Datum: 10.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.11.2020.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Widmung der Stichstraße "Am Weiglfeld" (Teilstück Fl.Nr. 539/10 der Gemarkung Wattersdorf) zur Ortsstraße.
5 Mitfahrbankerl; Standorte und weiteres Vorgehen.
6 3. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
7 Bauantrag zum Neubau einer Schreinerwerkstatt nach Abbruch des bestehenden Holzschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße 7, 83629 Großpienzenau.
8 Bauantrag zum Anbau einer Hackschnitzelheizung an eine bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 184 der Gemarkung Wattersdorf, Erlach 76 1/2 in 83629 Erlach.
9 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "Kapellenweg, Großseeham"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
10 Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 872 und 872/5 der Gemarkung Holzolling, Kapellenweg, 83629 Großseeham.
11 Antrag auf Baugenehmigung zur Wiedererrichtung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteils mit Stallungen, Tenne und einer Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 728 und 729 der Gemarkung Gotzing, Ferdinand 1, 83629 Weyarn.
12 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 422/4 der Gemarkung Wattersdorf, Holzkirchener Straße 1, 83629 Weyarn.
13 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe; hier: Wiedervorlage.
14 Änderung der Ortsabrundungssatzung "Neukirchner Straße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham; hier: Wiedervorlage.
15 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 733/4 der Gemarkung Wattersdorf, Fichtenweg, 83629 Stürzlham.
16 1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 der Gemarkung Reichersdorf; 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des geänderten Planentwurfs.
17 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 400/5 und 400/13 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Straße, 83629 Neukirchen.
18 Unvorhergesehenes.
19 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.11.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12.11.2020 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 10.09.2020:
Mehrzweckhalle Weyarn – Vergabe von Prüf- und Sanierungsarbeiten Deckenträger.
Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Prüfung der Obergurte an die Firma Grossmann Bau GmbH & Co. KG Holzleimbau zu einem Preis von 24.260,24 € (inkl. MwSt.) vergeben.

Vergabe der Zimmerer-Arbeiten für die Lagerhalle Bauhof.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Zimmererarbeiten zur Errichtung der neuen Lager­halle des Bauhofs auf dem Gelände Brucker Feld an den günstigsten und wirtschaftlichs­ten Anbieter, die Fa. Peter Holzer GmbH, 83629 Weyarn zum Angebotspreis in Höhe von 67.062,34 € (inkl. MwSt.) zu vergeben.

Schaffung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze am Seehamer See.
Im August war die Verwaltung beauftragt worden zu ermitteln, wo zusätzliche Parkplätze im Bereich des Seehamer Sees geschaffen werden könnten. Der Bericht der Verwaltung wurde geprüft. Es steht kein akzeptabler Platz für einen zusätzlichen öffentlichen Parkplatz am Seehamer See zur Verfügung.

Aus der Sitzung vom 08.10.2020:
Mangfallsteg Weyarn: Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Belastbarkeit und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Eine Sanierung des Mangfallstegs ist möglich. Auch der Neubau einer Hängebrücke wäre machbar. Alles Weitere wird von den noch offenen Grundstücksverhandlungen und der Zuschusssituation abhängen.

Vergabe von Trockenbauarbeiten im Rathaus.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Trockenbauarbeiten im Rathaus-Dachgeschoß an die Fa. Graber, Nordstr. 6 in 83253 Rimsting zur Auftragssumme von 53.844,94 € inkl. MwSt.
Die Verwaltung wurde außerdem ermächtigt, weitere kleinere Gewerke eigenständig zu vergeben.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Wirtschaft vom 17.11., Informationen des AK Bücherei vom 27.11.2020 sowie das Protokoll von der Online-Sitzung des AK EU am 30.11.2020 und des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 02.12.2020 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Die Bücherei ist seit 01.12. geschlossen. Aktuelle Informationen stehen stets auf der Homepage www.buecherei-weyarn.de.
AK Gemeinschaftliches Garteln und AK Wirtschaft planen am 3. Oktober 2021 einen Wochenmarkt mit regionalen Produkten.

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4. Widmung der Stichstraße "Am Weiglfeld" (Teilstück Fl.Nr. 539/10 der Gemarkung Wattersdorf) zur Ortsstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss, die erstmalig, endgültig hergestellte Stichstraße (Fl.Nr. 539/10 Gemarkung Wattersdorf) mit einer Länge von 0,046 km als Ortsstraße zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Mitfahrbankerl; Standorte und weiteres Vorgehen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energieausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Energieausschusses 02.12.2020 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.08.2020 die Durchführung des gemeinde­übergreifenden Kooperationsprojekts „Mitfahrbankerl“ beschlossen. Initiative und Koordination des Projekts liegen bei Frau Modlinger, Energiebeauftragte der Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr hat sich dafür ausgesprochen, das Projekt auch auf den Landkreis Miesbach auszudehnen.
Entsprechend dem Auftrag des Gemeinderats wird heute über die genauen Standorte der Bankerl und Stelen informiert, die gemeinsam von AK EU und Verwaltung erarbeitet wurden. Die Stelen können mit bis zu 9 ausklappbaren Wegzeichen versehen werden. Folgende Standorte werden in Aussicht genommen:
Holzolling: 1 Bank, 1 Stele beim Gasthaus Kreuzmair oder an der Abzweigung Naringer Straße
Naring: 1 Stele beim Bushäusl
Weyarn: 1-2 Stelen beim Alten Wirt sowie 1 Stele am Weyarner Berg
Neukirchen: 1 Stele an der Bushaltestelle beim Weiher
Seeham: 1 Stele an der Bushaltestelle am Ortseingang
Thalham: 1 Stele Richtung MB vor Pritzlwirt und 1 Stele Richtung WY am Ortsende rechts
Darching: 1 Stele am Bahnhof – muss noch mit Gemeinde Valley geklärt werden
Miesbach: 1 Stele an der ST 2073 gegenüber Ausfahrt am Windfeld und 1 weitere Stele (muss noch mit Stadt Miesbach geklärt werden).
Insgesamt werden 11-12 Stelen benötigt und 1 Bank. Diese werden zentral bei einer Firma in Höhenrain gefertigt; der Auftrag soll bald vergeben werden, damit sie rechtzeitig da sind.
Der Gemeinderat erklärte sein Einverständnis zu den vorgeschlagenen Standorten und zur Vergabe des Auftrags zur Fertigung der Mitfahrbankerl und Stelen. Der Start des Projekts ist für Frühjahr 2021 geplant, sofern die Corona-Pandemie dies erlaubt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. 3. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Anregungen oder Be­denken gingen von der Unteren Denkmalschutzbehörde ein, die zur Abstimmung sämt­licher Planungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde aufforderte. Das Wasser­wirt­schafts­amt Rosenheim brachte den Hinweis auf eine hochwasserangepasste Bauweise ein. Mit der Unteren Naturschutzbehörde besteht noch Klärungsbedarf zu den Ausgleichs­flächen. Die Satzung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch präzisiert.

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7. Bauantrag zum Neubau einer Schreinerwerkstatt nach Abbruch des bestehenden Holzschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße 7, 83629 Großpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Sohn des Eigentümers des Grundstücks betreibt derzeit östlich angrenzend an das alte bestehende Wohnhaus „Burgstraße 7“ in einem Nebengebäude eine Schreinerwerk-statt/Spielzeugmanufaktur. Diese ist zu klein. Weiter nördlich soll daher ein eingeschos­siges, etwas größeres Werkstattgebäude errichtet werden. Der vorhandene Holzschuppen soll dafür abgerissen werden. Nachdem das Bauvorhaben sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Großpienzenau, Burgstraße“ befindet, ist vorher eine Änderung der Ortsabrundungssatzung (3. Änderung) erforderlich. Der Satzungsentwurf wurde bereits erstellt, das dafür notwendige Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach der Rechtskraft der Satzung das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Anbau einer Hackschnitzelheizung an eine bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 184 der Gemarkung Wattersdorf, Erlach 76 1/2 in 83629 Erlach.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "Kapellenweg, Großseeham"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Dem Planentwurf des Planungsbüros Kurz GbR vom 10.12.2020 wurde zugestimmt. In dem Planauszug ist ein textlicher Hinweis anzubringen über die Vereinbarung des Bau­herrn mit der Autobahndirektion Südbayern, in der die Autobahndirektion der Über­schrei­tung der Baulinie in die Verbotszone zustimmt, wenn gleichzeitig ein dingliches Recht eingetragen wird, dass bei Bedarf in der Bauverbotszone ein entschädigungsloser Ab­bruch zu erfolgen hat. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren unter Ein­ar­beitung des Vermerks durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 872 und 872/5 der Gemarkung Holzolling, Kapellenweg, 83629 Großseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Grundsätzlich konnte sich der Gemeinderat die vorgelegte Planung vorstellen. Allerdings müs­sen dazu die baurechtlichen Voraussetzungen durch die Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden. Unter der Voraussetzung einer entsprechenden rechtskräftigen Sat­zung stellte der Gemeinderat das Einvernehmen in Aussicht. Einem Freistellungsverfahren konnte vor dem Hintergrund des noch laufenden Verfahrens zur Änderung des Bebauungs­plans nicht zugestimmt werden. Grundsätzlich sollte die erwünschte Planung im Bebauungs­plan ermöglicht werden. Der Vorgang wurde dem Landratsamt Miesbach zur Vorprüfung weitergeleitet. Sobald ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, wird das Landratsamt Miesbach darüber informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung zur Wiedererrichtung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteils mit Stallungen, Tenne und einer Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 728 und 729 der Gemarkung Gotzing, Ferdinand 1, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der durch einen Schneebruch im Februar 2019 beschädigte landwirtschaftliche Gebäude­teil wurde inzwischen entfernt und soll durch einen Neubau mit Stallungen, Tenne und einer Garage ersetzt werden.
Das Einvernehmen zu dem Ersatzbau wurde erteilt. Die entsprechende Abstandsfläche auf dem vorbeilaufenden öffentlichen Feld- und Waldweg wi rd übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 422/4 der Gemarkung Wattersdorf, Holzkirchener Straße 1, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte zu dem bereits bestehenden Einfamilienhaus im Südosten des Grundstücks Fl.Nr. 422/4 der Gemarkung Wattersdorf ein weiteres Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garagen errichten. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde grundsätzlich erteilt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem östlichen Nachbarn wurde die Abstandsflächenübernahme grundsätzlich nicht verweigert.
Der Bauwerber wurde trotzdem gebeten zu prüfen, ob das geplante Gebäude etwas nach Nordwesten verschoben werden könne (zugunsten des östlichen Nachbargrundstücks). Es wurde festgestellt, dass mit der neuen Abstandsflächenregelung ab dem 01.02.2021 im Baurecht ohnehin verringerte Abstandsregelungen eingeräumt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe; hier: Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 53 „Enzianweg“ für das Grundstück „Enzianweg 2“ dahingehend geändert wird, dass die max. zulässige Wandhöhe von 5,85 m auf 6,35 erhöht werde. Laut Antrag des Eigentümers sowie der vorgelegten Skizze war jedoch eine Erhöhung auf 7,12 m beantragt.
Das Planungsbüro Kurz GbR hält dies für vertretbar und empfahl dem Bauausschuss, auf dieser Basis mit einer maximalen Wandhöhe von 7,25 m weiterzuarbeiten.
Der Gemeinderat nahm von dem derzeitigen Sachstand Kenntnis und stimmte zu, dass die Planung mit einer maximal zulässigen Wandhöhe von 7,25 m weitergeführt würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Neukirchner Straße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham; hier: Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat erklärte sich damit einverstanden, dass die bestehende Ortsab­run­dungs­satzung mit einem erweiterten Geltungsbereich in einen Bebauungsplan umge­wan­delt wird und beauftragte die Verwaltung, in dieser Form weiterzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 733/4 der Gemarkung Wattersdorf, Fichtenweg, 83629 Stürzlham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich einer Bauleitplanung. Es ist trotz Rücksprache mit dem Landratsamt Miesbach noch nicht definitiv geklärt, ob das Grundstück sich im Innen- oder Außenbereich befindet.
Die Antragsteller haben das Grundstück für den Eigenbedarf erworben. Ihr Sohn möchte auf der südlichen Hälfte des Grundstücks ein Einfamilienhaus mit Garage errichten.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Bauausschuss sah aufgrund der beengten Straßenverhältnisse und der fehlenden Ersterschließung diesen südlichen Bereich von „Stürzlham“ weiterhin nicht als geeignet für eine künftige Ortsentwicklung. Insofern empfahl der Bauausschuss dem Gemeinderat, weiterhin grundsätzlich keine Neuplanungen über den Bestand in den Außenbereich hinaus vorzunehmen. Dies entspreche den Festlegungen der Regionalplanung, die die Siedlungsentwicklung auf zentrale Orte favorisiert.
Zur Konkretisierung der vorliegenden Bauvoranfrage wurde beschlossen: Soweit eine Beurteilung nach § 34 BauGB im Rahmen eines vorhandenen Baurechts durch das Landratsamt Miesbach erfolgte, würde das Einvernehmen erteilt. Hierbei sollte auf die Baulinie der beiden vorhandenen Gebäude „Fichtenweg 5 und 11“ geachtet werden. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass keine öffentliche Straßenerschließung vorliegt und die Gemeinde Weyarn auch nicht willens ist, eine solche zu erstellen. Sollte das Landratsamt Miesbach die Fläche als Außenbereich beurteilen, so ist die Gemeinde Weyarn nicht planungswillig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. 1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 der Gemarkung Reichersdorf; 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des geänderten Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat konnte sich in seiner Sitzung am 08.10.2020 die vorgelegte Planung des Planungsbüros Kurz GbR vorstellen, sofern die entsprechenden vertraglichen Verein­ba­rungen nach den bodenpolitischen Grundsätzen getroffen werden. Nachdem der Antrag­steller zwei angrenzende Flurnummern erworben hat und eventuell Ausgleichs­maß­nahmen zur berücksichtigen sind, wird ein geänderter Planentwurf vom Planungsbüro Kurz GbR zur Sitzung vorgelegt.
Es wurde festgestellt, dass die jetzt geplante Ausgleichsfläche mit der Baumbepflanzung mit dem Sichtdreieck zur Stürzlhamer Straße kollidiert und so nicht möglich ist. Diesbezüglich sei umzuplanen. Die gewünschte Wandhöhe von 6,72 m und die Dimensionen des Gebäudes würden im Entwurf zum weiteren Verfahren berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 400/5 und 400/13 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Straße, 83629 Neukirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 12
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf den Grundstücken Fl.Nrn. 400/5 und 400/13 ein Einfamilien­haus mit Einliegerwohnung und einer Doppelgaragen errichten. Um Baurecht für diese Grund­stücke zu erhalten, ist eine Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung erfor­derlich. Dem vom Planungsbüro Kurz GbR bereits zur Sitzung vom 08.10.2020 vor­ge­legten Planentwurf hat der Gemeinderat als Grundlage für die weitere Planung zuge­stimmt. Da sich zwischenzeitlich einige Änderungen ergeben haben, hat das Planungs­büro Kurz GbR zur Bauausschusssitzung am 07.12.2020 einen neuen Planentwurf vorgelegt.
Die vom Bauwerber erwünschte Ausgleichsfläche ist mit dem Sichtdreieck nicht kompa­tibel. Dem Bauwerber wurde vom Bauausschuss empfohlen, die Planungsunterlagen mit dem Planungsbüro Kurz GbR entsprechend anzupassen. Die vorgelegten Dokumente haben noch nicht den formellen Status eines Bauantrages, sondern sind eine informelle Abstimmungsvorlage. Die gewünschte Ausgestaltung konnte größtenteils berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass es sich bei den vorgelegten Planungs­unterlagen um ein Arbeitspapier zur Entwicklung der Satzung handelt und dass zur Ausgleichsfläche noch Änderungsbedarf besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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18. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

36. Spendenaktion „Leser helfen Lesern“ der Heimatzeitung; Aufruf des Schirmherrn Olaf von Löwis.
Von der Aktion profitieren in diesem Jahr die Nachbarschaftshilfen und der Kinderschutzbund im Landkreis.
Wie bereits in den Vorjahren spendete der Gemeinderat das Sitzungsgeld der Dezember-Sitzung an die Aktion spenden (750 .- €). Der Betrag wurde von der Gemeinde auf 1.000.- € aufgestockt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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19. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 19
Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr