Datum: 31.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umlaufbeschluss "Bildung eines Ferienausschusses; Anpassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

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1. Umlaufbeschluss "Bildung eines Ferienausschusses; Anpassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 31.03.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Innenminsterium  empfiehlt den Städten und Gemeinden, bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) einzusetzen bzw. die Ferienzeiten eines bestehenden Ferienausschusses hieran anzupassen. Der Ferienausschuss kann alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschießender Ausschuss zuständig ist, erledigen, ohne dass die für beschließende Ausschüsse geltenden Einschränkungen nach Art. 32. Abs. 2 Satz 2 GO greifen. Dem Ferienausschuss ist insbesondere auch eine Beschlussfassung für die Haushaltssatzung und den Finanzplan sowie eine etwaig erforderliche Nachtragshaushaltssatzung eröffnet. Soweit die Einrichtung eines Ausschusses oder die Anpassung der in der Geschäftsordnung geregelten Ferienzeiten einen Beschluss des Gemeinderates, Stadtrates oder Kreistages erfordert, hält es das Innenministerium auf Grund der gegenwärtigen Situation ungeachtet des für Sitzungen geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes ausnahmsweise für zulässig, diesen Beschluss im Umlaufverfahren zu fassen. Der jeweilige Übertragungs- bzw. Einsetzungsbeschluss sollte aber in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates rückwirkend bestätigt werden.

Die derzeitige Situation, dass sich der Landkreis Miesbach als staatlich festgestellter Hotspot mit überdurchschnittlich hohem Corona-Aufkommen darstellt, rechtfertigt die Bildung eines beschließenden Ferienausschusses gem. 32/IV GO, um den Betrieb der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates risikominimiert aufrecht zu erhalten. Termingebundene Entscheidungen, Vergaben und der Beschluss der Haushaltssatzung sind noch im April zu treffen. In einer Umfrage bei den Fraktionen wurde die Bildung des Ferienausschusses begrüßt, ebenso wurden Mitglieder des Ferienausschusses vorgeschlagen. Soweit keine unvorhergesehenen Ereignisse die Sitzung des Gemeinderates erforderlich machen, ist erst für die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats ein Zusammentreffen des Gemeinderatsplenums vorgesehen.
Die Öffentlichkeit des Umlaufbeschlusses wird dadurch gewährleistet, dass Umlaufbeschlussvorschlag ortsüblich bekannt gemacht und der Presse übermittelt wird.
Der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist nach § 2 ein neuer § 2 a einzufügen:
§ 2 a Ferienausschuss, Ferienzeit
(1)
Die Ferienzeit des Gemeinderates beträgt fünf Wochen; sie beginnt am 01. April 2020 und endet am 30. April 2020. Für die Dauer der Ferienzeit wird ein Ferienausschuss gebildet (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 und 2, 1. Halbsatz GO).
(2)
Der Ferienausschuss ist ein beschließender Ausschuss besonderer Art. Er erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die ansonsten der Gemeinderat oder ein Ausschuss zuständig sind (Art. 32 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GO). Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen (Art. 32 Abs. 4 Satz 3 GO).
(3)
Die Bestimmungen aus Art. 32 Abs. 2 und 3 GO finden keine Anwendung (Art. 32 Abs. 4 Satz 2, letzter Halbsatz GO).
(4)
Der Ferienausschuss besteht aus dem Ersten Bürgermeister oder dessen Stellvertreter als Vorsitzendem/der und 5 Gemeinderatsmitgliedern als Ausschussmitglieder.

Der Gemeinderat beschließt im Umlaufverfahren vom 31.03.2020, mit sofortiger Wirkung in die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts den neuen § 2a gemäß Vorschlag der Verwaltung hinzuzufügen und damit einen Ferienausschuss einzusetzen. Der Gemeinderat besetzt den Ferienausschuss folgendermaßen:
Fraktion
Ausschussmitglied
Stellvertreter
SPD
Franz Demmelmeier
Betty Mehrer
UWG
Martin Fertl
Silvia Baumgartner
FWG
Angelika Viellechner
Helga Waldherr
WiG
Sebastian Mayer
Johannes Wieser
CSU
Albert Zinsbacher
Georg Grabbichler

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:37 Uhr