Datum: 09.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019.
2 Vortrag Pfarrer Erwin Sergel und Martin Reents: Gesellschaftliche und Soziale Angebote und Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Miesbach-Hausham.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
4 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
5 Zweite Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus" ; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
6 Zweite Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmengemäß § 13 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
7 Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Bauhof und Wertstoffhof"; Errichtung einer Lagerhalle
8 Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
9 Zwölfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd"; hier: Wiedervorlage Dachraumnutzung/-gestaltung.
10 Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Seidinger Straße"; hier: Genehmigung des Planentwurfs
11 Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
12 Bestellung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie der Beisitzer für die vier Stimmbezirke sowie die zwei Briefwahlbezirke für die Kommunalwahlen am 15. März 2020 sowie Festsetzung der Wahlhelfer-Entschädigung.
13 Unvorhergesehenes.
14 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vortrag Pfarrer Erwin Sergel und Martin Reents: Gesellschaftliche und Soziale Angebote und Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Miesbach-Hausham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 2
Nicht sichtbar

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Herr Pfarrer Sergel und Herr Reents trugen die aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Angebote der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Miesbach-Hausham vor, die auch für Weyarn zuständig ist. Sie erläuterten das Sanierungskonzept für das Evangelische Gemeindehaus in Miesbach.
In Weyarn wohnen ca. 280 BürgerInnen evangelischen Glaubens. Der Gemeinderat prüft im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020, ob für die Deckungslücke zur Sanierung des Gemeindehauses ein gemeindlicher Zuschuss gewährt werden kann.

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung der angebotenen Pflegemaßnahmen Holzollinger Bach an der Esterndorfer Straße, Einlauf am Graben Kögelberg 2, Einlauf und Flutmulde an der Westerhamer Straße 22, Holzollinger Wiesenbach in Naring, Anwesen Im Goldenen Tal 5 sowie Naring, Goldenes Tal – Am Mühlbach im Vorgriff auf den Haushalt 2020 und beauftragte die Verwaltung mit der baldigen Umsetzung.
Außerdem soll im Rahmen der Haushaltsberatungen geprüft werden , ob die Haushaltsmittel für Gewässerpflege 2020 erhöht werden müssen.

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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am Freitag/Samstag 17./18.01.2020 fand die Bürgerwerkstatt unter der Moderation von Herrn Dr. Sturm von der Gesellschaft für Bürgergutachten statt. Ziel einer Bürgerwerkstatt ist es, die Meinung der Bürger zum neuen Leitbild der Gemeinde Weyarn einzuholen und zu diskutieren. Das Ergebnis wird dann wieder in den Strategieausschuss sowie das Steuerungsgremium und den Gemeinderat zurückgespiegelt.

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5. Zweite Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus" ; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2020 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Nach zweiter Auslegung für die Änderung der Satzung gingen weitere Stellungnahmen ein.
Bürgerbedenken:
- Fl.Nr. 857/14: Die geplante Errichtung eines Holz- und Gartengeräteschuppens im Anschluss unserer Garage nach Osten hin (siehe Skizze). Ihr Vorschlag der formgleichen Umsetzung zur Garage ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich (siehe Foto I). Die Umsetzung ist als höhengleiches Pultdach an der Garage geplant. Das Niederschlagswasser wird in die Dachentwässerung der Garage eingeleitet.
Prüfung:
Dem Einwand des Antragstellers wurde Folge geleistet. Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend der vorgelegten Skizze geändert.

- Fl.Nr. 857/14: Die geplante Errichtung einer überdachten Unterfahrt vor unserer Garage als offene Balkenkonstruktion mit Glasdach lt. Skizze und Foto 2 in reduzierter Dimension. Hier wird das Niederschlagswasser in die Dachentwässerung des Wohnhauses eingeleitet.
Prüfung:
Es handelt sich um ein unübliches Bauteil. Der geplanten überdachten Unterfahrt wurde auch in reduzierter Form nicht zugestimmt.

Stellungnahmen von Behörden:
Das LRA wies auf die Vorschriften und Abstimmung zur Niederschlagsversickerung hin. Den Bauwerbern wurden die Vorschriften zur Niederschlagsversickerung zu Kenntnis gebracht.

Der Gemeinderat billigte die zweite Änderung der Ergänzungssatzung „Einhaus“ in der Fassung vom 09.11.2019 unter der Einarbeitung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Sie wurde als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Zweite Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmengemäß § 13 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2020 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Nach der Auslage gingen im Wesentlichen folgende Stellungnahmen ein:
Die Unteren Naturschutzbehörde wendete ein: Auf dem Grundstück befindet sich ein nennenswerter Gehölzbestand. Auf diesen wird im Satzungsentwurf überhaupt nicht eingegangen. Die Satzung ist materiell und formell zu überarbeiten.

Prüfung:
Bei der Ortsabrundungssatzung „Großpienzenau, Burgstraße“ handelt es sich um eine genehmigte Satzung.
Von der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung ist Pkt. 3.5.2.3 Ausgleichsregelung nicht betroffen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Möglichkeit der Aufstockung eines bereits bestehenden Garagengebäudes. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung des Satzungsentwurf in materieller bzw. formaler Hinsicht wird auf Grund der Entwurf zur 2. Änderung nicht gesehen.

- Landratsamt Miesbach, -Untere Immissionsschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 11.12.2019.
Das geplante Wohnhaus rückt zu dicht an die bestehende Landwirtschaft heran. Derzeit wird nach Aussage des Landwirtes (Herr Korber) die Rinderhaltung zwar pausiert soll aber in Zukunft wieder aufgenommen werden. Der Stall ist für 65 Rinder ausgelegt. Die Güllegruben welche westlich, also auf der Seite wo das Wohnhaus nebenan geplant ist, sind derzeit vermietet und werden genutzt. Außerdem ist auf der gleichen Seite an der Grundstücksgrenze ein Mistplatz.
Die heranrückende Wohnbebauung ist kritisch zu betrachten, da nach VDI 3894 Blatt 2 erhebliche Belästigung durch Geruchsemmissionen zu erwarten sind. Auch nach der schwächeren Bemessungsgrenze des Bayrischen Arbeitskreises für Immissionsschutz in der Landwirtschaft ist das Vorhaben so nicht genehmigungsfähig.
Die geringe Entfernung ist zum einen eine Einschränkung für die bestehende Landwirtschaft, zum anderen ist auch bei der Wohnbebauung mit erheblichen Geruchsbelästigungen zu rechnen.
Nach dem Bayrischen Arbeitskreises für Immissionsschutz in der Landwirtschaft beträgt der Abstand bei einem Stall mit 65 Rindern in dem schädliche Umwelteinwirkungen zu vermuten sind 18 m.

Prüfung:
Die zweite Änderung der Ortsabrundungssatzung betrifft nur die Aufstockung einer vorhandenen Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/3. Dieses befindet sich viel weiter weg von der bestehenden Landwirtschaft als das genannte Grundstück Fl.Nr. 1183/2, das von der zweiten Änderung der Ortsabrundungssatzung nicht betroffen ist. Für dieses Grundstück besteht in der rechtskräftigen Satzung bereits Baurecht.

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 05.12.2019.
Entgegen der bereits abgegebenen Stellungnahme mit dem Aktenzeichen 4612-38-4-2 vom 25.11.2019 nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen zum o.g. Ortsabrundungssatzung wie folgt Stellung.
Das Planungsgebiet setzt sich aus zwei Flurstücken (1183/2 und 1183/3) zusammen. Nördlich der Flurnummer 1183/3 befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche, östlich der Flurnummer 1183/2 liegt eine Hofstelle. Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes befinden sich zwei landwirtschaftliche Betriebe. Tierhaltung ist im geringen Maß vorhanden. Das Feldstück (1183) wird als Wiese genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass von den landwirtschaftlichen Flächen sowie Hofstellen selbst bei ordnungsgerechter Bewirtschaftung von Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen ist. Unter Umständen können diese auch sonn- und feiertags sowie vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auftreten. Diese sind von den Bewohnern zu dulden. Wir bitten darum diesen Passus in die Satzung mit aufzunehmen.
Sollte das bisher nicht realisierte Bauvorhaben auf dem Flurstück 1183/2 durchgeführt werden, sind die gesetzlichen Geruchsabstände zu überprüfen. Dies gilt besonders für den derzeit unbelegten Stall der Hofstelle, da dieser Bestandsschutz genießt. Hier verweisen wir auf das Urteil des BayVGH vom 01.02.2007 - (2 B 05.2470) ,,die Tatbestands- und Feststellungswirkung der Baugenehmigung nach der Errichtung des Gebäudes erhalten bleibt.".
ln der Satzung wird der Planungsbereich als MD ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach §5 BauNVO Abs. I: Dorfgebiete der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe dienen, [...I. Auf die Belange der
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. Die möglichen Entwicklungsachsen des Betriebes befinden sich auf dem Flurstück 1192 nördlich oder südlich der Hofstelle auf dem Flurstück 1189.

Prüfung:
Die zweite Änderung der Ortsabrundungssatzung betrifft nur die Aufstockung einer vorhandenen Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/3. Dieses befindet sich viel weiter weg von der bestehenden Landwirtschaft als das genannte Grundstück Fl.Nr. 1183/2, das von der zweiten Änderung der Ortsabrundungssatzung nicht betroffen ist. Für dieses Grundstück besteht in der rechtskräftigen Satzung bereits Baurecht.

Ein entsprechender Hinweis, zu den Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen wird in den textlichen Teil aufgenommen.


Der Gemeinderat billigt die zweite Änderung der Ortsabrundungssatzung „Großpienzenau, Burgstraße“ als Satzung. Die Satzungsänderung wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Bauhof und Wertstoffhof"; Errichtung einer Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2020 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die bereits genehmigte Lagerhalle auf dem neuen Bauhofgelände soll vor Beginn des nächsten Bauabschnittes aus Gründen der  besseren Nutzbarkeit um 90 Grad gedreht werden. Dafür ist eine Änderung des B-Planes erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss die zweite Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 09.01.2020. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2020 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Änderung betrifft bauliche Anpassungen für eine noch zu errichtende Gewerbeeinheit. Die Auslage ist erfolgt.
Der Gemeinderat beschloss die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ in der Fassung vom 09.01.2020 als Satzung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Zwölfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd"; hier: Wiedervorlage Dachraumnutzung/-gestaltung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2020 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Änderungen sollten unter anderem auch die Möglichkeiten der Nachverdichtungen exemplarisch behandeln.
Die Verwaltung wurde  nach umfangreicher Diskussion des Bauausschusses unter fachlicher Beratung durch einen Vertreter des LRA beauftragt, bis zur nächsten Bauausschusssitzung hinsichtlich der erforderlichen Prüfschritte unstrittiger Erweiterungsmöglichkeiten in B-Plangebieten ein Prüfraster zu entwerfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Seidinger Straße"; hier: Genehmigung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2020 ö beratend 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es ging um die Aufstockung einer Garage.
Der Gemeinderat genehmigte den Planentwurf des Planungsbüros vom 09.01.2020. Die Verwaltung wurde  beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2020 ö beratend 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat genehmigte den Planentwurf vom 09.01.2020. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bestellung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie der Beisitzer für die vier Stimmbezirke sowie die zwei Briefwahlbezirke für die Kommunalwahlen am 15. März 2020 sowie Festsetzung der Wahlhelfer-Entschädigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Kommunalwahl am 15.03.2020 wurden folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter für die vier Stimmbezirke sowie die zwei Briefwahlbezirke festgesetzt:
Stimmbezirk I Weyarn:                Horst Hablowetz, Sebastian Klein
Stimmbezirk II Weyarn;                Silvia Baumgartner, Claudia Weinzierl
Stimmbezirk III Holzolling:                Ernst Weidl, Armin Dippold
Stimmbezirk IV Neukirchen:        Albert Zinsbacher sen., Daniel Kaßeckert
Vorstand Briefwahlbezirk I:        Josef Hatzl, Renate Schmid
Vorstand Briefwahlbezirk II:        Thomas Thrainer, Erwin Janousch
Als Wahlhelfer-Entschädigung wurde 50.- € beschlossen.
Sofern Wahlvorsteher, deren Stellvertreter verhindert sein oder absagen sollten, wurde die Verwaltung ermächtigt, Ersatzpersonen festzulegen.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, Schriftführer, deren Stellvertreter sowie Wahlhelfer selbstständig zu ernennen. Vorschlagslisten über geeignete Helfer wurden bereits von den Fraktionen beigesteuert.
Hinweis:
Seitens der Wahlleiterin Frau Altenweger werden mindestens 4 Wahlberechtigte in den Wahlausschuss berufen. Seitens der Vorschlagsträger der Listen können hierfür geeignete Personen vorgeschlagen werden. Diese können nicht gleichzeitig Wahlvorsteher, Kandidaten oder Beauftragte zur Listeneinreichung sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 13
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14. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2020 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Terminberichtigung:
Die letzte Gemeinderatssitzung in der aktuellen Legislaturperiode mit dem Haushaltsbeschluss wurde am 29.04.2020 angesetzt – nicht wie im Plan angekündigt am 30.04., weil da bereits der Bieranstich zum 115-jährigen Jubiläum des TV Neukirchen D’Oberlandler ist.

Datenstand vom 21.07.2020 15:27 Uhr