Datum: 13.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.12.2021.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1547/4 der Gemarkung Wattersdorf, Riedler 3 a, 83629 Weyarn.
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1555 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 6, 83629 Naring.
6 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses bei gleichzeitigem Abbruch des Nebengebäudes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 38 und 38/3 der Gemarkung Holzolling, Esterndorfer Straße 2 und 2 a, 83629 Holzolling.
7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/2 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring; hier: Wiedervorlage.
8 Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2398 der Gemarkung Holzolling, Rudolf-Groeschel-Weg 7, 83629 Fentbach; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
9 Änderung der Außenbereichssatzung "Kleinseeham" auf dem Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling, Brucker Str. 3, 83629 Kleinseeham; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
10 Bildung eines Ferienausschusses.
11 MVG-Rad; weiteres Vorgehen.
12 Unvorhergesehenes.
13 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.12.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 09.12.2021 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 11.11.2021:
Angebot zur Umrüstung der LED-Beleuchtung im OG Schule.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag in Höhe von 4.526,76 € brutto an die Firma Feicht zu vergeben.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Protokoll des AK Dorfleben vom 01.12.2021 wurde an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. Am 14.12.2021 hat ein kurzes digitales Treffen des AK Wirtschaft stattgefunden. Hauptergebnis: Treffen finden erst wieder statt, wenn es persönlich möglich ist. Die Arbeit in Arbeitsgruppen (Auswertung der Ergebnisse der Befragung 2020) ist gar nicht anders durchführbar. Ein weiters Projekt bleibt die Sichtbarmachung des örtlichen Gewerbes, für die eine sinnvolle und innovative Beschilderung am Ortseingang geschaffen werden soll.
Am Mittwoch, den 19.01. um 19.00 Uhr fand die Budgetsitzung des Steuerungsgremiums – erneut digital – statt.

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1547/4 der Gemarkung Wattersdorf, Riedler 3 a, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.01.2022 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller hatten im November 2016 einen Bauantrag zum Anbau einer Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus „Riedler 3“ und den Neubau einer Doppelgarage eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.12.2016 zu dem Bauantrag das Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Miesbach hatte mit Bescheid vom 26.06.2017 den Antrag genehmigt.
Nachdem vom Landratsamt Miesbach festgestellt wurde, dass die Lage der neugebauten Doppelgarage nicht dem Lageplan des genehmigten Bauantrags entsprach, wurden die Antragsteller aufgefordert, einen neuen Bauplan mit der richtigen Lage einzureichen.
Die Antragsteller haben daraufhin einen neuen Bauantrag „zum Neubau einer Doppelgarage mit Carport“ eingereicht.
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1555 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 6, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beratend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Der Antragsteller hatte bereits im Oktober 2020 eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12.11.2020 zu der Bauvoranfrage das Einvernehmen grundsätzlich unter dem Vorbehalt erteilt, dass die Dachfläche des geplanten Anbaus bündig an den Gebäudebestand anschließt und eine Bauberatung des Landratsamtes Miesbach in Anspruch genommen wird. Der Antragsteller hat nun beim Kreisbaumeister eine Bauberatung in Anspruch genommen. Die vorgelegte Planung entspricht dem Ergebnis der Beratung.
Der Antragsteller hat jetzt einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Die erforderlichen fünf Stellplätze sind laut Planzeichnung nachgewiesen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag. Auf dem Baugrundstück sind ausreichend Stellplätze für Kfz gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzusehen. Dem Antragsteller wurde empfohlen, auf eine sturzflutsichere Bauweise zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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6. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses bei gleichzeitigem Abbruch des Nebengebäudes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 38 und 38/3 der Gemarkung Holzolling, Esterndorfer Straße 2 und 2 a, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Vorbesitzer der beiden Grundstücke hatte bereits im Oktober 2015 eine Bauvoranfrage zum Abbruch von Garagen und Nebenanlagen einer Bäckerei sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses und einer Reihengarage mit drei Stellplätzen eingereicht. Diese wurde vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 27.10.2015 genehmigt. 
Der Bauherr hatte im April 2017 einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Das Landratsamt Miesbach hatte das Bauvorhaben mit Bescheid vom 18.01.2018 genehmigt.
Die Nebengebäude wurden bereits entfernt.
Der neue Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 38/3 hat mit Schreiben vom 05.12.2021 die Verlängerung der Baugenehmigung vom 18.01.2018 beantragt.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.
Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der inzwischen erfolgten Grundstücksteilung eine Prüfung der Grenzabstände erfolgen sollte. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Lage auf eine sturzflutsichere Bauweise zu achten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/2 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring; hier: Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.01.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 11.11.2021 bereits mit der Bauangelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Die Beurteilung des geplanten Bauvorhabens erfolgte gemäß § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich.
Empfehlung des Bauausschusses: Der vorgelegte vergrößerte Baukörper überschreitet nun in seinen Maßen die Dimensionen der Bezugsbebauungen von Doppelhäusern deutlich und fügt sich deshalb nicht ein. Ebenso wäre eine Drehung des Firstes in Ostwestrichtung analog der umgebenden Bebauung wünschenswert. Auf eine sturzflutsicher angepasste Bebauung wäre zu achten. Das Einvernehmen kann mangels einer Einfügung in der vorgelegten Form nicht erteilt werden. Es wird eine Bauberatung beim Landratsamt Miesbach bezüglich der Situierung und der Größenausgestaltung des geplanten Gebäudes empfohlen.
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an.“
Das Landratsamt Miesbach hatte mit Schreiben vom 06.12.2021 mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht verweigert wurde, da es sich um ein Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB handelt und sich das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung einfügen würde. Aus Sicht der Kreisbauverwaltung sei eine derartige Einfügung gegeben. Als Bezugsfall wurde auf das Grundstück Fl.Nr. 1551/1 (Doppelhaus Arnhofer Weg 2 und 4) verwiesen, auf dem sich bereits eine vergleichbare Bebauung befindet. 
Nachdem seitens des Gemeinderates das gemeindliche Einvernehmen daher folglich zu Unrecht verweigert wurde, wurde die Gemeinde nun gebeten, bis 31.01.2022 erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Der Bauausschuss nahm das Schreiben der Kreisbauverwaltung vom 06.12.2021 zur Kenntnis. Auf die Empfehlung des Gemeinderats erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag mit dem Hinweis, dass auf eine sturzflutsichere Bauweise zu achten sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2398 der Gemarkung Holzolling, Rudolf-Groeschel-Weg 7, 83629 Fentbach; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller (Zimmereibetrieb Peter Holzer aus Fentbach) möchte angrenzend an seine bestehende Zimmereilagerhalle einen Anbau errichten. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 „Fentbach“ (5. Änderung). Der Antragsteller möchte die bestehende Lager- und Abbundhalle um 7,50 m nach Süden verlängern. Aufgrund der Maße des geplanten Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich. Der Antragsteller hat deshalb einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Die erforderliche Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend dem Antrag des Bauwerbers zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, das baurechtliche Verfahren durchzuführen.
Im August 2021 wurde das Grundstück von Bürgermeister Wöhr sowie dem Architekten Herrn Kurz in Augenschein genommen. Es wurde vorgeschlagen, dass bzgl. dem Thema ökologischer Ausgleichsbedarf gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach im Vorfeld eines Änderungsverfahrens die Modalitäten abgesprochen werden. Diese Abstimmung ist nun erfolgt. Ein entsprechender Planentwurf lag in der Bauausschusssitzung vor.
Mit dem vorgelegten Planungsvorschlag bestand grundsätzlich Einverständnis. Die Ausgleichsflächen müssen vertraglich gesichert sein. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Änderung der Außenbereichssatzung "Kleinseeham" auf dem Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling, Brucker Str. 3, 83629 Kleinseeham; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine weitere Doppelgarage errichten. 
Für die Zulassung des Bauvorhabens ist nach Rücksprache mit der Kreisbauabteilung die Änderung der bestehenden Außenbereichssatzung erforderlich. Die neu geplante Doppelgarage liegt nicht im Geltungsbereich der in der Satzung zur Bebauung dargestellten Fläche.
Der Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung vom 09.12.2021 mit der Bauangelegenheit befasst und dabei folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stellt eine Änderung der Außenbereichssatzung in Aussicht unter der Voraussetzung einer vorherigen Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller.“
Der Antragsteller hat mittlerweile schriftlich die Kostenübernahmeerklärung bzgl. der Änderung der Außenbereichssatzung erklärt. Das Büro Kurz hat zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf vorgelegt.
Mit dem vom Planungsbüro Kurz vorgelegten Planungsvorschlag bestand grundsätzlich Einverständnis. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bildung eines Ferienausschusses.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Vor dem Hintergrund der Omikron-Coronaentwicklung schlug der Erste Bürgermeister vor, vorsorglich mit Wirkung vom 10.02.2022 für die Dauer von sechs Wochen einen umfassend zuständigen Ferienausschuss zu bilden. Dieser soll zum Einsatz kommen, wenn aufgrund der Infektionslage oder der Zahl der Quarantänefälle keine beschlussfähige Sitzung im Plenum mehr möglich ist oder die Eskalation der Coronalage eine starke Reduzierung der Personenzahl erfordert. Die Entscheidung zur Einberufung des Gremiums anstelle des Gemeinderates liegt beim Bürgermeister. Vorzugsweise soll jedoch der gesamte Gemeinderat tagen. 
Die Fraktionssprecher wurden gebeten, die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter zu benennen.
Der Gemeinderat beschloss die vorsorgliche Einsetzung eines Ferienausschusses. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, bei entsprechend begründeter Lage nach seiner Einschätzung den Ferienausschuss anstelle des Gemeinderates zu laden. Insbesondere bei hohen Ausfällen kann auch eine bereits geladene Gemeinderatssitzung zu einer Ferienausschuss-Sitzung per Nachladung bis zu einem Tag vor der Sitzung umgewidmet werden. 
Der Ferienausschuss solle nur dringende Dinge behandeln. Angelegenheiten mit langfristiger Bindung wie der Haushaltsplan sollen nicht im Ferienausschuss behandelt und beschlossen werden, sondern nur im Plenum.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat die personelle Besetzung des Ferienausschusses mit folgenden von den Fraktionen benannten Mitgliedern und Stellvertretern:
CSU/WiGW: Albert Zinsbacher, stellv. Georg Grabichler
SPD: Dr. Franz Demmelmeier, stellv. Betty Mehrer
UWG: Martin Fertl, stellv. Albert Huber
FW: Hans Holzinger, stellv. Angelika Viellechner
Die Grünen: Anschi Hacklinger, stellv. Philipp Eikerling

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. MVG-Rad; weiteres Vorgehen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Kreisentwicklungsausschuss hat mittlerweile einen einmaligen Investitionskostenzuschuss von 40.000 € beschlossen, den der Kreistag mit dem Kreishaushalt im Dezember bestätigt hat.
Die zentrale Zweckvereinbarung für das MVG-Projekt würde vom Landkreis geschlossen, die Betriebs-Kosten allerdings vollkommen auf die Gemeinden umgelegt werden. Die übliche Mindestvertragsdauer des Betriebs beträgt fünf Jahre.
Der Holzkirchner Bürgermeister würde die paritätische Verteilung der Landkreismittel unter den vier Gemeinden befürworten, soweit heuer eine Projektbeteiligung erfolge. Ebenso würde der Markt Holzkirchen die Projektkoordination zur Beschaffung übernehmen, da der Bereich Mobilität des Landkreises derzeit reorganisiert wird.
Das Projekt „MVG-Rad“ ist nicht im ÖPNV-Plan eingeschlossen und damit eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden. Das bedeutet, dass die Gemeinde auch die Kosten tragen muss.
Da die Zuschüsse für 2022 bald beantragt werden müssten, sei es erforderlich, dass die Gemeinden sich jetzt zum weiteren Vorgehen festlegen. Nachdem der Landkreis die beantragte Förderung abweichend von den bisherigen GR-Beschlüssen nicht vollumfänglich genehmigt habe, sei eine erneute Befassung der Gemeinderäte vonnöten.
Die maximalen Ausgaben ohne den Abzug der Einnahmen wurden in der Kostenaufstellung des Mobilitätsmanagements Holzkirchen dargestellt. Nach wie vor mache eine Weyarner Beteilung nur Sinn, wenn am Bahnhof Valley eine Gegenstation errichtet werde, wie es im bisherigen Vorbehaltsbeschluss des Weyarner Gemeinderates schon formuliert sei. Für eine Station auf Weyarner Flur wurde am Spielplatz Weyarn bereits ein zentraler Standort beschlossen. Ggf. könnte zum Ausgleich des finanziellen Minderbetrages durch den Landkreis auch an die Gewerbebetriebe am Weiglfeld herangetreten werden, die von der geplanten MVG-Station am Bahnhof Darching profitieren würden. 
Das Mobilitätmanagement Holzkirchen hat eine Kostenaufstellung gefertigt, bei der davon ausgegangen wird, dass der Landkreiszuschuss die förderbaren Investitionskosten verringert. 
Nachdem der Landkreis die Zweckvereinbarung für alle unterzeichnen würde, sollten laut Bürgermeister Wöhr die Landkreismittel auch als Eigenmittel gewertet werden, sodass einer staatlichen Förderung des Gesamtinvests eigentlich nichts im Wege stehen sollte.
Dadurch sähe es etwas günstiger aus:
Investitionskosten Weyarn gesamt: 35.000.- €
Förderung 70 (bis zu 80 %): 24.500.-- €
Investitionsmittel des LRA: 10.000.-- €
= Verbleib Investitionsmittel Weyarn: 500.- €
Jährliche Betriebskosten pro Station: 5.000.- €
Die Planung mit möglichst zwei Stationen soll weiter verfolgt werden mit dem Ziel einer Ausschreibung und Realisierung für 2022, sofern auch die Gemeinde Valley mitmacht und eine Station am Bahnhof Darching errichtet werde.
Entsprechende Haushaltsmittel sollen für 2022 und die folgenden Jahre eingeplant werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Gewerbebetrieben Kontakt aufzunehmen und wegen einer Betriebskostenbeteiligung für die zweite Station am Weiglfeld anzufragen. 
Unter der Voraussetzung, dass auch die Gemeinde Valley am Projekt teilnimmt, wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte zur Beschaffung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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12. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 12
zum Seitenanfang

13. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am Samstag, 22.01. und am Samstag, 29.01., jeweils 9.00-13.00 Uhr: Impfbus im Bürgergewölbe; jeder, der bis 13.00 Uhr komme, könne geimpft werden. 

Datenstand vom 21.04.2022 08:20 Uhr