausur - vorgestellt und diskutiert und sollen dann vom Gemeinderat verabschiedet werden.

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4. Antrag zum Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung in 83629 Weyarn, Einhaus 14 1/2, Fl.-Nr. 974/1, Gemarkung Wattersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2019 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragssteller möchte das selbst bewohnte Anwesen wegen gravierender Mängel abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Das Vorhaben befindet sich im unbebauten Planbereich. Eine Vorabstimmung des Bauwerbers mit dem staatlichen Bauamt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit ist bereits erfolgt und wurde dem Antragsteller in Aussicht gestellt.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.
Der Antragsteller hat zu berücksichtigen, dass das Oberflächenwasser von der Gemeindestraße über seine Grundstückszufahrt abfließen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Tekturantrag zur Erweiterung eines Betriebsgeländes mit Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn, 935/5, 936, 939 Teilfläche, Gemarkung Holzolling, Auerweg 1, 83629 Großseeham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2019 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es wurde eine Tektur für das bestehende Betriebsgelände beantragt. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
Bauwerk -Baukonstruktion
Lagerhalle
  • geändertes Stützenraster bei der Hallenöffnung
  • extensive Dachbegrünung anstelle Blecheindeckung oder EPDM-Folie

Unterflurzisterne
  • Reduzierung der Grundflächen bei Grobstofffängen und Filterschachtsystemen wegen Bauwerkserhöhung

Brückenwaagen
  • Standortänderung der genehmigten Brückenwaage
  • Errichtung einer zweiten Brückenwaage wegen Trennung Input / Output

Bauwerk -Technik
  • Einbau einer Entwässerungsrinne entlang der Hallenöffnung mit Anschluss an ablauflose Sammelgruben
  • Einbau zusätzlicher Hofsinkkästen mit Anschluss an das Filtersystem zur Zisterne
  • Bewässerungssystem zur extensiven Dachbegrünung
  • Einbau geeigneter Filter wegen Verwendung von Kupferrinnen und teilweise Kupferfallrohren

Außenanlagen
  • Erweiterung Gesamtareal um 169,5 m²
  • Erweiterung Freifläche um 218,6 m²
  • Erweiterung der Pkw-Stellfläche von 10 auf 25 Stellplätze entspricht 365,7 m² Asphaltfläche
  • Schaffung einer Lkw-Stellfläche entspricht 689,4 m² Asphaltfläche
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung durch Aufstockung der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/3 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße 5, 83629 Großpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2019 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde unter dem Vorbehalt einer rechtskräftigen Satzung erteilt.
Die Verwaltung wurde  ermächtigt, den Bauantrag mit Eintritt der Rechtskraft der Ortsabrundungssatzung an das Landratsamt Miesbach mit erteiltem Einvernehmen weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Voranfrage zur Errichtung einer Pensionspferdehaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 906, Gemarkung Wattersdorf, Gotzinger Str. 3, 83629 Thalham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 7
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2019 ö beratend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zukünftig sollen auf der Hofstelle durch die Antragstellerin eine gewerbliche Fohlenaufzucht bzw. Pferdepensionshaltung betrieben werden. Hierzu sollen die bestehenden Gebäude umgenutzt werden. In den ehemaligen Rinderstall sollen Boxen und Laufställe eingebaut werden. Die Dungstätte soll befestigt werden. Die ehemalige nördliche Scheune soll in einen Laufstall mit Auslauf umgenutzt werden. Westlich gegenüber der Hofstelle soll ein Allwetterreitplatz (Sandplatz) errichtet werden. Weiter westlich des Allwetterplatzes sollen auf der Wiese noch zwei zusätzliche Weideunterstände mit 4 x 8 m bzw. 8 x 8 m errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung wurde in Aussicht gestellt. Für die Ausstellung der Privilegierung ist das Fachzentrum für Pferdehaltung in Fürstenfeldbruck zuständig. Das Bauvorhaben befindet sich im planreifen Wasserschutzgebiet der Stadt München Zone IIa. Das KU Gemeindewerke Weyarn hat wegen der Betroffenheit des eigenen Wassereinzugsgebietes (Bereich einer theoretischen Zone III) hierzu mit Schreiben vom 26.11.2019 bereits eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgegeben.
Der Gemeinderat erteilte  das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag unter der Bedingung, dass das Fachzentrum für Pferdehaltung für das Vorhaben eine Privilegierung erteilt. Das Landratsamt wurde darauf hingewiesen, das Sachgebiet Wasserrecht am Verfahren mit zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1549/24 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 18, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2019 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 60 „Naring - Arnhofer Weg, Nord“.
Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde  unter der Auflage zugestimmt, dass vor Baubeginn eine Schnurgerüstabnahme durch das Planungsbüro durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1549/23 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 20, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2019 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt, unter der Auflage, dass vor Baubeginn eine Schnurgerüstabnahme durch das Planungsbüro durchgeführt wird.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes sowie Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Wohnhauses mit landwirtschaftlichem Betriebsgebäude und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 9 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 14, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das bestehende ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude, gelegen an der Weyarner Straße, soll abgerissen werden. Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus und ein zusätzliches landwirtschaftliches Betriebsgebäudes mit Wohnteil, welches zum Teil im Außenbereich liegt, jeweils zur Eigennutzung errichtet werden. Angrenzend an die Weyarner Straße sollen ferner Garagenbaukörper entstehen. Das bestehende westliche Nebengebäude soll stehenbleiben.
Nach Auskunft des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Holzkirchen liegt keine Privilegierung vor, sodass der zum Teil im Außenbereich liegende Betriebsteil nicht genehmigungsfähig ist. Die Baumasse des größeren Gebäudes muss deshalb in den Innenbereich verschoben werden. Dem Antragsteller wird deshalb empfohlen, hinsichtlich der Situierung der beiden Gebäude eine Bauberatung des Landratsamtes Miesbach in Anspruch zu nehmen. Problematisch wurden die vielen Einzelgebäude gesehen.
Im Übrigen wurde auf einen früheren Gemeinderatsbeschluss verwiesen, der im Innenbereich zwei Wohnhäusern, die sich einfügen, das Einvernehmen in Aussicht stellte .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Zweckverband KDZ Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ durch die Gemeinde Weyarn – erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Verwaltung empfiehlt auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen, das Vergabewesen an den KDZ Oberland zu übertragen. Die ab 2020 geltenden Regelungen würden einen hohen Schulungsbedarf erzeugen und für die geringe Anzahl gemeindlicher Beschaffungen könne das erforderliche Know-how für eine die rechtssichere und vollelektronische Abwicklung nicht vorgehalten werden. Insbesondere wurde auf hohe Risiken bei fehlerhafter Abwicklung hingewiesen.
Herr Gemeinderat Ernst Weidl bemängelte mit deutlichen Worten die immer weiter ausufernde Bürokratisierung, die kleinere Gemeinden vor ernsthafte Probleme stelle. Negativ wird von ihm zudem die weitere Privatisierung von staatlichen Aufgaben wie Geschwindigkeitsmessungen gesehen, die ebenfalls die Gemeinden belasteten. Dies müsse auch klar gegenüber der gesetzgebenden Politik angesprochen werden.
Der Erste Bürgermeister pflichtete dem bei. Es sei eine weiter zunehmende Bürokratisierung zu beobachten (vermehrte Steuerpflicht für Kommunen, Datenschutzanforderungen, neues Erschließungskostenrecht, neue Grundsteuer, ständig neue Nachweispflichten usw.), die den Gemeinden einfach so vorgesetzt würden, ohne dass höhere Mittelzuweisungen erfolgten. Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters ist eine Aufgabenbündelung von ausbildungsintensiven gelegentlichen Tätigkeiten mit anderen Kommunen in Zweckverbänden die sinnvollste Möglichkeit, einer Gebietsreform vorzubeugen und bürgernahe kommunale Kernkompetenzen vor Ort zu belassen.
Albert Zinsbacher wies darauf hin, dass Ausschreibungen so geschnitten sein müssen, dass auch heimische Betriebe zum Zuge kommen könnten.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss, dem ZV KDZ Oberland die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleiben bei der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Festlegung der Weyarner Mobilfunkvorsorgewerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im einstigen sogenannten Mobilfunkpakt konnten die Gemeinden bei der Standortsuche mitwirken. Dies hat die Gemeinde immer wahrgenommen. Die Gemeinde Weyarn hat hierfür u.a. auch eigene Messungen bzw. Prognosen erstellen lassen, zuerst durch Dr. Kaes, später durch weitere Gutachter. Die sogenannten „Salzburger Vorsorgewerte“ wurden um 2005 in Salzburg abgeschafft. So wird es zunehmend schwierig, diese als „nicht mehr existente Norm“ bei Verhandlungen um Standorte und der Beauftragung von Gutachtern als Argument anzuführen.
Die angekündigte Einführung von 5G führt derzeit zu Beunruhigungen in der Bevölkerung. Vonseiten der federführenden Politik seien kaum Möglichkeiten zur neutralen Information der Bürger geschaffen worden, so der Erste Bürgermeister. Bei einer Infoveranstaltung des Wirtschaftsministeriums für Kommunen habe er deshalb den Staatssekretär ausdrücklich auf den hohen Informationsbedarf und die Sorgen aus der Bevölkerung hingewiesen und dass dies eine wichtige Projektaufgabe darstelle.
Die Kommunen haben derzeit folgende Mitwirkungsmöglichkeiten, die mittlerweile gesetzlich geregelt sind:
Der Provider teilt einen Standortwunsch mit. Die Kommune kann innerhalb eines Monats mitteilen, ob sie bei der Standortsuche mitwirken will. Die Kommune hat nun zwei Monate Zeit, eigene Erkundungen und Untersuchungen anzustellen und ggf. einen besseren Ersatzstandort vorzuschlagen. Diese Mitwirkung hat die Gemeinde immer in Anspruch genommen. Falls eine Kommune keine Mitwirkung geltend macht, könnten Provider eigenständig genehmigungsfreie Sender aufstellen. Solche fänden sich dann überwiegend auf privaten Hausdächern mitten im Ort wieder.
Für die Mitwirkung bei der Standortsuche in der Gemeinde sollten deshalb eigene Weyarner Vorsorgewerte definiert werden, die weiterhin erheblich unter den gesetzlichen Werten liegen und zur Steuerung dienen könnten.
Einerseits gelte es, die Mobilfunkgrundversorgung zu gewährleisten. Bei einem längeren Mobilfunkausfall im südlichen Gemeindebereich kamen zahlreiche Beschwerden. Bemängelt wurde das Fehlen des Seniorennotrufs, nicht mehr erreichbare Bereitschaftsdienste, fehlende Notrufmöglichkeiten und der Ausfall von Störungs- und Alarmanlagen. Zudem besitzen nicht mehr alle Menschen ein Festnetz, so der Erste Bürgermeister.
Anderseits müsse auch besondere Rücksicht auf elektrosensible Menschen genommen werden. Deshalb sei der gemeindliche Aufwand für eine Mitwirkung und ggf. eingesetzte Mittel für neutrale Gutachten gerechtfertigt, so der Erste Bürgermeister.
Weiterhin bedankte sich der Erste Bürgermeister beim Breitbandpaten Dirk Schattschneider, der seine spezifischen Fachkenntnisse im Mobilfunk der Gemeinde ehrenamtlich zur Verfügung stelle. Er hat in der Vergangenheit bei der Festlegung von Mess- und Standorten stets wertvolle Unterstützung geleistet.
Der Breitbandpate Dirk Schattschneider erläuterte im Gemeinderat seinen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Das BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) sehe einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert vor.
Es wurde ein eigener Weyarner Mobilfunk-Grenzwert vorgeschlagen, der nur 1 Prozent des gesetzlichen Grenzwerts versieht, der komplett alle Frequenzbereiche umfasst.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass rechtlich verbindliche Steuerungsinstrumente der Kommunen zur Durchsetzung der gemeindlichen Festlegungen zwar dürftig sind, der Weyarner Grenzwert stelle jedoch gegenüber den Providern eine politisch legitimierte Handlungsmaxime dar, die nachdrücklich vertreten werden solle.

Beschluss:
Der Weyarner Mobilfunk-Grenzwert wird auf 1 Prozent des im BImSchG festgelegten gesetzlichen Grenzwerts festgelegt. Dieser Weyarner Mobilfunk-Grenzwert soll mit allen der Gemeinde zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durchgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Gemeindlicher Mobilfunkausbau an sogenannten weißen Flecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Weyarn hat einige unversorgte weiße Flecken und gehört deshalb zu 260 antragsberechtigten Gemeinden für die Beauftragung von eigenen Maßnahmen zum Mobilfunkausbau (vgl. Breitband). Diese könnten mit max. 80 - 90 Prozent staatlichen Zuschüssen gedeckt werden. Das Wirtschaftsministerium hat erneut dazu aufgerufen, von dem bis 2022 laufenden Förderprogramm zum Ausbau des Mobilfunknetzes Gebrauch zu machen. Bisher haben sich nur rund 60 Gemeinden dafür gemeldet.
Die Gemeinde Weyarn hat bislang ihren Schwerpunkt auf den Breitbandausbau gelegt (Auftragsvolumen rund 2,3 Mio. €).
Der Gemeinderat beschloss mit Blick darauf, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist, sogenannte weiße Flecken im Mobilfunk wegzubringen, nicht an Ausschreibungen sowie am laufenden Förderprogramm teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Erlass einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt aus rechtlichen Gründen, zum 01.01.2020 eine neue Satzung zu erlassen.
Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Zweitwohnungssteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2020 gemäß der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetags.

Satzung
über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
in der Gemeinde Weyarn

(Zweitwohnungsteuersatzung – ZwStS –)
 
vom 01.01.2020

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Satzung:
__________________________________________________

§ 1 Allgemeines

Die Gemeinde Weyarn erhebt eine Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz.

§ 2 Steuergegenstand

Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Weyarn, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

§ 3 Steuerpflichtiger

  1. Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 innehat.

  1. Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung.

§ 4 Steuermaßstab

  1. Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für 1 Jahr zu entrichten hätte (Jahresnettokaltmiete). Als Mietaufwand gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pachtzins, Nutzungsentgelt, Erbpachtzins, Leibrente.

  1. Wenn nur eine Bruttokaltmiete (einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Nettokaltmiete die um einen Abzug von 10 % verminderte Bruttokaltmiete. Wenn nur eine Bruttowarmmiete (einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Nettokaltmiete die um einen Abzug von 20% verminderte Bruttowarmmiete.

  1. Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Gemeinde Weyarn in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.

  1. Bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen, die länger als fünf Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden, beträgt die Steuer im Kalenderjahr 60,00 €.

§ 5 Steuersatz

  1. Die Steuer beträgt jährlich 12 v.H. der Bemessungsgrundlage (Jahresnettokaltmiete).

  1. Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Verfügbarkeit der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgrund eines Vertrags mit einer Vermietungsagentur, einem Hotelbetrieb oder einem vergleichbaren Betreiber zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt, beträgt die Steuerschuld bei einer Eigennutzungsmöglichkeit im Veranlagungszeitraum von

a) bis zu zwei Wochen 25 v. H.
b) bis zu einem Monat 50 v. H.
c) bis zu zwei Monaten 75 v. H.

der Sätze nach Abs. (1).
§ 6 Entstehung und Ende der Steuerpflicht

  1. Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.

  1. Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats.

  1. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt.

§ 7 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer

  1. Die Gemeinde Weyarn setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern.

  1. Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.

  1. Endet die Steuerpflicht, so ist die zu viel gezahlte Steuer auf Antrag zu erstatten.

§ 8 Anzeigepflicht

  1. Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies dem Steueramt der Gemeinde Weyarn innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Bayerischen Meldegesetz (BayAGBMG) gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift.

  1. Die Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet, der Gemeinde Weyarn für die Höhe der Steuer maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.

§ 9 Steuererklärung

  1. Der Inhaber einer Zweitwohnung ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Gemeinde Weyarn aufgefordert wird.

  1. Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung oder bei Änderung des Steuermaßstabs nach § 4 eine Steuererklärung gemäß dem Formblatt der Gemeinde Weyarn abzugeben.

  1. Die Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben.

  1. Die Angaben sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Mietverträge, Mietänderungsverträge und Mietbescheinigungen nachzuweisen.

  1. Es sind die Bestimmungen der Abgabenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung heranzuziehen, soweit das Kommunalabgabengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung auf diese verweist.


§ 10 Mitwirkungspflichten

Die Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere desjenigen, der dem Steuerpflichtigen die Wohnung überlassen oder ihm die Mitnutzung gestattet hat – z. B. des Vermieters, des Eigentümers des Grundstücks oder der Wohnung oder des Hausverwalters nach §§ 20 ff. des Wohnungseigentumsgesetzes – ergeben sich aus § 93 AO.


§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Weyarn, den 12.12.2019
GEMEINDE WEYARN

____________________
Leonhard Wöhr
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat stimmte zu, dass das Sitzungsgeld der Dezember-Sitzung für die Aktion „Leser helfen Lesern“, aufgestockt vonseiten der Gemeinde auf 600 €, gespendet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Datenstand vom 21.07.2020 15:25 Uhr