Datum: 07.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.03.2022.
2 Ersuchen nach alternativen Nutzungs- und Bebauungskonzepten zum Hotelgrundstück Seehamer See im Bebauungsplan Nr. 19 „Großseeham – Süd“.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
4 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
5 Verwendung von Mehrweggeschirr in der örtlichen Gastronomie; gemeindlicher Zuschuss.
6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Thalham, Schlierseer Straße.
7 Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes und Technikkeller für den Einbau einer Pelletsheizung mit Pelletslager auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3 und 3/2 der Gemarkung Wattersdorf, Maxlrainer Weg, 83629 Wattersdorf.
8 Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/2 der Gemarkung Wattersdorf, Maxlrainer Weg, 83629 Wattersdorf.
9 Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna, Werkstatt und Geräteschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/7 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.
10 Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 413/1 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße, 83629 Bruck.
11 Antrag auf Nutzungsänderung Kath. Kindergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 417 der Gemarkung Wattersdorf, J.-B.-Zimmermann-Straße, 83629 Weyarn.
12 Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses mit Pension in eine Anlage für soziale Zwecke auf dem Grundstück Fl.Nr. 875 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham.
13 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1614 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
14 Unvorhergesehenes.
15 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.03.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16.03.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Ersuchen nach alternativen Nutzungs- und Bebauungskonzepten zum Hotelgrundstück Seehamer See im Bebauungsplan Nr. 19 „Großseeham – Süd“.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat bislang Anträge auf Umplanungen des Hotelgrundstückes am Seehamer See abgelehnt, insbesondere Wohnbebauungen. Auf Veranlassung der Eigentümerseite stellte Herr Goldbach vom Büro Leupold Brown Goldbach Architekten Nutzungs- und Bebauungskonzepte vor, die auf eine geänderte Nutzung und umfangreichere Bebauung abzielen.
Der Vortrag diente der Meinungsbildung in den Fraktionen, welche strategische Haltung der Gemeinderat unter der Prämisse des neuen Leitbildes hierzu künftig einnehmen solle. In einer späteren Sitzung solle darüber entschieden werden, ob und unter welchen Kriterien eine Nutzungsänderung denkbar sei.

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Fehlanzeige, da die Sitzungen vom 10.02., 10.03. und 16.03. erst in der Sitzung am 07.04. genehmigt werden konnten.

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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 21.03., des AK EU vom 28.03.2022, des AK Geschichte vom 31.03.2022 und des Steuerungsgremiums vom 06.04.2022 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Am 06.04. hat die STG-Sitzung zur Vorbereitung der Bürgerversammlung mit Neuwahl des Steuerungsgremiums am 27.04.2022 um 19.30 Uhr im Landgasthof Neukirchen stattgefunden. Zur Bürgerversammlung konnten wie üblich Anträge eingereicht werden. Im Herbst wird dann zusätzlich wieder eine allgemeine Bürgerversammlung stattfinden.

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5. Verwendung von Mehrweggeschirr in der örtlichen Gastronomie; gemeindlicher Zuschuss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Auf Antrag der Gemeinderatsfraktion DIE GRÜNEN sollte überlegt werden, ob die Gemeinde mit einem einmaligen Zuschuss an die Gastwirte im Gemeindebereich die Anschaffung von Mehrweggeschirr fördert. Ab 2023 ist die Verwendung von Mehrweggeschirr obligatorisch.
Die Fraktionssprecherin der GRÜNEN Anschi Hacklinger führte zur Begründung des Antrags aus:
Der praktische und zeitsparende Außerhaus-Konsum beim Essen hat sich zunehmend etabliert und in den vergangenen Lockdowns vielen Gastronomen ein überlebenswichtiges Einkommen gebracht. Nicht nur coronabedingt nutzen immer mehr Menschen einen Abholservice. Für Gastronomie und Lebensmittelhandel ist er ein wichtiger Wachstumsmarkt. Die Kehrseite des To-Go-Verzehrs: Der Berg an vermeidbaren Einwegverpackungen steige stetig. Die jährlich anfallenden Verpackungsabfälle erreichen Rekordwerte. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in unserer Kommune. 
Ab 01.01.2023 wird es gesetzlich Pflicht, ab einer bestimmten Betriebsgröße alternativ Mehrweggeschirr im „To-Go“ Bereich anzubieten. Durch eine kleine Anschubfinanzierung würden die Weyarner Wirte motiviert, das Thema Mehrwegsysteme nicht nur früher, sondern auch aktiv anzupacken. Eine Arbeitsgruppe um das Klimaschutzmanagement des LRA bietet Information und Koordinierung an.
Da sich die Gemeinde auf die Fahnen bzw. ins Leitbild geschrieben habe, die Umwelt zu bewahren, ist die aktive Förderung vom Mehrwegsystemen und Müllvermeidung nicht nur im Sinne des Leitbildes, sondern diene auch der Bewusstseinsbildung der Bevölkerung.  
Um Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken „To-Go“ dabei zu unterstützen, ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, solle die Gemeinde Weyarn Gastronomiebetrieben in Weyarn einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro zur Umstellung auf ein Pfandsystem gewähren.
Förderrichtlinie – Vorschlag der Gemeindeverwaltung:
Antragsberechtigt ist, wer eine Speisewirtschaft bzw. Café oder Metzgerei im Gemeindegebiet betreibt und zubereitete warme Speisen auch zum Mitnehmen anbietet.
Der Zuschuss ist auf einen Standort pro Betrieb beschränkt. Geeignete Systemanbieter können von der Ökomodellregion benannt werden, die eine fachliche Beratung zur Auswahl leisten kann. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass der Betrieb bis spätestens 31.06.2022 einen formlosen Antrag stellt unter Vorlage eines Nachweises des Abschlusses mit einem Systemanbieter für eine Vertrags- oder Nutzungsdauer von mindestens einem Jahr. Der gemeindliche Zuschuss beträgt 150,- €. 

Hinweis zum Finanzvolumen der Umweltförderung: 
Die Gemeindeverwaltung hat erhoben, dass maximal 16 Betriebe grundsätzlich in Frage kommen. Zu erwarten sei allerdings, dass sich nur ein Bruchteil davon meldet, da nicht alle einschlägigen Betriebe Speisen zum Mitnehmen anbieten.
Der Gemeinderat beschloss, Gastronom*innen mit Sitz in der Gemeinde Weyarn, die „To-Go“ anbieten, einen einmaligen Zuschuss von max. 150 Euro zum Umstieg auf ein Mehrweg-Pfandsystem zu gewähren. Der Zuschuss ist auf einen Standort pro Betrieb beschränkt und der Antrag muss bis zum 30.6.2022 bei der Gemeinde eingegangen sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Thalham, Schlierseer Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerinnen möchten im Ortsteil Thalham ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten mit Ausmaßen von 28 m x 12,50 m errichten. Die Wandhöhe beträgt an der Ostseite 6,51 m, an der Westseite 7,91 m. Im Untergeschoss ist die Errichtung einer Tiefgarage mit 12 Stellplätzen für Kfz geplant. Oberirdisch sind noch drei weitere Stellplätze geplant. Die Einfahrt erfolgt über die Schlierseer Straße St 2073. Gemäß Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern ist an der Staatsstraße mit hohen Lärmpegeln zu rechnen. 
Die Gebäude wurden seitens des Planers so angeordnet, dass sie in der Flucht zu den südlichen und nördlichen Gebäuden (Schlierseer Str. 12 + 16/18) stehen. Die Kubatur orientiert sich an den bestehenden Gebäuden und überschreitet diese nicht. 
Die vorhandenen Bäume entlang der St 2073 sollen bestehen bleiben. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn sind die beiden Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Das Landratsamt Miesbach hat der Gemeinde Weyarn bei einem Ortstermin im Jahre 2021 mitgeteilt, dass es sich bei den Grundstücken nicht wie von der Gemeinde bislang angenommen um einen Außenbereich nach § 35 BauGB handelt. Das Landratsamt sei hier vielmehr der Auffassung, dass es sich um einen Innenbereich gem. § 34 BauGB handelt. Zu prüfen ist nun, ob sich das Vorhaben nach der Art als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügt. 
Mit dem Bauantrag sollten zudem vom Landratsamt entsprechende Lärmschutzmaßnahmen beauflagt und nachgewiesen werden.
Ebenso strömt bei Sturzflutniederschlägen Wasser aus der östlichen Hanglage und dem südlichen Bereich von Thalham/Großpienzenau kommend teilweise in erheblichen Mengen auf die Staatsstraße. 
Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Vorbescheidsantrag. Auf dem Baugrundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für Kfz nachzuweisen. Mit dem Bauantrag sollten aufgrund der Nähe des Vorhabens zur angrenzenden Staatsstraße St 2073 vom Landratsamt entsprechende Lärmschutzmaßnahmen beauflagt und nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist das Staatliche Hochbauamt Rosenheim bzgl. der zusätzlichen Einfahrt im Verfahren zu beteiligen. 
Bei Sturzflutniederschlägen strömt Wasser aus der östlichen Hanglage und dem südlichen Bereich von Thalham/Großpienzenau kommend ggf. in erheblichen Mengen auf die Staatsstraße. Ein Freiflächengestaltungsplan mit entsprechender Modellierung zum Nachweis bezüglich einer östlichen Oberflächenwasserableitung erscheint daher für erforderlich und sollte daher noch seitens der Antragstellerinnen nachgereicht werden. 
Auf eine ortsübliche Dachneigung (24° – 26 °) ist zu achten. Ebenso ist Thalham im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) aufgeführt. Auf eine kompatible Mischnutzung ist zu achten. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage für Gewerbe wäre eine gewerbliche Nutzung in Thalham bevorzugt. 
Aufgrund der Nähe des Bauvorhabens zu denkmalgeschützten Gebäuden wird bzgl. der Gestaltung eine Bauberatung durch den Kreisbaumeister im Landratsamt Miesbach empfohlen.
Soweit ein Bauantrag eine erheblich abweichende Planung von dem Vorbescheidsantrag bringen würde, behält sich die Gemeinde Weyarn vor eine Veränderungssperre zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes und Technikkeller für den Einbau einer Pelletsheizung mit Pelletslager auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3 und 3/2 der Gemarkung Wattersdorf, Maxlrainer Weg, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin möchte die bestehende Garage auf dem südlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 3/2 (ebenfalls im Eigentum der Familie) beseitigen und stattdessen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3 eine unterkellerte Garage mit Carport errichten. Im Keller soll dabei der Technikraum mit Pelletsheizung und Lagerflächen untergebracht werden. Mit der Heizzentrale sollen die beiden Wohnhäuser Maxlrainer Weg 5 und 7 versorgt werden. 
Es werden 2 Stellplätze als offene Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/2 nachgewiesen. Zusätzlich werden 3 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 3 (in Garage und Carport) nachgewiesen. Die Stellplätze werden dinglich gesichert. 
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag. Die Stellplätze sind vertraglich dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/2 der Gemarkung Wattersdorf, Maxlrainer Weg, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte das bestehende Wohnhaus erweitern und westlich an das bestehende Wohnhaus einen profilgleichen Anbau mit 4,51 m x 10,09 m errichten. Das Wohnhaus solle dabei so umgebaut werden, dass zwei Wohneinheiten für die Familie entstehen. Östlich im Erdgeschoss sei eine seniorengerechte Wohnung geplant. 
Es können zwei Stellplätze als offene Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/2 sowie weitere drei Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 3 (in Garage und Carport) nachgewiesen werden. Die Stellplätze werden dinglich gesichert. 
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag. Die Stellplätze sind vertraglich dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna, Werkstatt und Geräteschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/7 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.04.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne nördlich auf seinem Grundstück in Holzolling ein Gartenhaus mit Sauna, Werkstatt und integriertem Geräteschuppen mit Ausmaßen von 6,10 m x 4,40 m zzgl. Terrasse errichten.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Holzolling „Westerhamer Straße“. In der Satzung ist für das Vorhaben kein Bauraum vorgesehen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
In der Diskussion im Bauausschuss wurde festgestellt, dass keinerlei öffentliches Planungsinteresse für den Freizeitbau besteht.
Der Gemeinderat war nicht bereit, für derartige Freizeitnutzungen die bestehende Ortsabrundungssatzung zu ändern, da kein öffentliches Interesse begründet und abgeleitet werden könne. Es würde sich um eine reine Gefälligkeitsplanung der Gemeinde handeln, die möglicherweise eine Bezugsfallwirkung nach sich ziehen könnte. Das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen konnte ebenso nicht erteilt werden. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde daher verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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10. Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 413/1 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße, 83629 Bruck.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf seinem Grundstück am westlichen Ortseingang von Bruck eine Garage mit Ausmaßen von 9,00 x 6,50 m errichten. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag. Das Sichtdreieck in Richtung der Kreisstraße sei einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Nutzungsänderung Kath. Kindergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 417 der Gemarkung Wattersdorf, J.-B.-Zimmermann-Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Nach der Verlegung des Pfarrsaales können die Raumkapazitäten der Pfarrei dem Betrieb des Kath. Kindergartens zugeschlagen werden. Der Kindergarten in Weyarn solle daher auf den zukünftigen tatsächlichen Bestand umgenutzt werden, der in dieser Form so noch nicht formell genehmigt war. Hierzu wurde nun die Änderung der Nutzung beantragt. Gleichzeitig sollen im Zuge des Genehmigungsverfahrens die Maßnahmen des Brandschutzes geprüft werden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses mit Pension in eine Anlage für soziale Zwecke auf dem Grundstück Fl.Nr. 875 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer hat nach der letzten Gemeinderatssitzung am 16.03. eine Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses mit Pension in eine Anlage für soziale Zwecke mit einer zeitlichen Befristung bis 31.03.2029 beantragt. Nach Ablauf der Befristung soll die bislang vorhandene Nutzung wieder aufleben. 
Der Erste Bürgermeister schilderte, dass die Gemeinde damit weiterhin das Instrument einer Veränderungssperre nutzen könne, sofern künftig eine nicht gewünschte Nutzung beantragt werden sollte. Ebenso läge inzwischen die schriftliche Bestätigung des Landratsamts vor, dass nur eine befristete Genehmigung zur Nutzungsänderung erlassen werde.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bericht des Bürgermeisters und erteilte das Einvernehmen zur bis 31.03.2029 befristeten Nutzungsänderung einer Anlage für soziale Zwecke auf dem Grundstück Schliersser Straße 8 in Thalham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1614 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö beratend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Der Vorbesitzer des Grundstücks hatte bereits mit Bescheid vom 04.04.2019 eine Genehmigung für einen Vorbescheidsantrag erhalten. Nachdem die Geltungsdauer dieser Genehmigung nach drei Jahren abläuft, hat der neue Besitzer einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer gestellt.
Das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids wurde erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 14
zum Seitenanfang

15. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Sachstand Forstwegebauprojekt Holzolling – Weyarn.
Für das Fortwegebauprojekt fanden drei Termine statt. Eine Versammlung der Grundeigentümer unter Beiziehung der Bayer. Forstverwaltung sowie zwei Ortstermine mit den Grundeigentümern. Es sei nach wie vor erforderlich, dass alle Beteiligten in das Angebot der Gemeinde Weyarn schriftlich einwilligen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Projekt nicht durchgeführt werden. 
Sanierung Kreisel Weyarn. 
Die Sanierung des Kreisels an der nördlichen Ortseinfahrt von Weyarn bis zur Anschlussstelle in Richtung BAB erfolgt im Zeitraum 27.06.2022 – 08.07.2022 durch das Straßenbauamt Rosenheim. Voraussichtlich wird eine Nacht lang der Kreisel gesperrt. An der Anschlussstelle erfolgt eine halbseitige Sperrung. Im Sommer 2023 soll der Mühlthaler Berg saniert werden. 
Bürgerversammlung zur Neuwahl des Steuerungsgremiums.
Anlässlich der Bürgerversammlung zur Neuwahl des Steuerungsgremiums am 27.4. bestehe für Bürger ebenfalls die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Eine allgemeine Bürgerversammlung soll im Herbst stattfinden.

Datenstand vom 29.04.2022 11:08 Uhr