Datum: 12.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.10.2020.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren - Gebührenanpassung zum 01.01.2021; Bestätigung des Beschlusses des Verwaltungsrates des KUGemeindewerke Weyarn vom 21.10.2020.
5 Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Weyarn.
6 Neufassung der Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstige ehrenamtlich Tätige.
7 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1555 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 6, 83629 Naring.
8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohnhäusern auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1539 sowie 1539/2 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
9 Bauantrag zur Errichtung eines Bienenhauses auf dem Grundstück in der Seestraße 3, Fl.Nr. 829 der Gemarkung Holzolling in 83629 Großsseeham.
10 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/40 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger 5, 83629 Weyarn.
11 Bauantrag zur Aufstockung eines Büro- und Sozialgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/2 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal 1, 83629 Weyarn.
12 Bauantrag zur Errichtung eines Containers als Aufenthaltsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/2 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal 1, 83629 Weyarn.
13 Bauantrag zum Anbau von vier Gewerbeeinheiten und einer Wohnung an die bestehende Kletterhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/1 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 30, 83629 Weyarn.
14 Änderung der Ortsabrundungssatzung "Neukirchner Straße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Stürzlham; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
15 3. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
16 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe.
17 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "Kapellenweg".
18 Unvorhergesehenes.
19 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.10.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 08.10.2020 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 2
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK EU vom 28.09. und 26.10., des AK Asyl vom 05.10., des AK Wirt­schaft vom 21.10. und des AK Dorfleben vom 02.11.2020 wurden den Mitgliedern des Gemeinderats zugestellt.
Aufgrund des Lockdowns sind persönliche Treffen seit 1. November auf das absolut not­wen­dige Maß zu be­schränken und nur aus zwingenden Gründen möglich. Die gemeinsame Strategie­klausur von Gemeinderat und Steuerungsgremium wurde abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Arbeitskreise „treffen sich“ derzeit nur über digitale Medien.
Die Auswertung der Gewerbe-Umfrage des AK Wirtschaft ist erfolgt. Insgesamt wurden 394 Gewerbe-/Handwerksbetriebe angeschrieben. Die Teilnehmerquote war gut, beinah jeder 5. Gewerbliche/Handwerksbetrieb/Freiberufler (19 % = 75 Antworten) hat teilgenommen; wichtig war – wie bei allen bisher durchgeführten Befragungen – dass noch einmal persönlich oder per Telefon nachgehakt wurde. Aufmerksamkeit und Interesse konnten geweckt werden – 16 % (= 21 Personen/Betriebe/Firmen) haben den „Mitmachzettel“ ausgefüllt und sind bereit, sich selbst einzubringen und die Ergebnisse der Umfrage gemeinsam zu diskutieren.
erstes Fazit:
In Weyarn gibt es zahlreiche „gesunde“/bodenständige Betriebe mit solider Wertschöpfung. Das ist gut für die Menschen vor Ort und für die Region. Es wird ein moderates Wachstum angestrebt, fast ein Drittel der Befragten gibt an, den Status quo halten zu wollen. Investitionen in den nächsten Jahren sind vor allem am Standort Weyarn geplant.
Bei den Herausforderungen und Defiziten wurden genannt: bezahlbarer Wohnraum, Verkehrsanbindung (zu wenig, zu selten, zu unattraktiv), Gastronomieangebot könnte größer sein, flächendeckende Mobilfunkversorgung/digitaler Ausbau
Deutlich wurde auch, dass die Gemeinde einiges tun kann, um die Sichtbarkeit des Gewerbes/der Betriebe zu erhöhen: „Event“, Tag der offenen Tür, Gewerbemesse/Gewerbetage, Gewerbebroschüre, Berichte im Gmoablatt’l (Vorstellung der Betriebe, kostenlose Annonce …), Unternehmerzusammenkünfte (Verein!), Vorträge.
Die Ergebnisse werden zunächst in Kleingruppen diskutiert und dann können daraus Handlungs­empfehlungen und konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.
Die Ergebnisse der Umfrage unter den Landwirten folgen.
Auf alle Fälle steht jetzt schon fest, dass sich die Gründung des AK Wirtschaft gelohnt hat und sich einiges tut.
Dem AK Wirtschaft an dieser Stelle herzlichen Dank für das große Engagement.

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4. Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren - Gebührenanpassung zum 01.01.2021; Bestätigung des Beschlusses des Verwaltungsrates des KUGemeindewerke Weyarn vom 21.10.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister erläutert, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser in periodischen Abständen geprüft und neu berechnet werden müssen. Der Verwaltungsrat verfolgt beim Wasser die Strategie, das marode Leitungsnetz sukzessive zu ersetzen, um einen Investitionsstau zu vermeiden, der dann einen großen Preissprung bedeuten würde. Beim Kanalnetz hat sich die Bebauung des Klosterangers günstig auf die Kostenstruktur ausgewirkt.
Der Verwaltungsrat erlässt die Gebührensatzung, die vom Gemeinderat bestätigt wird.
Der Verwaltungsrat des KU Gemeindewerke Weyarn hat die Gebühren für Abwasser und Wasser neu berechnet und folgende Gebühren ab 1.1.2021 beschlossen:
Wassergebühr bisher netto 0,91 €/m³
Wassergebühr neu netto 1,16 €/m³
Abwassergebühr bisher 3,57 €/m³
Abwassergebühr neu 3,32 €/m³
Der Gemeinderat bestätigte die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung mit den neuen Gebühren für Wasser und Abwasser.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Nach Hinweisen des Landratsamtes wurde in der Satzung redaktionelle Änderungen zu den Ausschüssen aus Gründen der Rechtssicherheit aufgenommen:

Der Gemeinderat beschloss die geänderte vorbenannte Satzung zur Regelung von Fragen des ört­li­chen Gemeinde­verfassungsrechts wie folgt:

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Weyarn erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister (§ 4), sowie 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
  1. den Finanz- und Haushaltsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
  2. den Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
  3. den Straßenausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
  4. den Kultur- und Sportausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
  5. den Energieausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
  6. dem Strategieausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
  7. den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis f genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister, sein Stellvertreter oder ein vom Ersten Bürgermeister bestimmtes Gemeinderatsmitglied. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im Übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäfts­ordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
Für die Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wird eine eigene Entschädigungssatzung nach Art 20a GO erlassen

§ 4
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Der/Die zweite bzw. weitere Bürgermeister/Bürgermeisterin ist Ehrenbeamter/ Ehren­beamtin.

§ 6
Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01.12.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.05.2014 außer Kraft.

................................................................................................................................................
(Ort, Datum)

...............................................................................................................................................
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Neufassung der Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstige ehrenamtlich Tätige.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Landratsamt empfiehlt, für die Entschädigungsleistung für Selbstständige im Gemein­de­rat einen festen Stundensatz vorzusehen. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass bislang zwar regelmäßig darauf verzichtet wurde, aber man der Empfehlung des LRA nachkommen sollte.
Der Gemeinderat beschloss mit einem Stundenentschädigungssatz von 40.- € folgende Satzung mit geringen redaktionellen Anpassungen:
[Satzungstext]

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1555 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 6, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und nicht im Gel­tungs­bereich einer Bauleitplanung. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus und einer Doppelgarage bebaut. Der Antragsteller möchte für Familienbedarf eine zusätzliche Wohneinheit an der Nordwestseite des bestehenden Wohnhauses an­bauen. Ein profilgleicher Anbau wurde vom Antragsteller verworfen, da dadurch mehrere bestehende Fenster im Erd- und Obergeschoss verlorengingen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage, unter dem Vorbehalt, dass die Dachfläche des geplanten Anbaus bündig an den Gebäudebestand anschließt. Die erforderlichen fünf Stellplätze sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohnhäusern auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1539 sowie 1539/2 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 8. Oktober 2020 mit einer An­frage zur Errichtung eines Doppelhauses auf der Teilfläche der Fl.Nr. 1539, Gemarkung Holzolling, befasst.
Die Grundstückseigentümer wollten nun formelles Baurecht mittels Einreichung eines Vorbescheidsantrages mit folgenden Kriterien klären: Errichtung von 2 Wohnhäusern in Naring, Im Goldenen Tal 13, Flur Nr. 1539 und 1539/2.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der Gemeinderat kann sich grundsätzlich zwei zusätzliche Wohngebäude im Rahmen der Nachverdichtung vorstellen.
Zur Situierung der Gebäude wurde festgestellt, dass das nördlich geplante Gebäude gedreht werden sollte, um die Firstrichtung der östlichen Bebauungen aufzunehmen. Für das nördlich geplante Gebäude sei ein Doppelhaus denkbar.
Als nördliche Baulinie wäre in etwa die Fluchtlinie der Anwesen „Birkenweg 3 und 5“ aufzunehmen.
Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung in das Hanggrundstück wurde eine dichte Bauweise des Kellers empfohlen.
Es sollte daran gedacht werden, dass im Falle einer Grundstücksaufteilung bei einem Abbruch des bestehenden Anwesens „Im Goldenen Tal 13“ der erweiterte Grenzabstand zur Ortsstraße eingehalten werden könne.
Die geplante Erschließung für das südöstliche Gebäude mit zwei tiefergelegenen Gara­gen­gebäuden wurde als Gefahrenpunkt gesehen. Aus den Garagen könnte nur rückwärts in unüber­sicht­licher Stelle auf die Straße gefahren werden. Dies ergebe ein nicht akzep­tables Gefahren­potenzial. Aus diesem Grund wurde an dieser Stelle statt des erwünschten Doppelhauses maximal ein Einfamilienhaus für vertret­bar gehalten. Das Garagengebäude sei so zu situieren, dass auch auf dem Grundstück eine Wendemög­lich­keit bestehe. Das Einfamilienhaus sei deshalb mit einer Größe von max. 9,50 m x 14 m vorstellbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zur Errichtung eines Bienenhauses auf dem Grundstück in der Seestraße 3, Fl.Nr. 829 der Gemarkung Holzolling in 83629 Großsseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne südlich seines Grundstückes ein Bienenhaus mit den Aus­maßen 9,00 m x 2,40 m in Pultdachform für 10 Bienenvölker errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich in der Nähe eines Landschaftsschutz­ge­bietes und einer prägenden Aussicht zum Seehamer See. Insofern konnte dem Vorhaben auch bei Vor­liegen einer Privilegierung am geplanten Standort im Grundstückssüden auf freier Flur nicht zu­ge­stimmt werden. Es bestehe die Möglichkeit, das geplante Bienenhaus bei entsprechender Privile­gierung an bestehende Wirtschaftsgebäude anzugliedern.
Trotz der vom Bauwerber vorgebrachten Argumente  konnte sich der Gemeinderat für den südlichen Standort nicht erwärmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/40 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger 5, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte bereits eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Bauausschuss hatte da­zu bei seiner Sitzung am 07.09.2020 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Das Grund­stück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Das geplan­te Bauvorhaben würde die Grenzen des Bebauungsplans überschreiten. Der Ge­mein­de­rat hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 beschlossen, dass er sich eine Ver­län­ge­rung der Garage vorstellen könne, wenn der vorgelagerte Carport entfernt würde. Eine Befrei­ung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Bauantrag sowie zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zur Aufstockung eines Büro- und Sozialgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/2 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal 1, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Firma Betonwerk Stieb möchte gerne das bestehende Gebäude aufstocken, um dort Büro- und Sozialräume unterzubringen. Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 42 „Im Tal“. Abweichend vom Bebauungsplan sollen nun 3 Vollgeschosse des Betriebsgebäudes (im Bebauungsplan sind max. 2 Vollgeschosses festgesetzt) errichtet werden. Die höchstzulässige Wandhöhe gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes würde eingehalten, zumal die Betonsilos deutlich höher sind. Die im Nordosten ge­plan­te Außentreppe befindet sich außerhalb der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilte dem beantragten 3. Vollgeschosses sowie für die Über­schrei­tung der Baugrenze in Form der Außentreppe mittels Befreiung von den Fest­set­zun­gen des rechtsgütigen Bebauungsplanes Nr. 42 „Im Tal“ das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bauantrag zur Errichtung eines Containers als Aufenthaltsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/2 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal 1, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Fahrer des Transportbetonwerkunternehmens gibt es vorläufig keinen Aufent­halts­raum. Hierzu soll nun nordöstlich auf dem Grundstück ein Aufenthaltscontainer mit den Aus­maßen 6,05 x 4,88 m (bzw. mit Vordach 11,44 m x 7,69 m) mit Pultdachform genehmigt werden.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit dem rechts­gül­ti­gen Bebauungsplan Nr. 42 „Im Tal“. Das Vorhaben befindet sich außerhalb der Bau­grenzen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen. Bzgl. des Standortes außerhalb der im Bebauungsplan fest­ge­setz­ten Baugrenzen wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des rechts­gül­ti­gen Bebauungsplanes Nr. 42 „Im Tal“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Bauantrag zum Anbau von vier Gewerbeeinheiten und einer Wohnung an die bestehende Kletterhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/1 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 30, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö beratend 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller hat eine Bauantrag eingereicht, um nordwestlich an die bestehende Kletterhalle vier Ge­wer­be­einheiten mit einer Betriebsleiterwohnung errichten.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im rechtsgültigen Bebauungsplangebiet Nr. 61 „Am Weigelfeld Nord“ (5. Änderung).
Da auf die Fluchttreppe verzichtet wurde, ist anzunehmen, dass der 2. Rettungsweg über den südlichen Sonderbau realisiert wird. Im gemeindlichen Bauamt bestehen keine der­ar­ti­gen technischen Detailkenntnisse, um ein derart komplexes Vorhaben zu prüfen. Dem Ge­neh­migungsfreistellungsverfahren konnte deshalb nicht zugestimmt werden. Soweit das Vor­haben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, wurde das gemeind­liche Ein­vernehmen erteilt.
Bezüglich der geforderten Stellplätze wurde das Landratsamt Miesbach gebeten, vor Betriebs­auf­nahme des geplanten Anbaus dem Bauherrn einen Nachweis über deren Herstellung aufzu­er­le­gen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Neukirchner Straße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Stürzlham; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass die Prüfung über die Form der Planung noch noch mit dem Landratsamt abgestimmt werden muss und die Entscheidung deshalb vertagt werden muss.

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15. 3. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Dezember-Sitzung verlegt, da noch nicht alle Klärungen abgeschlossen sind.

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16. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Anwesens Enzianweg 2 möchte gerne im Dachgeschoss zusätzlichen Wohnraum für den Familienbedarf schaffen. Hierzu ist eine Erhöhung der Wandhöhe zum Ausbau des Dachgeschosses erforderlich. Das Vorhaben be­fin­det sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 53 „Enzianweg“. Im Bebauungsplan ist für das Grundstück eine max. zulässige Wandhöhe vorgesehen. Entgegen dieser Festsetzung soll nun die zulässige Wandhöhe um rd. 0,50 m erhöht werden.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durch­ge­führt.
Das geplante Bauvorhaben wird im Rahmen der flächensparenden Nachverdichtung und einer damit verbundenen energetischen Sanierung als sinnvoll erachtet und grundsätzlich begrüßt. Auf­grund der Ortsbesichtigung des Bauausschusses wurde festgestellt, dass eine Er­hö­h­ungs­option im gesamten Bebauungsplangebiet eingeräumt werden könnte. Der Gemeinderat stimmte deshalb unter der Voraussetzung einer vorherigen Kostenüber­nahme­erklärung durch den Antragsteller der Bebauungsplanänderung für das gesamte Gebiet zu.
Weiter wurde grundsätzlich beschlossen:
Soweit aufgrund eines Einzelantrages mit geringem Aufwand energetisch sinnvolle Maßnahmen für das gesamte Bebauungsplangebiet ausgebracht werden können, übernimmt die Gemeinde künftig grundsätzlich in solchen Fällen 50 % der Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplans.  Die Entscheidung über die flächige Ausbringung solcher Maßnahmen obliegt dem Gemeinderat nach Beurteilung der Eignung des jeweiligen Gebietes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "Kapellenweg".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö beratend 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Grundstückseigentümer hat auf Fl.Nr. 872 der Gemarkung Wattersdorf, Kapellenweg in Groß­seeham, gegenüber der Gemeinde eine gewerbliche Bauverpflichtung zu erfüllen. Er möchte dort ein Tonstudio errichten, das aufgrund seiner Größe geringfügig in die Bau­ver­botszone zur BAB hineinragen würde. Die Auto­bahndirektion Südbayern hat dazu ihre Zusage gegeben unter der Bedingung, dass eine Ab­bruch­eintragung in der Bauverbots­zone für den Fall eines BAB-Bedarfes erfolgt.
Der Gemeinderat stimmte einer Änderung des Bebauungsplans zu, soweit dies mit der Autobahndirektion Südbayern so vereinbart ist und eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Die bestehende Bauverpflichtung bleibt von einer Änderung des Bebauungsplans unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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18. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Errichtung einer Stützmauer zur Wiederherstellung des Geländes im BV laut + hell, Fl.Nrn. 539/1 und 539/9 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld.
Es besteht besondere Eile, da die laufenden Bauvorhaben in der Nachbarschaft von dieser Maßnahme abhängig sind.
Der Gemeinderat stellt die Eilbedürftigkeit fest. Er ermächtigt die Verwaltung das Einvernehmen zur Errichtung der erforderlichen Stützmauer zu erteilen bzw. einem Freistellungsverfahren zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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19. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 19
Datenstand vom 19.11.2020 14:41 Uhr