Datum: 05.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2020.
2 Erschließung Raiffeisenstraße Neukirchen; Sachstand und weiteres Vorgehen.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
4 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
5 Erlass einer neuen Inventurrichtlinie mit Bewertungsleitfaden.
6 Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der (Erschließungsbeitragssatzung - EBS).
7 Aufstellen von Maibäumen - Versicherungsschutz, Haftung sowie Verkehrssicherungspflicht.
8 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Bauhof und Wertstoffhof"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
9 Voranfrage zur Nutzungsänderung eines landwirtsch. Nebengebäudes in drei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 447, Gemarkung Wattersdorf, 83629 Weyarn
10 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Münchener Straße Nord-Ost" für das Grundstück Fl.Nr. 510, Gemarkung Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planentwurfes
11 Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Westerhamer Straße in Holzolling bzgl. Umnutzung einer Garage zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/6 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling
12 Unvorhergesehenes.
13 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Änderungen zur Geschäftsordnung der Sitzung:
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass das für der nichtöffentlich Sitzung geladene TOP der Ersterschließung Raiffeisenstraße in Absprache mit den Anwohnern in der öffentlichen Gemeinderatssitzung besprochen werden soll. Die Trennung des Tagesordnungspunktes in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil mache ein vorliegender Antrag der Mehrheit der Anwohner erforderlich, welcher öffentlich zu erörtern wäre. Die weitere Behandlung von datengeschützten Grundstücksangelegenheiten bleibt weiterhin der nicht öffentlichen Sitzung vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Erschließung Raiffeisenstraße Neukirchen; Sachstand und weiteres Vorgehen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass Sachverhalte mit persönlichen Daten weiterhin nicht öffentlich zu behandeln seien. Weiterhin wurde festgestellt, dass den Mitgliedern des Gemeinderats kurzfristig ein Antrag der Mehrheit der Anwohner übermittelt wurde, der in der Sitzung nochmals verlesen würde.
Die Verwaltung hat auftragsgemäß die vom Gemeinderat beschlossene Fortführung der Erschließungsplanung und entsprechende Prüfungen durchgeführt. Neben den Schürfungen und Bodenuntersuchungen wurde auch ein Rechtsanwaltsfachbüro eingeschaltet, um die rechtlichen Alternativen zu klären. Nachdem die Prüfungen abgeschlossen waren, fand am 02.03.2020 im Rathaus eine Informationsveranstaltung mit den Anliegern über den Sachstand und das weitere Vorgehen in der Angelegenheit Erschließung der Raiffeisenstraße statt.
Die Bodenuntersuchungen und Schürfproben haben ergeben, dass der Unterbau der asphaltierten Fläche keinen Erschließungsstandard aufweist. Auch eine Straßenentwässerung ist nur rudimentär vorhanden. Die Straßenbeleuchtung ist unvollständig und teilweise auf Privatgrund installiert. Einfassungen der asphaltierten Fahrbahn zur Wasserführung fehlen. Ein Großteil der Erschließungsstraße ist unbefestigt.
Nach Abklärung mit dem gemeindlichen Fachanwalt ist für eine rechtssichere Ersterschließung die komplette Raiffeisenstraße zu erschließen und die bereits begonnene Erschließung damit zu Ende zu führen. Die Beitragsbescheide der fertiggestellten Erschließung müssen vor der Verjährung am 1. April 2021 versandt werden. Eine Teilerschließung ließe sich nicht abrechnen. Der Erste Bürgermeister erläutert den Erschließungsbereich, der eine Fläche von knapp 16.000 m2 umfasst.
Der beauftragte Planer Herr Schreder stellte die Bestandsanalyse der Untersuchungen und die Anforderungen an eine Erschließung vor.
Eine rechtliche Ausbaupflicht besteht für die Gemeinde neuerdings laut Landratsamt nicht mehr. Jedoch bestehen für die unbefestigte Fahrbahn ein erhöhter Pflegeaufwand und erhöhte Verkehrssicherungspflicht, um die sichere Befahrbarkeit zu gewährleisten. Dies könnte in der Zukunft zu Problemen führen, die Kosten dafür gingen dann zulasten der Allgemeinheit.
Der Wortlaut der von der Mehrheit der Anwohner unterzeichneten Eingabe wurde verlesen:
a) Antrag der Anlieger der Raiffeisenstraße auf Beschlussfassung zur Vertagung der Entscheidung zur Umsetzung der Baumaßnahmen in der Raiffeisenstraße in Neukirchen vom 04.03.2020
b) Schreiben des LRA Miesbach vom 27.06.2019 betr. Vollzug des Art.5a KAG/Ersterschließung Raiffeisenstraße in Neukirchen, Gemeinde Weyarn
Der wesentliche Inhalt war, dass die Entscheidung über die größtenteils unerwünschte Ersterschließung weiter zurückgestellt und weitere Prüfungen vorgenommen werden sollten. Zudem wurde von den Anwohnern das zu erwartende Altlastenrisiko bemängelt.
In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat wurde besonders der Aspekt der Gleichbehandlung in Bezug auf die Umlage anderer Ersterschließungen hervorgehoben.
Nach einem ausführlichem Sachvortrag und Diskussion lehnte der Gemeinderat den Antrag der Anlieger einstimmig ab.
Der Gemeinderat verfolgt stattdessen weiterhin das Ziel einer Ersterschließung der Raiffeisenstraße. Er beauftragte die Verwaltung, die Erschließung mit hoher Priorität weiter zu betreiben. Es wurde die schmälere Variante 1 beschlossen. Unübliche Altlasten werden von der Gemeinde als dem mutmaßlichen Verursacher getragen. Die Anwohner haben Gelegenheit, Detailwünsche innerhalb einer definierten Frist vorzubringen. Die Verwaltung soll die Planung finalisieren und mit der Ausschreibung unverzüglich beginnen. Erschließungskostenbescheide müssen vor dem 01.04.2021 gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 3
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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der AK Gemeinschaftliches Garteln hat eine eigene Website gestaltet, die unter „Bürger aktiv“ auf der Gemeindehomepage verlinkt ist: www.gemeinsam-garteln-weyarn.de.
Neubürgerempfang: Am 19. Februar hat der diesjährige Neubürgerempfang stattgefunden. Die Vereine, Arbeitskreise, Mitglieder des Gemeinderats waren sehr gut vertreten, von den insgesamt 226 eingeladenen Neubürgern heuer unter 30 Personen. Diese fanden die Veranstaltung jedoch für sie gewinnbringend. Es ist zu vereinbaren, wie es künftig damit weitergehen soll.
Die Präsentation der Ergebnisse der Bürgerwerkstatt „Leitbild-Prozess der Gemeinde Weyarn“ findet am 25.03. um 19.00 Uhr im Pfarrsaal statt. Alle Mitglieder des Gemeinderats sind herzlich eingeladen (alte und neue), ebenso die Teilnehmer die Bürgerwerkstatt sowie die interessierte Öffentlichkeit .

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5. Erlass einer neuen Inventurrichtlinie mit Bewertungsleitfaden.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Auf Anraten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde die bestehende Praxis bei der Inventur in der Gemeinde Weyarn überarbeitet. Nun war eine vom Prüfungsverband empfohlene Fassung der Inventurrichtlinie zu beschließen. An der bisherigen Praxis, Vermögensgegenstände ab einem Wert von 410.- € abzuschreiben, ändert sich dabei nichts.
Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der vorgelegten Inventurrichtlinie mit Bewertungsleitfaden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der (Erschließungsbeitragssatzung - EBS).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Änderung der bestehenden Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Weyarn notwendig. § 8 Abs. 4 der Erschließungsbeitragssatzung ist in der Weise zu ändern, dass zukünftig der Absatz 4 ersatzlos gestrichen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Aufstellen von Maibäumen - Versicherungsschutz, Haftung sowie Verkehrssicherungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Gemeindegebiet werden an acht markanten Plätzen Maibäume aufgestellt.
Haftungsrechtlich bestand die Notwendigkeit zu klaren Regelungen, denn sowohl die Vereine als Veranstalter, die Gemeinde als übertragener Auftraggeber (lt. Beschluss des Gemeinderats vom 18.04.2002) als auch die privaten Grundstücksbesitzer standen im Schadensfall vor haftungsrechtlichen Risiken. Diese sollten im Sinne aller Beteiligten durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages sowie schriftlicher Erklärungen der Beteiligten haftungsrechtlich ausgeräumt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde weiterhin die Haftungs- und Verkehrssicherungspflichten für den Vorgang des Aufstellens und für die Standsicherheit übernehmen solle. Für den Transport ist der jeweilige Verein selbst haftungsrechtlich verantwortlich und muss sich um die entsprechenden Genehmigungen eigenverantwortlich bemühen.
Voraussetzung für die Übernahme der Haftung durch die Gemeinde ist:
1. Der jeweilige Verein benennt eine fachkundige Person, die die Aufstellung im Auftrag der Gemeinde leitet.
2. Mit den Grundstückseigentümern wird ein Gestattungsvertrag nach dem vorgelegten Muster geschlossen.
Der Gemeinderat stimmte aus haftungsrechtlichen Gründen dem Abschluss von Gestattungsverträgen mit den Grundstückseigentümern der Maibaumstandorte im Gemeindegebiet nach den vorgelegten Mustern zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, entsprechende Verträge mit den Grundstückseigentümern und Verantwortlichen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Bauhof und Wertstoffhof"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.03.2020 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 31.01.2020 bis 02.03.2020 statt. Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
Landratsamt Miesbach, - Untere Straßenverkehrsbehörde -, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 31.01.2020: 
Grundsätzlich bestehen keine Einwände oder Bedenken gegen die beabsichtigte Planung, eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße MB 18 ist jedoch soweit möglich zu vermeiden.
Im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird die Anlage einer Linksabbiegespur zur Einfahrt des Wertstoffhofes/Bauhof empfohlen, ggf. zumindest als Option zu einem späteren Zeitpunkt bei intensiver Nutzung des Geländes.
Prüfung:
Durch die neue Situierung der geplanten neuen Lagerhalle entsteht keine höhere Frequentierung. Insofern besteht derzeit kein Bedarf an der Änderung der Erschließungssituation.
Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 04.02.2020:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans besteht grundsätzlich Einverständnis aus naturschutzfachlicher Sicht. Im Rahmen einer Ortseinsicht am 25.01.2020 wurden jedoch im Bereich des Bebauungsplans folgende Defizite festgestellt:
Grünordnung:
Die im Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen wurden noch nicht vorgenommen. Hier wäre eine Pflanzung in Bereichen, in denen sich keine baulichen Änderungen mehr ergeben angemessen.
Prüfung:
Die Gemeinde Weyarn wird im Jahr 2020 an Flächen, an denen keine baulichen Änderungen mehr notwendig sind, Nachpflanzungen vornehmen.
Eine Umsetzung der Ausgleichsflächen ist in weiten Teilen nicht erkennbar. Da die Umsetzung der baulichen Anlagen bereits weit fortgeschritten ist, hätten auch die Ausgleichsflächen spätestens 2019 hergestellt werden sollen.
Prüfung:
Die Umsetzung der Ausgleichsflächen ist beauftragt und es wurde damit auch bereits teilweise begonnen. Die Umsetzung wird noch in 2020 abgeschlossen werden.
Mit der Anlage der Amphibiengewässer wurde zwar im südwestlichen Teil auf etwa einem Viertel der Fläche begonnen, allerdings stimmen diese in Lage und Größe nicht mit den Angaben im Bebauungsplan überein. Darüber hinaus sind sie nur sehr oberflächlich gegraben und halten kein Wasser. In Summe ist leider noch kein Mehrwert für die Natur erreicht.
Prüfung:
Eine Überprüfung ergab, dass eine Teilanlage der Becken Wasser hält. Die zwei noch fehlenden großen südöstlichen Becken werden 2020 angelegt. Die Becken im nordwestlichen südwestlichen Bereich werden nachgebessert. Eine Beauftragung ist unter fachlicher Begleitung bereits erfolgt.
Auch die festgesetzte Wildhecke wurde bisher nicht gepflanzt.
Prüfung:
Die Wildhecke wird 2020 gepflanzt werden.
Wir bitten die angesprochenen Defizite spätestens bis Ende 2020 zu beheben und die untere Naturschutzbehörde über den Abschluss der Maßnahmen zu informieren.
Prüfung:
Dies wird veranlasst.
Landratsamt Miesbach, - Wasser- und Bodenschutzrecht -, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 21.02.2020:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung vom 08.08.2013. Zu den Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Altlastenverdachts auf den Flächen 32/1 und 31 nehmen wir Bezug auf die Festsetzungen des Bebauungsplans unter Nr 13.
Prüfung:
Ein Aushub ist nicht vorgesehen. Für die neu geplante Lagerhalle ist die Errichtung einer Bodenplatte ohne Eingriff in den Untergrund notwendig. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Nr. 13 werden beachtet.
- Bayernwerk Netz GmbH, Geigelsteinstraße 2, 83059 Kolbermoor, mit Schreiben vom 11.02.2020:
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Prüfung:
Dies ist nicht der Fall.
- Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 04.02.2020:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 folgende Stellungnahme ab:
Planung
Das Plangebiet liegt zwischen Wattersdorf und Bruck, südlich der Seehamer Straße und ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet Bauhof dargestellt. Die Gemeinde Weyarn beabsichtigt die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zu ändern, um die Errichtung einer Lagerhalle auf dem Gelände des Bau- und Wertstoffhofes zu ermöglichen.
Berührte Belange
Natur und Landschaft
Auf Grund der exponierten Lage ist, soweit im Rahmen der geplanten Zweckbestimmung möglich, auf eine an die Umgebung angepasste Baugestaltung zu achten (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 (G); Regionalplan Oberland (RP 17) B || 1.6 (Z)). Wir bitten diesbezüglich um Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde.
Bewertung
Die Planung steht bei Berücksichtigung des aufgeführten Punktes den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Prüfung:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 14.02.2020:
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 7300 m². Der Anteil an landwirtschaftlich genutzter Fläche beträgt 1140 m². Die Fläche wurde bisher als Wiese genutzt. Die Bodengüte liegt in diesem Bereich bei einer Grünlandzahl von 47 bis 55. Das höchste Ertragspotential liegt bei 100, der Landkreisdurchschnitt liegt bei 40. Somit wird der landwirtschaftlichen Nutzung ein überdurchschnittlicher Ertragsgrund entzogen.
Der Planungsbereich liegt umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese werden von vier Haupterwerbsbetrieben bewirtschaftet. Die Flächen werden als Mähweiden und Wiesen genutzt. Alle Betriebe haben Tierhaltung. Die Art der Tierhaltung ist die Milchwirtschaft. Der Umfang der Tierhaltung beläuft sich auf ca. 265 Großvieheinheiten. Es kann auf eine sehr stark landwirtschaftlich geprägte Umgebung geschlossen werden.
Die Anfahrtswege zu den Flurstücken sollen in der Bauphase sowie danach für den landwirtschaftlichen Verkehr ohne Beeinträchtigungen befahrbar sein. Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte haben Dimensionen von bis zu 3,50 m Breite und 4,00 m Höhe. Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei der Gestaltung von Parkmöglichkeiten am Wertstoff- und Bauhof.
Prüfung:
Die Erschließung des Recycling- und Bauhofgeländes ist bereits fertiggestellt. Landwirtschaftliche Belange werden nicht berührt.
Im Bebauungsplan wird im Abschnitt C Punkt 5 auf landwirtschaftliche Emissionen hingewiesen. Da es sich hier nicht pauschal um Geruchsbelästigungen handelt bitten wir sie diesen Passus wie folgt zu ändern:
Von den landwirtschaftlichen Flächen sowie Hofstellen ist selbst bei ordnungsgerechter Bewirtschaftung von Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen. Unter Umständen können diese auch sonn- und feiertags sowie vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auftreten. Diese sind zu dulden.
Prüfung:
Es handelt sich um einen Recycling- und Bauhof ohne Betriebsleiterwohnung. Der Hinweis ist nicht relevant.
Bei der Anlage von Tagwasserteichen gilt es zu berücksichtigen, dass es zu dauerhaften Veränderungen im Wasserhaushalt der südlich liegenden Feldflur kommen könnte. Vernässte Bereiche stellen Bewirtschaftungserschwernisse und Ertragsminderungen dar. Ein unkontrolliertes versickern und abfließen von Wasser aus den Tagwasserteichen in den Untergrund ist zu vermeiden, diese können in undurchlässiger Form angelegt und mit einem auch unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen geeigneten geregelten Abfluss versehen werden. Ein Drainagesystem oberhalb des Weges (Fl.Nr. 30) wirkt einer Vernässung der südlich gelegenen Feldstücke präventiv entgegen. Durch das Gefälle im Gelände ist es möglich, dass das versickerte Wasser an weiter unten liegender Stelle wieder zu Tage tritt.
Eine Veränderung des Wasserbodenhaushaltes zieht eine Änderung des Pflanzenbestandes im Grünland nach sich. In den als Futtergrundlage dienenden Flächen kann eine Ausbreitung von niederwertigen Gräsern (z.B. Seggen, Binsen) und auch z.T. toxische Kräutern (z.B. Wasserkreuzkraut) die Folge sein.
Etwaige Schäden und Bewirtschaftungserschwernisse sind von der Gemeinde auszugleichen. Diese können von unabhängigen Gutachtern ermittelt werden.
Prüfung:
Die Anlegung der Ausgleichsflächen wird von einem von der Gemeinde beauftragten Landschaftsarchitekt in Absprache mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach fachlich begleitet. Der notwendige Rückhalt des Wassers ist in dieser Form konzeptionell so vorgesehen.
Bitte senden Sie uns das Protokoll über die Abwägung der landwirtschaftlichen Belange zu.
Prüfung:
Dies wird veranlasst.
Im Zuge der Arbeitsentlastung aller Beteiligten Stellen wurde vonseiten des Gemeinderats abschließend darauf hingewiesen, dass es zukünftig wünschenswert wäre, bei Stellungnahmen zu Bebauungsplanverfahren auf das konkrete Vorhaben bezogene Stellungnahmen zu erhalten.

Der Gemeinderat billigte die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Bauhof und Wertstoffhof in der Fassung vom 09.01.2020 unter Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Voranfrage zur Nutzungsänderung eines landwirtsch. Nebengebäudes in drei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 447, Gemarkung Wattersdorf, 83629 Weyarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.03.2020 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümer des Grundstückes möchten das alte Stallgebäude beseitigen. Stattdessen sollen drei Wohneinheiten an der gleichen Stelle sowie im gleichen Ausmaß entstehen. Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der rechtsgültigen Ortsabrundungssatzung „Weyarn, Mangfallweg 19“. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Mischgebiet dargestellt.  Die Antragsteller haben bereits im Vorfeld Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt im Landratsamt Miesbach aufgenommen. Dort haben sie die Auskunft erhalten, dass dem Bauwunsch entsprochen werden kann, sofern die Gemeinde sich bereit erklärt, die Ortsabrundungssatzung entsprechend zu ändern.
Der Gemeinderat konnte sich eine Änderung der Ortsabrundungssatzung „Weyarn, Mangfallweg 19“ vorstellen. Die Antragsteller verpflichten sich dabei, die Kosten für die notwendige Änderung der Ortsabrundungssatzung zu übernehmen (Unterzeichnung Kostenübernahmeerklärung).
Auf dem Baugrundstück sind ausreichend Stellplätze für KFZ entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Münchener Straße Nord-Ost" für das Grundstück Fl.Nr. 510, Gemarkung Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.03.2020 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mit dem vom Planungsbüro vorgelegten Planungsvorschlag bestand Einverständnis. Dieser soll Grundlage für die erforderlichen vertraglichen Verpflichtungen sein. Vor Schaffung von Baurecht sind die notwendigen Erschließungsmaßnahmen zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Westerhamer Straße in Holzolling bzgl. Umnutzung einer Garage zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/6 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.03.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat stimmte der beantragten Änderung der Ortabrundungssatzung „Westerhamer Straße“ in Holzolling für das Grundstück Fl.Nr.15/6 der Gemarkung Holzolling zur Nutzungsänderung der bestehenden Garage in Wohnbebauung auf Grundlage der vom Planungsbüro Kurz im Rahmen der Bauberatung erstellten Entwurfsvariante 2 zu. Die Antragsteller haben dabei die Kosten der notwendigen Satzungsänderung zu tragen.
Auf dem Grundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für KFZ vorzusehen und zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö 12
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13. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

- Wasserschutzgebiet Sonderdilching.
Es liegt ein Erstentwurf der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zum Wasserschutzgebiet vor. Danach ist lediglich ein Wohn-/Gewerbegebäude betroffen, ansonsten werden nur landwirtschaftliche Flächen berührt. Es soll ein Besprechungstermin mit den Anwohnern und dem Wasserversorger stattfinden.
Termine:
- 150 Jahre Stiftung Liebenau – Veranstaltung der Gemeinwesenarbeiterin Ute Haury am 18.04.2020, 14.30 Uhr: Frau Haury wird anlässlich des Jubiläums der Stiftung Liebenau ihr monatliches Kaffeetrinken mit den Senioren und sonstigen Interessierten von Mittwoch auf Samstag verlegen. Sie wird einen kurzen Film über die Stiftung Liebenau zeigen und von ihren eigenen Erfahrungen aus der Weyarner Gemeinwesenarbeit berichten. Alle Mitglieder des Gemeinderats – auch die neuen – sind dazu herzlich eingeladen (schriftliche Einladung folgt) und können sich aus erster Hand informieren.
- Jungbürgerversammlung:
Betty Mehrer hat angeregt, eine Jungbürgerversammlung in einem etwas größeren Rahmen abzuhalten. Es sollen die Jugendlichen gehört werden. Vertreter aus dem Gemeinderat (möglichst von jeder Fraktion einer), evtl. Pater Michael (Jugendarbeit) und weitere Personen, die sich in diesem Bereich engagieren, sollen eingeladen werden . Es wäre auch wichtig, dass wieder ein Jugendbeauftragter benannt werden kann, evtl. aus dem neuen Gemeinderat. Termin: Ende März oder nach den Osterferien/Donnerstagabend?

Datenstand vom 21.07.2020 15:35 Uhr