Datum: 08.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.09.2020.
2 Vorstellung des gemeindlichen Gebäudereferenten Albert Zinsbacher sen.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
4 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
5 Vorbescheidsantrag zum Abbruch der bestehenden Werkstatt sowie Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.
6 Vorbescheidsantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau von zwei Wohnhäusern und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 133 der Gemarkung Wattersdorf, Wattersdorfer Straße, 83629 Weyarn.
7 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
8 Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Hofcafes mit zwei Ferienwohnungen über dem denkmalgeschützten Keller auf dem Grundstück Fl.Nr. 132 der Gemarkung Wattersdorf, 83629 Seiding.
9 Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 406/3 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße 21, 83629 Bruck; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
10 Änderung der bestehenden Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/11-13 der Gemarkung Reichersdorf, 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
11 Antrag auf Einrichtung eines beiderseitigen Halteverbots entlang der Seidinger Straße in Weyarn.
12 Widmung der erstmalig erschlossenen Ortsstraße "Hochlandweg" (Fl.Nr. 401/10 der Gemarkung Reichersdorf) zur Ortsstraße.
13 Fortsetzung des Programms der Gemeinde Weyarn für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung.
14 Antrag auf Neuasphaltierung der Straße von Fentbach nach Berg.
15 Unvorhergesehenes.
16 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.09.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.09.2020 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des gemeindlichen Gebäudereferenten Albert Zinsbacher sen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Herr Zinsbacher war 24 Jahre lang, von 1984-2008, im Gemeinderat und von 1996-2008 auch Zweiter Bürgermeister.
Seit seinem 18. Lebensjahr ist er ehrenamtlich tätig.
Herr Zinsbacher ist Seniorchef der Schreinerei Zinsbacher in Stürzlham, die mittlerweile in der dritten Generation fortgeführt wird.
Als Gebäudereferent für die gemeindlichen Liegenschaften wird er auf Anforderung der Gemeinde aktiv und macht dann Vorschläge, wo etwas wie getan werden muss.
Herr Zinsbacher kündigte an, dass in nächster Zeit die Fenster der Grundschule auf der Wetterseite komplett zu erneuern sein werden. Außerdem müsse die Holzfassade an der gleichen Seite behandelt werden; ebenso stehen in absehbarer Zeit Reparaturarbeiten an den Fenstern der Hausmeisterwohnung an.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass mit dem jährlichen Budget für die Instand­haltung der gemeindlichen Liegenschaften fortlaufend Mängel behoben werden, um diese in einem guten Zustand zu halten.
Die Anwesenden dankten Herrn Zinsbacher für seinen ehrenamtlichen Einsatz und insbesondere seine unkomplizierte, hilfsbereite Art und kompetente Hilfe. Schon oft habe Albert Zinsbacher gleich selbst Hand angelegt und kleinere Reparaturen vor Ort ausgeführt.

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 02.07.2020: Fehlanzeige.
Aus der Sitzung vom 06.08.2020:
Vergabe der Reinigungsarbeiten am Rathaus-Dachstuhl.
Die Reinigungsarbeiten wurden an die Fa. Würzhuber in Weyarn zu einem voraussicht­li­chen Angebotspreis von ca. 12.450.- € zzgl. MwSt. vergeben.
Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Wasserversorgungsverein Pienzenau.
Der Gemeinderat stimmte dem Vertrag zu, der dem Wasserverband Pienzenau e.V. die Nutzung gemeindlicher Straßen und Wege für die Verlegung von Wasserversorgungs­lei­tungen gestattet.
Winterdienst der Gemeinde Weyarn; Neuordnung.
Der Winterdienst wird neu geordnet. Das Konzept der Neuordnung wurde vorgestellt. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, entsprechende Verträge abzuschließen.
Auflösung des Dorfladenvereins; Informationen und gemeindlicher Zuschuss.
Der Gemeinderat nahm den Bericht von Herrn Dr. Demmelmeier mit Dank zur Kenntnis. Er bedankte sich beim Dorfladenverein für die Gewährleistung der Grundversorgung im Ort Weyarn und ermächtigte die Verwaltung, das vorhandene Auszahlungsdefizit für die privaten Einlagen zu übernehmen.
Herr Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier ergänzte, dass die Abrechnung durch Evi Andre in der Gemeindeverwaltung erfolge. Der Dorfladen in Weyarn sei der längste in Weyarn exis­tie­rende Dorfladen überhaupt gewesen und habe die Grundversorgung der Weyarner Bürger in dem Zeitraum zwischen der Geschäftsaufgabe des letzten Weyarner Kramer­ladens bis kurz vor der Eröffnung des Supermarktes am Klosteranger abgedeckt.
Erweiterung des Gehweges von Weyarn in Richtung Wattersdorf, Wattersdorfer Straße; weiteres Vorgehen.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Verträge im Rahmen des vorgegebenen Haushalts­volumens abzuschließen, die Ausschreibung vorzunehmen und die Vergabe der Arbeiten zu erteilen. Bis dato konnte der Planer noch kein Leistungsverzeichnis erarbeiten, sodass die Ausführung voraussichtlich erst im Frühjahr 2021 möglich wird.

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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Asyl vom 07.09., des AK Wirtschaft vom 22.09., des Steuerungs­gremiums vom 16.09., des AK Bücherei vom 30.09., des AK Altersplanung vom 01.10. und des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 03.10.2020 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Für die Umfrage des AK Wirtschaft wurden die Fragebögen versandt. Nach der Aus­wer­tung der Fragebögen finden dann im November die Treffen der Kleingruppen zur Dis­kussion der Ergebnisse statt: am 06.11. um 19.30 Uhr (Landwirtschaft) und am 13.11. um 19.30 Uhr (Wirtschaft), jeweils im Bürgergewölbe.
Für Mittwoch, den 18.11. um 19.00 Uhr ist noch einmal eine Sitzung des Steuerungsgremiums vorgesehen.

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5. Vorbescheidsantrag zum Abbruch der bestehenden Werkstatt sowie Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne die bestehende Werkstatt beseitigen und zusammen mit seinem Bruder das Grundstück mit einem Doppelhaus neu bebauen. Stellplätze sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung in ausreichender Anzahl zu errichten.
Der Antragsteller hat bereits einen genehmigten Vorbescheid zur Aufstockung über der bestehenden Werkstatt sowie Einbau von 3 Wohnungen mit Datum vom 22.01.2019. Dieser Vorbescheid soll so nun nicht zur Ausführung kommen. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Grundsätzlich konnte sich der Bauausschuss eine Wohnbebauung auf dem Grundstück vorstellen. Allerdings wurde die vorliegende Planung noch in Bezug auf das Bestands­gebäude und die umgebende Bebauung sowie der Nähe zur denkmalgeschützten Kirche als optimierungsbedürftig gesehen. Dem Antragsteller wurde die Wahrnehmung einer Bauberatung im Landratsamt Miesbach empfohlen.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Vorbescheidsantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau von zwei Wohnhäusern und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 133 der Gemarkung Wattersdorf, Wattersdorfer Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Das alte Wohnhaus soll abgerissen und durch zwei Wohnhäuser ersetzt werden.
Die Zufahrt des nördlich geplanten Gebäudes würde über die Privatstraße „Wallbergweg“ erfolgen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag wurde erteilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei einer Teilung des Grundstückes hinsichtlich einer gesicherten Erschließung eine privatrechtlich geregelte Zufahrt zum nördlichen Grundstück vorliegen müsse .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne östlich des Gebäudebestandes (Im Goldenen Tal 13) auf dem Grundstück in Naring eine zusätzliche Liegenschaft errichten. Bauplanungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB entsprechend der Umgebungsbebauung nach der Einfügung nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung zu beurteilen. Ein Bebau­ungsplan besteht für das Grundstück nicht.
Der Bauausschuss konnte sich eine Bebauung der noch unbebauten östlichen Grund­stücks­fläche neben Hausnummer 13 mit einer zusätzlichen Liegenschaft vorstellen. Im Zufahrtsbereich an der nordöstlichen Grundstücksgrenze, gegenüberliegend der bestehenden Einfahrt „Leitzachweg“, sollte auf eine Bepflanzung zugunsten des Sichtdreieckes verzichtet werden und auf Kosten des Begünstigten ein Verkehrsspiegel angeschafft werden.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Hofcafes mit zwei Ferienwohnungen über dem denkmalgeschützten Keller auf dem Grundstück Fl.Nr. 132 der Gemarkung Wattersdorf, 83629 Seiding.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es ist zu prüfen, ob eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt. Außerdem sind die Belange des Denkmal­schut­zes (Bodendenkmal) zu beachten; es ist ein historischer Bierkeller vorhanden.
Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen unter der Bedingung, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt. Das Landratsamt Miesbach wurde  gebeten, das Amt für Landwirtschaft und Forsten sowie die Untere Denkmalschutzbehörde (Bodendenkmal) am Verfahren zu beteiligen. Auf dem Grundstück sind ausreichend Stellplätze für Kfz für einen Gaststättenbetrieb nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 406/3 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße 21, 83629 Bruck; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 beschlossen, für das geplante Vorhaben eine Einbeziehungssatzung zu erlassen.
Der Gemeinderat konnte sich die vorgelegte Planung vorstellen, sofern die entspre­chen­den vertraglichen Vereinbarungen nach den bodenpolitischen Grundsätzen getroffen würden. Sobald diese vorliegen würden, solle die Verwaltung beauftragt werden, auf dieser Basis das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Änderung der bestehenden Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/11-13 der Gemarkung Reichersdorf, 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.08.2020 die Änderung bzw. Erweiterung der bestehenden Einbe­zie­hungs- und Klarstellungssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Neukirchen (Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/11-13) beschlossen.
Der Bauausschuss konnte sich die vorgelegte Planung vorstellen, sofern die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen nach den bodenpolitischen Grundsätzen getroffen würden. Die Fl.Nrn. 400/7 sowie 400/8 der Gemarkung Reichersdorf sind als private Verkehrsflächen zu kennzeichnen.
Der Gemeinderat stimmte  dem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Einrichtung eines beiderseitigen Halteverbots entlang der Seidinger Straße in Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Eine Familie aus Weyarn mit einem landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb hat ein beiderseitiges Halteverbot entlang der gesamten Seidinger Straße in Weyarn beantragt. Hintergrund ist, dass die Seidinger Straße für landwirtschaftliche Maschinen mit einer Breite von bis zu 2,98 m oft nicht mehr befahrbar ist, weil parkende Autos die Durchfahrt ebenso wie die Ausfahrten versperren.
Die Ortsbesichtigung der Verwaltung ergab, dass die Feuerwehr-Anfahrtszone unmittelbar vor der zweiten Einmündung des Antragstellers endet. Neben den Belangen der örtlichen Betriebe mit Schwerverkehr seien auch die Belange von anderen Anwohnern abzuwägen, die mit ganz entgegengesetzten Interessen ebenfalls schon in der Gemeinde vorstellig geworden sind. Die gesetzlich vorgeschriebene erforderliche Breite zur Durchfahrt sei bei einseitigem Parken gewährleistet. Generelle Parkverbote, die überbreiten landwirtschaft­li­chen Geräten die Durchfahrt erleichtern, seien rechtlich nicht zu begründen und bedürften grundsätzlicher Überlegungen. Dass beim Ein- und Ausfahren großer Fahrzeuge aus den Betriebshöfen ein besonderer Raumbedarf besteht, wird anerkannt. Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits vor dem Betriebshof einer Baufirma in der Seidinger Straße eine Park­beschränkung erlassen.
Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf ein generelles Parkverbot in der Seidinger Straße ab. Stattdessen stimmte er der Versetzung des bestehenden Schildes „Feuerwehr-An­fahrts­zone“ nach Osten, nach dem Einmündungsbereich der Hofzufahrt des Antragstellers zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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12. Widmung der erstmalig erschlossenen Ortsstraße "Hochlandweg" (Fl.Nr. 401/10 der Gemarkung Reichersdorf) zur Ortsstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Ortsstraße „Hochlandweg“ (Fl.Nr. 401/10 der Gemarkung Reichersdorf) wurde mit Eintragungsverfügung vom 05.10.1978 aufgrund der Gemeindegebietsreform vom 01.05.1978 als Ortsstraße der Gemeinde Weyarn mit einer Länge von 0,060 km gewidmet. Der „Hochlandweg“, der nicht erschlossen war, wurde 2019 auf einer Länge von 0,121 km erstmalig, endgültig herstellt.
Der Gemeinderat beschloss, die erstmalig, endgültig hergestellte Ortsstraße „Hochlandweg“ mit einer Länge von 0,121 km als Ortsstraße zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Fortsetzung des Programms der Gemeinde Weyarn für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Nachdem zwei Jahre seit der letzten erfolgreichen Ausschreibung abgelaufen sind, schlug der Erste Bürgermeister vor, die Vorbereitung für die nächste Ausschreibung zu treffen. Die gel­ten­den Richt­li­nien sollen vor einer neuen Ausschreibung im Detail noch nachjustiert werden, sodass das nächste Programm frühestens im Jahr 2021 auf den Weg gebracht werden könnte.
Der Gemeinderat beauftragte den Finanzausschuss, die Richtlinien der Gemeinde Weyarn für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung zu überarbeiten und eine Emp­fehlung für die nächste Ausschreibung zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Neuasphaltierung der Straße von Fentbach nach Berg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Eine Anliegerin aus Fentbach hat den Antrag gestellt, dass die Straße von Fentbach zum Anwesen Berg möglichst bald auf Kosten der Gemeinde neu asphaltiert werde, da der Zustand untragbar sei. Eine Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten wäre aus ihrer Sicht nicht zwingend erforderlich, da es sich um eine erst 2015 abgewidmete frühere Gemeinde­verbindungsstraße handelt.
Der Erste Bürgermeister berichtete, dass vor ca. einem Jahrzehnt von Gemeindeseite angeboten worden war, dass die Ge­mein­de sich unabhängig von der damaligen Widmung der Straße zur Hälfte an den entstehenden Kosten beteiligen würde. Vom Straßenausschuss wurde bereits 2015 festgestellt, dass die Fahrbahn am Ende der Lebensdauer angelangt ist. Allerdings sind noch keine Fest­stellungen über die Kostentragung getroffen worden. Für eine einfache Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von ca. 38.500 ,- € zu rechnen.
Der Finanzausschuss wurde beauftragt, eine übertragbare Festlegung für die Kosten­tragung zu erarbeiten, die im Frühjahr in den Haushalt für 2021 eingebracht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 15
zum Seitenanfang

16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö 16
Datenstand vom 21.10.2020 15:48 Uhr