Datum: 10.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.02.2022.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Münchner Straße Nord-Ost"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
5 3. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsverdichtung) "Kleinseeham" für das Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
6 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und BauGB und Satzungsbeschluss.
7 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Erlacher Weg Nord" für das Grundstück Fl.Nr. 546, Gemarkung Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planentwurfes
8 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Ignaz-Günther-Straße II" zur Errichtung eines Seniorenwohnprojekts mit ambulant betreuten Wohngruppen; Aufstellungsbeschluss.
9 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses mit Pension in eine Asylunterkunft auf dem Grundstück Fl.Nr. 875 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße 8, 83629 Thalham.
10 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 5/3 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 20, 83629 Wattersdorf.
11 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Lagerstadels und Abbruch des bestehenden Lagerschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 219 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße 29, 83629 Holzolling.
12 Antrag auf Baugenehmigung eines Ersatzbaus für den bestehenden landwirtschaftlichen Schuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1341 der Gemarkung Wattersdorf, Großpienzenau, 83629 Weyarn.
13 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Dachterrasse oberhalb einer bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 778 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.
14 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und zur Wiedererrichtung der bestehenden Tenne und Stallungen sowie Einbau einer Wohneinheit und einer Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 24, 83629 Wattersdorf.
15 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau von drei Wohnungen in zwei mit Gemeinschaftsbereich im OG, Nutzungsänderung und Umbau Pfarrbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 391 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg, 83629 Weyarn.
16 Stellungnahme der Gemeinde Weyarn zur Teilfortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsplanes (LEP).
17 Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2022 und Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023-2025 sowie des Investititonsprogramms.
18 Unvorhergesehenes.
19 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.02.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Vor Beginn der eigentlichen Tagesordnung spricht Erster Bürgermeister Wöhr sein Bedauern über den Krieg in der Ukraine und die Folgen für die Weltpolitik im Allgemeinen und die ukrainische Bevölkerung im Besonderen aus. Er bittet die Anwesenden, sich für eine Gedenkminute zu erheben.
Anschließend berichten Matthias Fackler, der Jugendbeauftragte der Gemeinde, und Philipp Wegmann über ihre Ukraine-Hilfsaktion vom 4.-6. März 2022.
Die Idee sei spontan entstanden aus der Motivation, anlässlich der schlimmen Situation in der Ukraine etwas zu tun. Auf der Suche nach einer koordinierten und zielgerichteten Aktion kam der Kontakt mit der Münchner Fritz Kreuzer-Stiftung zustande, die sich um körperbehinderte, v.a. leukämiekranke u.a. Kinder, die mit Prothesen versorgt werden, kümmert. Die Idee war, einen Transport von gezielt ausgewählten Hilfsgütern in die Ukraine und einen Transfer von 3 Familien aus der Ukraine nach Deutschland zu organisieren. Innerhalb weniger Tage wurde die Fahrt geplant. Ein Spendenaufruf zunächst unter den Nachbarn in Weyarn, dann erweitert durch persönliche Vereinskontakte, weitere Familien u.a., insgesamt rund 130 Spender, erbrachte weit mehr als erwartet. Es konnten hochwertige Hilfsgüter wie Medizin, Hygieneartikel, Baby- und Kleinkindnahrung, Elektronik, Isomatten und Schlafsäcke eingekauft werden. Vom 4. bis 6. März ging die Fahrt mit zwei Bussen (Gemeinde und TSV 1860 Rosenheim) über Wien, Budapest Richtung ukrainische Grenze. Güterübergabe und Grenzübertritt an der ukrainischen Grenze erforderten einige Zeit, doch am Sonntag konnten zwei Familien mit insgesamt 4 Kindern glücklich nach Fürstenfeldbruck und Weyarn gebracht werden. Eine weitere Familie, die nicht in den Zug Richtung Grenze kam und daher erst einmal zurückbleiben musste, soll noch geholt werden. Für die Familie in Weyarn konnte eine passende Wohnung gefunden werden.
Die Anwesenden danken Matthias Fackler und Philipp Wegmann für ihr großes Engagement.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 2
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 18./25.02., des AK Verkehr und Mobilität vom 21.02.2022 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Die Leitbildbroschüre befindet sich im Druck. Sie wird zunächst allen Teilnehmern der Bürgerwerkstatt vom Januar 2020 zugeschickt, denn die dort erarbeiteten Ergebnisse bildeten die Grundlage für die weiteren Schritte im Leitbild-Prozess. Danach wird die Broschüre allen Haushalten gemeinsam mit dem Mai-Gmoablatt’l zugestellt. Künftig soll sie auch dem Neubürgerbrief beigelegt werden.

Die Bürgerversammlung zur Neuwahl des Steuerungsgremiums soll nun nachgeholt werden. Termin ist Mittwoch, 27.04., 19.30 Uhr im Gasthaus Neukirchen. 

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4. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Münchner Straße Nord-Ost"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

1. Stellungnahmen von Bürgern
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
2. Stellungnahmen von Behörden
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Miesbach, -Bauamt-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 13.01.2022.
- Landratsamt Miesbach, -Wasser- und Bodenschutzrecht-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 13.01.2022.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Miesbach, -Untere Immissionsschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 18.01.2022.
Das geplante Haus liegt nur 12 Meter von der Münchener Straße, welche eine hohe Verkehrsbelastung aufweist, da diese die Hauptverbindung von Weyarn und dahinterliegenden Gemeinden zur Autobahn darstellt.
Möglichkeiten der Überwindung:
Eine Wohnraumorientierung von Schlaf- und Kinderzimmern zur schallabgewandten Seite. Außerdem eine kontrollierte Wohnraumbelüftung, für die der Straße zugewandten Aufenthaltsräume:
Prüfung des Bauausschusses: In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ist aufzunehmen, dass Maßnahmen zum Schallschutz bezüglich Staatsstraßenlärm durchzuführen sind und ein Nachweis dazu im Bauantrag vorzulegen ist. Solche wären beispielweise eine Wohnraumorientierung von Schlaf- und Kinderzimmern zur schallabgewandten Seite und außerdem eine kontrollierte Wohnraumbelüftung, für die der Straße zugewandten Aufenthaltsräume.
- Landratsamt Miesbach, -Untere Naturschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 27.12.2021.
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans und den damit verfolgten Zweck der Planung keine Einwände.
Die Untere Naturschutzbehörde weist aber darauf hin, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche (Ortsrandzone im Norden) auf Fl.Nr. 511/1 mit den darauf festgesetzten Baumpflanzungen seit 2006 noch immer nicht umgesetzt wurde.
Die Gemeinde wird gebeten, die festgesetzte Ortsrandeingrünung herzustellen.
Prüfung des Bauausschusses: Die dargestellte Grünordnung stellt eine rechtlich unverbindliche, ortsplanerische Zielvorstellung der Gemeinde dar, die auch kennzeichnen soll, dass hier keine unmittelbare Anschlussbebauung gewünscht ist. Ein Grunderwerb war bis dato nicht möglich, er wird jedoch von der Gemeinde weiterverfolgt. 
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschloss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Münchner Straße Nord-Ost“ in der Fassung vom 06.12.2021 unter Einarbeitung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. 3. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsverdichtung) "Kleinseeham" für das Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.03.2022 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

1. Stellungnahmen von Bürgern
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
2. Stellungnahmen von Behörden
- Landratsamt Miesbach, -Bauleitplanung- Rosenheimer Straße 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 17.02.2022.
Es ist nicht Zweck einer Außenbereichssatzung, bis hin zur Dachform von Nebenanlagen Festsetzungen für Außenbereichsvorhaben verbindlich vorzunehmen.
Da es sich hier (nur) um die Änderung der Festsetzungen als „nähere Bestimmung zur Zulässigkeit“ (hier Baugrenzen) einer Satzung aus 2005 handelt, wird nichts weiter eingewandt. Die Darstellung zum Geltungsbereich (richtig: gesamter als Siedlungssplitter bebauter Bereich im Außenbereich), die „Festsetzungen“ zur Grünordnung (unwirksam) und die zu hohe Festsetzungsdichte im Allgemeinen sollen für eine (heute neu aufgestellte) Satzung nach § 35 BauGB nicht beispielhaft sein.
Prüfung des Bauausschusses:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei neuen Satzungen wird der Hinweis berücksichtigt.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, -Bereich Landwirtschaft-, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 16.02.2022.
Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft deklariert.
Durch die Planungen darf es zu keinen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Entwicklungsmöglichkeiten kommen.
Abstände der Wohnbebauung zu landwirtschaftlichen Stallgebäuden sind einzuhalten. Bei der Änderung handelt es sich um die Errichtung eines Nebengebäudes und stellt daher keine heranrückende Wohnbebauung dar. Auf landwirtschaftliche Emissionen wird ausreichend hingewiesen.
Prüfung des Bauausschusses:
Rein aus der Topografie ergibt sich, dass es sich hier um keine landwirtschaftliche Fläche, sondern um eine Nachverdichtung zwischen den bereits bestehenden Baukörpern handelt. Der Flächennutzungsplan wird bei der nächsten beabsichtigten Änderung den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschloss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die 3. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsverdichtung) vom 13.01.2022 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beratend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat nahm die Prüfung der eingegangenen Einwendungen der Träger öffentlicher Belange im Bauausschuss am 07.03.2022 zustimmend zur Kenntnis und schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an. Er beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Fentbach“ vom 13.01.2022 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, nach Abschluss des Verfahrens die Genehmigung des Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Erlacher Weg Nord" für das Grundstück Fl.Nr. 546, Gemarkung Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.03.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Firma Fritzmeier möchte so bald wie möglich nördlich an die bereits bestehenden Pressenhallen einen Anbau an das Bestandsgebäude errichten. Hierzu ist die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat beschloss den in der Bauausschusssitzung vorgelegten Planentwurf und ermächtigte die Verwaltung, das Verfahren weiterzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Ignaz-Günther-Straße II" zur Errichtung eines Seniorenwohnprojekts mit ambulant betreuten Wohngruppen; Aufstellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Weyarn und der Eigentümer des Hotelgrundstückes Alter Wirt sind übereingekommen, das bereits beplante baureife Hotelgrundstück für die Erweiterung des alten Wirtes zu modifizieren. Im bisher geplanten Hotelanbau sollen nun zwei ambulant betreute Wohngruppen für Pflegebedürftige Platz finden, welche dort in allen Pflegestufen versorgt werden. Diese Einrichtung soll vorrangig den örtlichen Bedarf abdecken. Vertragliche Vereinbarungen der Gemeinde mit dem Investor sollen den gesicherten langfristigen Betrieb gewährleisten. Weiterhin sollen auch Personalwohnungen Platz finden und ggf. auch zusätzliche Infrastruktur für den Gaststättenbetrieb „Alten Wirt“. Der „Alte Wirt“ soll mit dem Vorhaben ebenfalls gestärkt werden. Frau Mehrer erläutert in der Gemeinderatssitzung kurz die fachliche Ausprägung und den Unterschied zu einem sonst üblichen Pflegeheim: Die etwa 4 Jahre zurückliegende Umfrage des AK Altersplanung unter den hochaltrigen BürgerInnen der Gemeinde hat einen Bedarf von ca. 30 Betreuungsplätzen in der Gemeinde Weyarn ergeben. Das Seniorenwohnprojekt der Fam. Graf sieht zwei ambulant betreute Wohngruppen à 10 Personen vor; jede Person hat ein eigenes Zimmer mit Bad, außerdem gibt es einen Gemeinschaftsraum und eine Gemeinschaftsküche pro Wohngruppe. Vorrangig sollen Weyarner Bürger dort einen Platz bekommen, mit Pflegegrad 2 oder 3 oder einer Behinderung.
Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier empfiehlt, die Änderung des Bebauungsplans und den Abschluss des städtebaulichen Vertrags gleichzeitig vorzunehmen. 
Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 für die geänderte Nutzung zu und beauftragte die Verwaltung, parallel zur Entwicklung des Bebauungsplans einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und dem Gemeinderat anschließend vor der Schaffung von Baurecht vorzulegen. Der Betrieb des Landgasthofs „Alter Wirt“ soll weiterhin gewährleistet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses mit Pension in eine Asylunterkunft auf dem Grundstück Fl.Nr. 875 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße 8, 83629 Thalham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.03.2022 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das ehemalige Wohnhaus mit Pension wird seit 2014 als Asylunterkunft genutzt. Nachdem die Zimmer seither anders genutzt werden und in den einzelnen Stockwerken zum Treppenraum jeweils Brandschutztüren (T 30) eingebaut wurden und die bisherige Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Pension erteilt wurde, wird ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt.
Gemäß Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern IIB5-411.10-006/15 vom 18.08.2015 – Ziff. 1b ist bei einem bestehenden Beherbergungsbetrieb keine baurechtliche Nutzungsänderung für die Asylunterbringung erforderlich, wie dies vom LRA bei der Unterbringung bereits im Mai 2014 ebenfalls bestätigt war. Es besteht kein für die Gemeinde ersichtlicher Grund, nach ca. 8 Jahren Asylbetrieb in dem Anwesen in Thalham eine Nutzungsänderung durchzuführen.
Eine Notwendigkeit zu einer dauerhaften Umnutzung wird nicht gesehen. Für die Nachnutzung soll weiterhin eine Pension vorgesehen bleiben. Die Gemeinde erteilte kein Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung.
Der Erste Bürgermeister berichtet: Mittlerweile wurde im LRA erfragt, dass sich die Rechtslage geändert hat und eine baurechtliche Nutzungsänderung mittlerweile zwingend sei. Eine Belegung sei dadurch nicht unbegrenzt möglich, da der Richtwert von 7qm Wohnraum pro Bewohner nicht überschritten werden darf. Für die beantragte „Anlage für soziale Zwecke (Flüchtlingsunterkunft)“ gelten verkürzte Bearbeitungs- und Genehmigungsfristen, sodass in dieser Gemeinderatssitzung keine zeitliche Verschiebungsoption besteht und der Vorgang vom LRA bereits angemahnt ist. Soweit die Gemeinde das Einvernehmen verweigert, würde es vom LRA ersetzt werden, da es angesichts der umgebenden Bebauung keine sachlichen Verweigerungsgründe gibt.
Es wurde diskutiert, ob noch vertragliche Vereinbarungen möglich sind.
Die Möglichkeit einer vorgezogenen vertraglichen privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Grundeigentümer sieht der Erste Bürgermeister angesichts der kurzen Genehmigungsfristen im Bauantragsverfahren nicht mehr als realisierbar an. 

In der intensiven Diskussion werden folgende Aspekte geäußert: Frau Mehrer schlägt eine Veränderungssperre vor, welche die Möglichkeiten einer gesteuerten Entwicklung des Bereiches auftut. Im Übrigen sei Thalham von der Lage und den Räumlichkeiten eigentlich ungeeignet zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen. Herr Dr. Demmelmeier befürwortet eine Veränderungssperre. Herr Florian Penzenstadler und Albert Zinsbacher äußern hierzu Bedenken, da das LRA die Unterkunft braucht. Herr Fertl findet, dass man schon früher mit der Gemeinde über das Thema einmal reden hätte sollen und jetzt unter dem Zeitdruck keine gute Entscheidung getroffen werden kann. Grundsätzlich wird in der Diskussion akzeptiert, dass es aktuell keine Alternativen zur Fortführung der Unterbringung in Thalham geben wird.
Der Erste Bürgermeister sieht die Mängel in der Kommunikation in der aktuellen großen Überlastung des Landratsamtes durch die Ukrainekrise begründet.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass eine Veränderungssperre ein großer Aufwand für die Verwaltung sei und auch Planungskosten entstehen werden. Eine rechtlich belastbare städtebauliche Begründung zur Satzung müsse hierzu erst erarbeitet werden. Dies kann in der heutigen Sitzung nicht mehr geschehen. Hierzu müsste kommende Woche im angekündigten Fortsetzungstermin am 16.03.2022 ein Satzungsentwurf erst erarbeitet werden. Allerdings erfordern die Fristen bereits heute eine Entscheidung.  
Frau Gemeinderätin Betty Mehrer bittet, über eine Veränderungssperre abzustimmen.
Der Erste Bürgermeister schlägt in diesem Fall vor, der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung einer Veränderungssperre für die kommende Sitzung zu erteilen und zur Sitzung vor einem Erlass der Satzung auch einen Vertreter des LRA Miesbach einzuladen, der die Sicht des Landratsamtes vorstellen kann und vielleicht alternative Lösungsvorschläge vorschlagen könnte.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Fortsetzungssitzung am 16.03.2022 den Entwurf einer beschlussfertigen Satzung mit einer Veränderungssperre des maßgeblichen Gebietes zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Weiterhin wird ein Vertreter des Landratsamtes eingeladen, welcher die Standpunkte und ggf. alternative Lösungsvorschläge des Landratsamtes darstellen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 5/3 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 20, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beratend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet dargestellt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das Einvernehmen zu dem Bauantrag zu erteilen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Das Landratsamt Miesbach wurde gebeten zu prüfen, ob bzgl. der Abstandsflächen ein Nachweis seitens des Antragstellers zu erbringen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Lagerstadels und Abbruch des bestehenden Lagerschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 219 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße 29, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beratend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Antragsteller hatte bereits 2018 eine Bauvoranfrage eingereicht, zu der der Gemeinderat am 11.01.2018 das Einvernehmen erteilt hat. Nachdem von dem bisherigen Lagerschuppen und einem weiteren Nebengebäude keine Bestandspläne vorhanden waren, hatte das Landratsamt Miesbach den Antragsteller gebeten, zuerst einen Antrag auf Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher Nutzung in gewerbliche Nutzung zu stellen. Der Gemeinderat erteilte dazu am 11.04.2019 das Einvernehmen und das Landratsamt genehmigte den Antrag mit Bescheid vom 23.01.2020.
Auf Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung eines Ersatzbaus für den bestehenden landwirtschaftlichen Schuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1341 der Gemarkung Wattersdorf, Großpienzenau, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beratend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Es ist jedoch genehmigungspflichtig, da es gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO die Grundfläche, einschließlich bestehendem Anbau, von 100 m² überschreitet. Der bestehende Lagerschuppen wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Bauvoranfrage zur Errichtung einer Dachterrasse oberhalb einer bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 778 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es lag eine Anfrage vor, ob auf der bestehenden Garage eine Dachterrasse errichtet werden kann. Auf der Garage ist derzeit ein ortsübliches Satteldach. Dieses soll nach dem Wunsch der Antragsteller beseitigt (Variante 2) bzw. teilweise beseitigt werden. 
Bei beiden Varianten würde man sichtbar den Balkon über die jeweilige Länge ziehen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt. 
Die Garage befindet sich in einer exponierten, gut sichtbaren Lage an der Ortsdurchfahrt. Fraglich war, ob eine Einfügung in die landwirtschaftlich geprägte umgebende Bebauung gegeben ist.
Die beantragte Hybrid-Dachform (Flachdach/Teilsatteldach) ist eine bislang in der Gemeinde noch nicht in Erscheinung getretene Bauform.
Es wurde festgestellt, dass es sich bei dem Ortsteil Reinthal um ein landwirtschaftlich geprägtes Dorfgebiet handelt, welches von landwirtschaftlichen Anwesen mit ausschließlich Satteldächern geprägt wird. Insofern hatte der Gemeinderat starke Bedenken über die Einfügung des Bauvorhabens und bat deshalb das Landratsamt Miesbach, eine Bauberatung zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und zur Wiedererrichtung der bestehenden Tenne und Stallungen sowie Einbau einer Wohneinheit und einer Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 24, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beratend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Die Antragstellerin möchte die bisher landwirtschaftlich genutzte Tenne und Stallungen abbrechen und wiedererrichten sowie eine zusätzliche Wohneinheit und eine landwirtschaftlich genutzte Werkstatt einbauen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau von drei Wohnungen in zwei mit Gemeinschaftsbereich im OG, Nutzungsänderung und Umbau Pfarrbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 391 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Deutsche Orden möchte im OG anstatt der bisherigen 3 Schwesternwohnräume zwei Wohnungen errichten sowie einen Gemeinschaftsraum. Ebenso soll das ehemalige Pfarrbüro im EG als separate Wohnung mit einem barrierefreien Zugang umgenutzt werden. Das Vorhaben wurde im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miesbach abgesprochen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Stellungnahme der Gemeinde Weyarn zur Teilfortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsplanes (LEP).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.03.2022 ö 13
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung zu den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ beschlossen und das StMWi beauftragt, hierzu ein Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Kommunen können bis 1. April 2022 eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.
Die Änderungsentwürfe der Staatsregierung sind unter https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/ abrufbar.
Videovorstellung der Staatsregierung zum LEP: https://youtu.be/xLLsTSo5tQ4
Das Präsidium des Bayerischen Gemeindetags hat eine Stellungnahme zum LEP erarbeitet (Beilage) und empfiehlt den Gemeinden, ebenfalls zu intervenieren. 
Geschätzt sind ca. 2/3 der bayerischen Gemeinden als Region mit besonderem Handlungsbedarf enthalten, welcher besondere staatliche Förderungen genießen.
https://www.landesentwicklung-bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/ Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm/LEP_Teilfortschreibung_Dezember_2021/Entwurf_Strukturkarte__Anhang_2_LEP_.pdf
Der Erste Bürgermeister sah die Stellungnahme des Bayer. Gemeindetags zur Änderung als substanziell an, er empfahl jedoch, gerade aus der Sicht einer kleinen Gemeinde ergänzend zu den vorgebrachten Argumenten eine Stellungnahme zum LEP zu tätigen, zumal das LEP als oberstes Ziel die gleichwertigen Lebensverhältnisse für Stadt und Land in den Vordergrund stellt. Für verringerte Entwicklungspotentiale sei ein finanzieller Ausgleich zu fordern.
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat mit Schreiben vom 08.03.2022 seinerseits auf die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags im Beteiligungsverfahren zur aktuellen LEP-Fortschreibung reagiert. Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters konnten die Bedenken des Bayerischen Gemeindetags dadurch allerdings nicht entkräftet werden.
Dem Entwurf der Stellungnahme, nach Ergänzung der Siedlungsentwicklung, wurde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diese termingerecht abzugeben.
Hans Holzinger fand es wichtig, dass die Gemeinde eine so ausführliche Stellungnahme abgibt und empfahl, diese nachrichtlich auch an den Bayerischen Gemeindetag zu schicken. 
Betty Mehrer dankte dem Bürgermeister für die große Mühe, die er sich mit der Stellungnahme gemacht habe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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17. Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2022 und Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023-2025 sowie des Investititonsprogramms.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister führte aus, dass die Gemeinde in den letzten Jahren vorsichtig und sparsam gewirtschaftet und eine entsprechende Liquidität aufgebaut habe, die bereits im Jahr 2021 der soliden Haushaltsabwicklung nützlich war und wegen nicht kassenwirksamer Projektvorhaben und akzeptabler Einnahmen nun auch noch in das Jahr 2022 hinein trage. So konnten beispielsweise die geplanten hohen Investitionen zur Fortführung des Breitbandausbaus 2021 mangels offener Maßnahmen des Vertragspartners nicht durchgeführt werden. Nur dies eröffne gemeinsam mit den nicht so stark eingebrochenen Einnahmen in 2021 den Handlungsspielraum, trotz der gemeindlichen Abgaben auf weiterhin sehr hohem Niveau auch 2022 noch Investitionen zu planen und schultern zu können. Im Zuge der Bewältigung der Krisen sollen die gemeindlichen Investitionen heuer nicht auf Eis gelegt werden, sondern sie sollen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten im Rahmen des Vertretbaren durchgeführt werden. Offen ist, welche Auswirkungen die jüngsten kriegerischen Ereignisse mit Wirtschaftssanktionen und Flüchtlingsströmen auf gemeindliche Haushalte haben werden. So gelte es weiterhin, die Finanzierbarkeit neuer Großprojekte vor dem Hintergrund geringerer gemeindlicher Einnahmen abzuwägen. Die Gewerbesteuereinnahmen werden deshalb weiterhin vorsichtig angesetzt. Die Gemeinden bleiben jedoch in der Mitverantwortung, antizyklisch zu arbeiten.

Erster Bürgermeister Wöhr sprach der Kämmerin und dem Finanzausschuss seinen Dank für die geleistete Arbeit im Rahmen der Haushaltsberatungen aus.

Die Geschäftsleiterin/Kämmerin stellte die Rahmendaten des Haushalts vor. Wesentliche Investitionen im letzten Jahr waren: neues Feuerwehrauto Weyarn, Ausbau Rathaus-Dachgeschoss, Erwerb Gebäude Erlacher Weg, Hochwasser – zusätzliche Pumpen für Feuerwehren, IT-Ausstattung Schule, Breitband, Fuhrpark Bauhof. Beim Fuhrpark für den Bauhof kam es leider auch zu Lieferverzögerungen, sodass ein Teil erst 2022 kostenwirksam werde.
Der negative Saldo des Finanzhaushalts enthalte einige vorsorgliche Posten, über die der Gemeinderat noch abschließend zu entscheiden habe. Der Schuldenstand konnte weiter abgebaut werden. 
Im Haushalt 2022 sind 861.700 € mehr Sachkosten enthalten. Begründet ist dies mit mehreren Maßnahmen, Beispiele hierfür sind Schule – Fenster/Fassade/Haustüre 108.500 €, Mietobjekte 508.000 €, MZH neuer Fußboden 120.000 €.
Aus den Vorjahren könne derzeit auf eine gute Liquidität zurückgegriffen werden. Dies werde jedoch auf Dauer nicht mehr möglich sein.
Für die Zukunft sei darüber nachzudenken, ob und wie Einnahmeerhöhungen (Gewerbesteuersatz z. B. auf 380 setzen) erreichbar seien.

Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Haushalts­satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab

1.        im Ergebnishaushalt mit 
dem Gesamtbetrag der Erträge von           8.411.009 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von         -  9.511.139 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von        -  1.100.130 €

2.        im Finanzhaushalt 
  1. aus laufender Verwaltungstätigkeit mit         
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           8.019.341 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 8.693.901 €
       und einem Saldo von        -    674.560 €
  1. aus Investitionstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           1.930.338 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 4.268.136 €
       und einem Saldo von        - 2.337.798 €
  1. aus Finanzierungstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                            0 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        -      80.000 €
       und einem Saldo von                        -      80.000 €
  1. und dem Saldo des Finanzhaushalts von         - 3.092.358 €

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         250 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)        380 v.H.

2. Gewerbesteuer         360 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haus­haltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt. 

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier bedankte sich stellvertretend für alle Anwesenden für die anschauliche Präsentation von Frau Altenweger und der Kämmerei insgesamt für die gute Arbeit und die Einarbeitung aller im Finanzausschuss besprochenen Punkte.
Beschluss 1:
Die Haushaltssatzung 2022 wurde entsprechend der Vorlage des Haushaltsplanes 2022 genehmigt.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 – 2025 sowie dem Investitionsprogramm für denselben Zeitraum zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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18. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 18
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19. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 19
Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr