Datum: 06.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2020.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/8 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.
6 Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham.
7 Bauvoranfrage zum Abbruch eines bestehenden landwirtsch. Gebäudes sowie Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Wohnhauses mit landwirtsch. Betriebsgebäude und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 9 der Gemarkung Wattersdorf.
8 Antrag auf Veranstaltung einer gemeindliche Silvesterfeier.
9 Pachten für landwirtschaftliche Flächen.
10 Prüfraster für Nachverdichtungsmaßnahmen.
11 Unvorhergesehenes.
12 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erwerb eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die FFW-Weyarn durch den Feuerwehrverein; Übernahme Unterhaltskosten durch Gemeinde.
Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die FFW-Weyarn zu. Der Erwerb des Fahrzeuges erfolgt durch den Feuerwehrverein. Von den Unterhaltskosten übernimmt die Gemeinde Versicherung und Steuer sowie Treibstoffkosten. Die Reparaturen werden nicht übernommen.


Vollzug der Satzung über Richtlinien für Ehrenauszeichnungen der Gemeinde Weyarn (EhrenauszS); hier: stellv. Feuerwehrkommandanten.
Die zweiten Feuerwehrkommandanten sollen mit sofortiger Wirkung ab 12 Jahren Dienstzeit ebenfalls mit der Gürtelschließe geehrt werden. Die Satzung ist bei Gelegenheit zu ändern.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am 17./18.01.2020 hat die Bürgerwerkstatt zum „Leitbild-Prozess der Gemeinde Weyarn“ stattgefunden. 72 Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Weyarn haben in 12 Arbeitsgruppen sechs Themen, die der Strategieausschuss vorgegeben hat, bearbeitet. Ganz wichtig war den Teilnehmern das Gemeinschaftsleben und die Bürgerbeteiligung. Ein moderates Wachstum sowohl der Bevölkerung als auch des Gewerbes wurde thematisiert. Das Büro Dr. Sturm fasst die Ergebnisse nun zusammen, gliedert sie und nimmt eine Einordnung vor. Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat, dem Steuerungsgremium und der Öffentlichkeit am Mittwoch, den 25.03. um 19.00 Uhr im Pfarrheim präsentiert werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Strategieausschuss abgestimmt.
Am Schluss der Veranstaltung wurde abgefragt, wer erneut teilnehmen würde. Die Teilnehmer zeigten sich angetan von der Möglichkeit, auf die strategische Entwicklung der Gemeinde Einfluss zu nehmen und waren einstimmig der Meinung, dass Sie wiederkommen würden. Außerdem zeigten sich einige dazu motiviert, mehr in der Gemeinde mitzumachen.
Herr Erster Bürgermeister Wöhr zeigte anschließend einen kurzen Film mit Teilnehmerstimmen.

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/8 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2020 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ (4. Änderung). Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigungsfreistellung mit der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2020 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller beabsichtigt, nordwestlich auf seinem Grundstück im Ortsteil Holzolling den Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Maschinenhalle mit Ausmaßen von 20,40 m x 30,73 m im Außenbereich zu errichten.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde unter der Voraussetzung der Privilegierung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2020 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümer beabsichtigen südöstlich auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Ausmaßen von 12,00 m x 10,00 m. Das Grundstück befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung Neukirchner Straße für den Ortsteil Stürzlham. Für das Bauvorhaben ist die Änderung der Ortsabrundungs-satzung erforderlich. Das Grundstück ist topographisch stark geneigt.
Der Bauausschuss hat hierzu eine Ortsansicht vorgenommen. Der Gemeinderat konnte sich eine Bebauung im angefragten Bereich grundsätzlich vorstellen und stellte dem Bewerber unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze und der Übernahme der Planungskosten in Aussicht, den Geltungsbereich der Satzung zu erweitern. Im südwestlichen  Bereich des Grundstücks soll aufgrund der schwierigen Topographie ein Bauverbot vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage zum Abbruch eines bestehenden landwirtsch. Gebäudes sowie Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Wohnhauses mit landwirtsch. Betriebsgebäude und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 9 der Gemarkung Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauwerber hat nach der Bauberatung mit dem Landratsamt Miesbach eine geänderte Planung eingereicht. Die beiden Hauptgebäude wurden nun so situiert, dass diese sich im Innenbereich befinden. Bzgl. der Nebenanlagen erscheint diese geänderte Planfassung nun auch geordneter. Die Verwaltung wurde ermächtigt,  auf dieser Basis einem Vorbescheidsantrag das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Veranstaltung einer gemeindliche Silvesterfeier.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein Weyarner Bürger hat der Gemeinde mitgeteilt, dass zum Jahreswechsel 2019/2020 auf dem Aussichtsberg zwar weniger Müll von Feuerwerken und Böllern als im vergangenen Jahr liegengeblieben sei, dass es aber immer noch zu viel gewesen sei. Er regte deshalb an, dass die Gemeinde eine zentrale Silvesterfeier auf einem geeigneten Platz organisieren solle. Der Lindlverein hatte ebenfalls im Vorfeld aufgerufen, Feuerwerksmüll vom Lindl wieder mitzunehmen. Die guten Aussichtspunkte sind beim Jahreswechsel recht beliebt. Weiterhin wurde der Erste Bürgermeister verschiedentlich angesprochen, ob nicht die Gemeinde Weyarn an Silvester eine Lasershow veranstalten könnte.
Rechtliche Beurteilung der Gemeindeverwaltung: Genehmigungsfreie Feuerwerke dürfen in der Zeit vom 31.12.-01.01. erlaubnisfrei abgebrannt werden. Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23 besagt:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. 
Damit scheidet der südliche und nördliche Rathausplatz in Weyarn als zentraler „Feuerwerksplatz“ wegen der Kirche auf jeden Fall aus. Zusätzliche Möglichkeiten von Verboten bestehen für die Gemeinden nicht.
Auskunft Tourismusgemeinde Kreuth, die seit 2 Jahren eine Lasershow veranstaltet:
Für eine Lasershow im unteren Preisniveau fallen Kosten von ca. 8500,- € brutto an. Der Finanzausschuss sieht dies nicht im Verhältnis und bezweifelt aufgrund der vielen Dörfer die Wirkung einer solchen Maßnahme.
Der Gemeinderat lehnt eine gemeindlich organisierte Silvesterfeier ab und appelliert gleichzeitig an die Bevölkerung, in Bezug auf Silvesterfeuerwerke vermehrt auf ökologische Gesichtspunkte zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Pachten für landwirtschaftliche Flächen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Seitens des Gemeinderates wurde der Auftrag erteilt, dass der Finanzausschuss die derzeitigen Pachtverhältnisse ansieht und sich über eine Anpassung der Pachtzahlungen berät. Unabhängig davon wurden bei der letzten Gemeinderatssitzung Flächen zur Verpachtung ausgeschrieben. Die neue Fläche wurde mit 290 €/Hektar (= 0,029 €/m2) ausgeschrieben.
Der Finanzausschuss schlug vor, die aktuelle Pachthöhe gleichmäßig auf 290 €/Hektar zu harmonisieren.
Der Gemeinderat erteilte nun der Verwaltung den Auftrag dazu, jedoch sei darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Qualität des Grundstückes dies auch rechtfertigt.
Zudem soll bei einer Änderung der Pachtverhältnisse bzw. neuen Pachtverträgen eine Unterverpachtung ausgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Prüfraster für Nachverdichtungsmaßnahmen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2020 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus Gründen des Flächensparens, des Umweltschutzes und zur Gewinnung von erschwinglichem Wohnraum hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Prüfraster für die Nachverdichtung zu entwerfen.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, dieses überarbeitete Prüfraster zukünftig als Richtlinie bei der Prüfung von baulichen Nachverdichtungen zu verwenden. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in den Möglichkeiten zur Erweiterung eines bereits vorhandenen Gebäudebestandes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö 11
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12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ bei der Gemeinde Weyarn durch den ZV KDZ Oberland:
Der ZV KDZ Oberland hat mit Schreiben vom 20.01.2020 mitgeteilt, dass das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sich mit der Thematik „Vergabezentrum für Gemeinden“ befasst hat und sich der gemeindefreundlichen Lösung, die der ZV KDZ Oberland ursprünglich vorgeschlagen hat, anschließt. Dies bedeutet eine größere Wahlmöglichkeit der Kommunen bei Vergaben, konkret: Auch bei Vergaben über 25.000.- € muss eine Vergabe nicht zwingend vom Zentralverband durchgeführt werden, sondern die Kommune hat hier Entscheidungskompetenz.
Es wird hierzu in der Verbandsversammlung nochmals eine Satzungsänderung zugunsten der Gemeinden erfolgen. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
Neubürgerempfang:
Der diesjährige Neubürgerempfang findet am Mittwoch, den 19. Februar um 19.00 Uhr im Pfarrheim in Weyarn statt.
Informationen zur Kommunalwahl:
Die Wahlleiterin informierte über sechs eingereichte Wahlvorschläge für den Gemeinderat und einen Wahlvorschlag zum Bürgermeisterkandidaten. Am 04.02. hat der Wahlausschuss getagt. Der Wahlausschuss hat die eingereichten Listen geprüft und für zulässig befunden. Frau Altenweger weist noch einmal auf die Teilung des Stimmbezirks Weyarn und den Betrieb von zwei Wahllokalen in Weyarn hin.

Datenstand vom 21.07.2020 15:34 Uhr