Datum: 10.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.01.2022.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Anbringung einer Werbeanlage an das bestehende Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/8 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
5 Antrag auf Baugenehmigung zur denkmalschutzrechtlichen Sanierung des ehemaligen Bauernhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11, Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Änderung des bestehenden überdachten Freisitzes in einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615/12 der Gemarkung Holzolling, Am Mühlbach, 83629 Naring.
7 Antrag auf Errichtung einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung und Ausbau von Teilen des Wirtschaftsflügels der Hofstelle und Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
9 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines Wohnhauses um eine Wohneinheit und Abbruch von Garagen und Neubau der Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 374 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 83629 Weyarn.
10 Regionalplan Südostoberbayern: 15. Teilfortschreibung „Kapitel B II: Siedlungswesen“; Stellungnahme der Gemeinde.
11 Unvorhergesehenes.
12 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.01.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 09.12.2021:
Vergabe der Arbeiten zum Forstwegeausbau der sog. Gnadenleiten.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Arbeiten zum Forstwegeausbau der sog. Gnadenleiten an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Johann Mayr Kommunalarbeiten aus 83075 Bad Feilnbach/Au zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 125.169,91 €. Die den Staatszuschuss übersteigenden Kosten sind vom begünstigten Grundeigentümer zu tragen.

Ladesäule Ignaz-Günther-Straße, Kündigung des bisherigen Betreibers und Neuaufstellung.
Der Gemeinderat befürwortete den Ersatz der vorhandenen Ladesäule mit einem Wechsel des Betreibers zum nächstmöglichen Zeitpunkt, weil der bisherige Betreiber nicht mehr zur Verfügung steht, und beauftragte die Verwaltung, das Vertragsangebot der ESB Südbayern mit einer Laufzeit von sechs Jahren anzunehmen. Eine DC-Säule (Schnellladesäule) ist ausdrücklich nicht erwünscht. Die Verträge mit dem bisherigen Betreiber werden nicht fortgeführt.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am Montag, den 17.01.2022 hat sich ein neuer AK gegründet: AK Verkehr und Mobilität. Peter Pham, der zum Sprecher des AK bestimmt wurde, stellte in der Gemeinderatssitzung den Arbeitskreis mit dem Leitbild vor. Dieses lautet: Gemeinsame Weiterentwicklung von sicherer, nachhaltiger und gleichberechtigter Mobilität für alle VerkehrsteilnehmerInnen in der Weyarner Region. Anschließend genehmigte der Gemeinderat diesen Arbeitskreis mit seinem Leitbild.
Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 17.01., des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 21.01., des AK Bücherei vom 22.01. wurden an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt. 
Ebenso wurde das Protokoll der Budgetsitzung des Steuerungsgremiums vom 19.01.2022 verteilt. Die von den Arbeitskreisen beantragten Budgets wurden vom Steuerungsgremium beschlossen und bei den diesjährigen Haushaltsberatungen im Finanzausschuss besprochen und für in Ordnung befunden.
Die Bürgerversammlung zur Neuwahl des Steuerungsgremiums soll so bald wie möglich stattfinden; angestrebt wird Ende April.
Der Förderverein Kultur & Geschichte in Weyarn e.V. startet einen Versuch zur Wiedergründung des AK Geschichte. Es sollen möglichst viele Interessierte, die Vertreter von Vereinen und Institutionen angesprochen werden. Für 24.03. um 19.00 Uhr ist ein Treffen im Rathausspeicher geplant, bei dem gemeinsam Ideen für eine zukünftige Ausgestaltung besprochen und Ideen für historische Themen und Projekte entwickelt werden sollen. Dann wird sich zeigen, ob die erfolgreiche Arbeit des AK Geschichte fortgesetzt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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4. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Anbringung einer Werbeanlage an das bestehende Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/8 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ (5. Änderung). 
Der Antragsteller möchte an der Südfassade des bestehenden Bürogebäudes eine Werbeanlage anbringen. Das Vorhaben entspricht den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, nachdem die Werbeanlage in die Fassade integriert werden soll und die Beleuchtung indirekt ist und somit nicht als Leuchtreklame zu werten ist.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und stimmte dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur denkmalschutzrechtlichen Sanierung des ehemaligen Bauernhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11, Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.02.2022 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Das Anwesen ist in der Denkmalliste als Baudenkmal aufgeführt.
Die Antragsteller möchten das denkmalgeschützte Bauernhaus Weyarner Str. 10 sanieren. Der hintere Stallbereich soll als Atelier zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Zum westlich angrenzenden Grundstück muss wegen der Abstandsflächen eine Brandmauer errichtet werden. Die gesamten Maßnahmen wurden im Vorfeld mit Herrn Boiger vom Landratsamt, Denkmalschutz abgesprochen. Die vorhandene Kubatur soll beibehalten werden. Recherchen im Staatsarchiv haben ergeben, dass das Gebäude deutlich vor 1853 errichtet wurde. 
Auf Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde prüft eigenständig, ob hier ein Bestandsschutz greift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Änderung des bestehenden überdachten Freisitzes in einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615/12 der Gemarkung Holzolling, Am Mühlbach, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 „Naring“ (5. Änderung). Die Antragstellerin hatte bereits im Jahre 2007 einen Bauantrag zum Anbau eines überdachten Freisitzes an die bestehende Doppelhaushälfte eingereicht. Nachdem sich das Vorhaben außerhalb der Baugrenzen befand, hat die Gemeinde Weyarn in der Sitzung vom 19.04.2007 das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt und das Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 26.07.2007 den Bauantrag ebenfalls mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag und zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Errichtung einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beratend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 „Mangfallweg“ Teilbereich II (2. Änderung). Nachdem das geplante Vorhaben außerhalb der Baugrenzen liegt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die Errichtung der Außentreppe zum Obergeschoss ist nach Angaben der Antragstellerin notwendig, da die einzelnen Geschosse des Wohnhauses nicht abgeschlossen sind und die gegenseitige Ruhestörung dadurch verhindert würde. Es wird keine weitere Wohneinheit geschaffen und es wäre somit auch kein Bedarf für einen weiteren Stellplatz erforderlich.
Es sei grundsätzlich darauf zu achten, dass die geplante Außentreppe gut integriert werde. Nachdem nach Angaben des Bauherrn eine andere Bauweise zwar geprüft, aber technisch nicht möglich sei, wurde die geplante Gestaltung der Außentreppe, wie vorgelegt, akzeptiert. Auf Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag und zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung und Ausbau von Teilen des Wirtschaftsflügels der Hofstelle und Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beratend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Antragsteller möchte den vorderen Teil des Wirtschaftsflügels in eine Wohneinheit ausbauen. Für die Landwirtschaft reicht der verbleibende Platz.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte das Einvernehmen zur Bauvoranfrage unter der Bedingung, dass eine baurechtliche Zulässigkeit vorliege.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines Wohnhauses um eine Wohneinheit und Abbruch von Garagen und Neubau der Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 374 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beratend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin möchte an das bestehende Wohnhaus, wo derzeit eine Doppelgarage steht, die Doppelgarage abbrechen und eine Wohneinheit mit integrierter Doppelgarage anbauen. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Zu prüfen war, ob sich das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügt. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet MD dargestellt. 
Die notwendigen Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Dies ist wegen der Situation am Mangfallweg, der keine öffentlichen Parkmöglichkeiten bietet, sehr erheblich.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das grundsätzliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage. Die erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen. Hinsichtlich der Bebauung in Richtung Osten sind die erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Regionalplan Südostoberbayern: 15. Teilfortschreibung „Kapitel B II: Siedlungswesen“; Stellungnahme der Gemeinde.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beratend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 15. Teilfortschreibung „Kapitel B II: Siedlungswesen“ beschlossen. Hierzu wurden seit 31. Januar 2022 die Verfahrensunterlagen in das Internet unter www.region-suedostoberbayern.bayern.de > Regionalplan > Fortschreibungen > 15. Fortschreibung eingestellt:
http://www.region-suedostoberbayern.bayern.de/regionalplan/fortschreibungen/15-fortschreibung/

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 11. März 2022 bestände Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Südostoberbayern, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting, E-Mail: region18@lra-aoe.de zu äußern.

Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, werde davon ausgegangen, dass unseren Wirkungskreis betreffende Belange nicht berührt sind oder Einverständnis besteht. Der Erste Bürgermeister sah durch die Planung des Nachbarverbandes keine spezifischen Weyarner Belange berührt.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und gab keine Stellungnahme ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Antrag von Gemeinderat Philipp Eikerling zur „Radoffensive Bayern“.
Philipp Eikerling hatte die Mitglieder des Gemeinderats einen Tag vor der Sitzung über das Wettbewerbsprogramm informiert und um die Behandlung seines Eilantrags in der Sitzung gebeten; da die Bewerbungsfrist bereits am 28. Februar endet, sei die Angelegenheit dringend. Er erläuterte kurz seine Beweggründe.
Der Erste Bürgermeister ergänzte, dass die Gemeinde entsprechend der Empfehlung des Straßenausschusses derzeit drei Radprojekte (Prio 1) voranbringe und weitere Projekte (Prio 2) bereits festgelegt wurden. 
Florian Holzmann stellte folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Der Gemeinderat solle sich angesichts der nicht termingerechten Ladung und der bereits laufenden Radprojekte sowie aufgrund der knappen Zeit zur Vorbereitung bis zum Ende der Bewerbungsfrist heute nicht mit dem Thema befassen.
Philipp Eikerling erläutert kurz aus seiner Sicht Beweggründe und Chancen der Teilnahme an dem Wettbewerb. Ein Beschluss des Gremiums würde die Erfolgsaussichten erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

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12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mobiles Impfangebot im Bürgergewölbe: Donnerstag, 24.02.2022, 9.00-13.00 Uhr. 
Vergabe der Grünen Hausnummer an zwei Bewerber.
Die Vergabe je einer Grünen Hausnummer an Frau Elisabeth Gantert (Kapellenweg 1 in Seeham) und die Familie Luci und Anian Rutz (Im Goldenen Tal 31 in Naring) wurde vom AK EU empfohlen und vom Energieausschuss in der Sitzung am 11.11.2021 beschlossen. Da der Neujahrsempfang der Gemeinde auch heuer nicht stattfinden konnte, war die Übergabe inzwischen bei einem kurzen Ortstermin vorgenommen worden.
Der Idee, einen „Tag des offenen Hauses“ zu veranstalten, an dem die Preisträger ihre energetischen Maßnahmen vor Ort interessierten Personen vorstellen, stehen beide Eigentümer offen gegenüber.
Zweckgebundene Mitttel an Geschädigte des Hochwassers 2021.
Durch das Hochwasser 2021 geschädigte GemeindebürgerInnen, die bislang nicht in den Genuss der Soforthilfe oder anderer staatlicher Leistungen gekommen sind, können noch bis 31.03.2022 über den gemeinnützigen Verein „Holzkirchen hilft e. V.“ zweckgebundene Mittel aus Spendengeldern unbürokratisch und schnell erhalten. Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr dankt dem Verein „Holzkirchen hilft“ ausdrücklich für ihren Einsatz und die gute Kooperation.

Datenstand vom 21.04.2022 08:26 Uhr