Datum: 02.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.05.2022.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
5 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zum Einbau einer Wohnung in den Querstadel auf dem Grundstück Fl.Nr. 2312 der Gemarkung Holzolling, Keltenschanze, 83629 Fentbach.
6 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Ersatzbau für ein selbstgenutztes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 586 der Gemarkung Wattersdorf, Holzkirchener Straße, 83629 Weyarn.
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Hackschnitzellagers an die bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 593/12 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham; Wiedervorlage.
9 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Teilen des Wirtschaftsflügels der Hofstelle zu einer Wohneinheit und Ausbau dieses Teiles auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
10 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.
11 Antrag des Behindertenbeauftragten zum Beitritt des VKIB.
12 Bestätigung des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Holzolling.
13 Unvorhergesehenes.
14 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.05.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 05.05.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 2
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Sprecherin des wiedergegründeten AK Geschichte Kornelia Schlickenrieder sowie der Jugendbeauftragte Matthias Fackler anwesend. 
Der Gemeinderat erkannte die Wiedergründung des AK Geschichte mit ihrer Sprecherin Kornelia Schlickenrieder sowie der stellvertretenden Sprecherin Sabine Strauß und die Leitziele des AK Geschichte an. Diese lauten: 
Geschichte und alte Traditionen erforschen, erhalten und bewusst machen.“ 
- Entdecken: Archivforschung, Literatur und Zeitungen auswerten, altes Handwerk u. Gebräuche
- Sammeln: Haus- u. Hofgeschichte, Flurnamen, Dokumente, Alte Fotos, Wissen der älteren Generation (Interviews), örtliche Literatur und Zeitungsartikel, Musikalien, Pläne
- Archivieren: Gemeindearchiv, Haus- und Hofarchiv, Fotoarchiv
- Veröffentlichen: Artikel, Infomaterial, Bücher, Chronik
- Veranstalten: Ausstellungen, Vorträge
- Beraten: Wegweiser, Prospekte, Broschüren, Bauliche Nutzungen
- Dokumentieren: Aktuelle Geschehen, Neuere Fotos, Zeitungsartikel sammeln
- Anregen: Wiederbeleben vergessener Bräuche
- Bündeln: Geschichtliche Aktivitäten in der Gemeinde“
Matthias Fackler erläuterte das Nutzungskonzept für den Jugendraum in der Mehrzweckhalle.
Der Gemeinderat begrüßte die Aktivitäten des Jugendbeauftragten und hatte keine Einwendung gegen das vorgestellte Konzept unter der Voraussetzung, dass eine fachgerechte Betreuung während der Nutzung gewährleistet sei.
Die Protokolle des AK EU vom 25.04., des AK Geschichte vom 04.05., des AK Gemeindepartnerschaft vom 12.05., des AK Verkehr vom 16.05., des AK Dorfleben vom 23.05. und des AK Bücherei vom 25.05.2022 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Anschi Hacklinger wies auf zwei Veranstaltungen, die der AK Verkehr organisiert hatte, hin, und forderte zur regen Teilnahme auf:
● Mittwoch, 29.06., Vortrag „Geht so Verkehrswende?“, 19.30 Uhr im Bürgergewölbe.
● Freitag, 01.07., Exkursion nach Oberhaching zur Information über „gutes Miteinander im Straßenverkehr vor Ort“, 14.00 Uhr, Abfahrt am Bahnhof Darching 12.55 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Stellungnahmen einer Reihe von Trägern öffentlicher Belange waren in der Bauausschusssitzung am Montag, 30.05.2022, geprüft worden. Im Einzelnen waren formelle Hinweise sowie Hinweise bezüglich des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Notwendigkeit zur eigenständigen Beseitigung des Niederschlagswassers unter Berücksichtigung eines geologischen Gutachtens sowie die Verkehrssituation vorgebracht worden. Die schonende Einbindung der neuen Gebäude in das Orts- und Landschaftsbild würde im Rahmen des Bauantrags vom Landratsamt geprüft. 
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschloss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ in der Fassung vom 10.03.2022 unter Einarbeitung der Prüfvermerke. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen und die entsprechenden dinglichen Sicherungen vor dem Satzungsbeschluss einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zum Einbau einer Wohnung in den Querstadel auf dem Grundstück Fl.Nr. 2312 der Gemarkung Holzolling, Keltenschanze, 83629 Fentbach.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beratend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller beantragte ein weiteres Mal die Verlängerung der Baugenehmigung zum Einbau einer Wohnung in den Querstadel.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte sein Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Ersatzbau für ein selbstgenutztes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 586 der Gemarkung Wattersdorf, Holzkirchener Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Der Bauherr möchte das bestehende Wohngebäude abbrechen und einen Ersatzbau für ein selbstgenutztes Wohnhaus errichten. Der geplante Ersatzbau soll um drei Meter noch Osten verschoben werden und im Süden zwei Meter kürzer werden.
Das Einvernehmen wurde erteilt. Auf die geologischen Besonderheiten der Hanglage (ggf. Georisiko, Hangwasser) sollte geachtet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Hackschnitzellagers an die bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte an die bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle ein Hackschnitzellager anbauen. Das Bauvorhaben befindet sich an der Zufahrt zum Transportbetonwerk und liegt im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag unter dem Vorbehalt der landwirtschaftlichen Privilegierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 593/12 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham; Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Bauwerber teilten mit, dass das Bauvorhaben seit der Mai-Sitzung mit den direkt angrenzenden Grundstücksnachbarn abgestimmt und ein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Entgegen der ursprünglichen Planfassung wurde der Gebäudekörper reduziert. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie eine Befreiung von den Festsetzungen der rechtsgültigen Ortsabrundungssatzung „Stürzlham (Nordwest)“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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9. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Teilen des Wirtschaftsflügels der Hofstelle zu einer Wohneinheit und Ausbau dieses Teiles auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beratend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß 35 BauGB. Der Antragsteller hatte bereits im Februar 2022 eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Antragsteller möchte in den vorderen Teil des Wirtschaftsflügels eine Wohneinheit einbauen. Für die Landwirtschaft reicht der verbleibende Platz. 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.02.2022 das Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt, sofern eine baurechtliche Zulässigkeit vorläge.
Nach Angaben des Planzeichners des Antragstellers hat das Landratsamt Miesbach eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt, sodass der Antragsteller nun einen Bauantrag eingereicht hat.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag. Die gemeindliche Stellplatzsatzung sei einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bayerische Gemeindetag hat den Gemeinden die Anpassung der Pauschalsätze bzgl. des Aufwendungsersatzes und für die Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren empfohlen. 
Die Verwaltung hat in Absprache mit den Kommandanten Ralph Benda und Daniel Arbinger das Verzeichnis neu überarbeitet und wie folgt angepasst (Änderungen markiert). 
________________________________________________________________________
„Die Gemeinde Weyarn erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 1 bis 4 BayFwG sowie aufgrund von Art. 2 und 8 KAG nachstehende 
 
Satzung 
zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 

§ 1
Das der Satzung als Anlage beigefügte Verzeichnis der Pauschalsätze für Pflichtleistungen gemeindlicher Feuerwehren (Aufwendungsersatz) wird gemäß Anlage neu gefasst.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die vorherige Satzung vom 15.03.2021.

Weyarn, 08.06.2022


Leonhard Wöhr
Erster Bürgermeister

Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leis­tun­gen gemeindlicher Feuerwehren 

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungs- und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nrn. 1 – 3) und den Personalkosten (Nr. 4) zusammen.

  1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
  1. Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF        3,17 Euro
Erstversorger (First Responder)                                                         -,--  Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF        3,57 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        7,36 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 24/50        8,20 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2        6,22 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20        7,94 Euro
Kleinalarmfahrzeug        3,50 Euro
Mannschaftstransportwagen        2,80 Euro
  1. Anhänger
Sicherungsanhänger        2,20 Euro
Ölschadenanhänger        1,80 Euro
sonstige Anhänger        1,65 Euro

  1. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzu­gelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurück­gelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für
  1. Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF        27,94 Euro
Erstversorger (First Responder)                                                         -,--  Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF        71,64 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        117,20 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 24/50        109,30 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2        117,20 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF        143,15 Euro
Kleinalarmfahrzeug        49,00 Euro
Mannschaftstransportwagen        23,25 Euro
  1. Anhänger 
Sicherungsanhänger        20,68 Euro
Ölschadenanhänger        15,00 Euro
sonstige Anhänger        13,75 Euro

  1. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des einge­setz­ten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. 
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

Abdeckplane, je Meter        1,90 Euro
Abdichtmaterial, pauschal        53,00 Euro
Abnahme von Brandmeldeanlagen, pauschal        180,00 Euro
Absturzsicherung        24,00 Euro
Auffangbehälter 600 Liter, pauschal        150,00 Euro
Auffangwanne Eccotarp, pauschal        90,00 Euro
Beleuchtung (fest am Fahrzeug verbaut)        18,00 Euro
Beleuchtung, pauschal             49,00 Euro
Chemieschutzanzug_gasdicht                                                              (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)        
Chemieschutzanzug_flüssigkeitsdicht/Spritzschutzanzug                                                        (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)
Dachmonitor LF/HLF/TLF         60,00 Euro
Dichtkissen (Gully), pauschal        110,00 Euro
Doppelkammerschlauch, je Std.         60,00 Euro
eine Länge Druckschlauch, täglich        8,00 Euro
Entsorgung ölhaltige Betriebsmittel, je kg          2,80 Euro
Ersatz-Schließzylinder          45,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (200 bar), je Flasche             7,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (300 bar), je Flasche          12,00 Euro
Gaswarnmessgerät, pauschal             150,00 Euro
Generator 13 / 14 KVA, pauschal 35,80 Euro; jede weitere Stunde        35,80 Euro
Generator 5 / 6,5 KVA, pauschal 22,40 Euro; jede weitere Stunde        22,40 Euro
Generator 8 KVA, pauschal 22,40 Euro; jede weitere Stunde        22,40 Euro
Greifzug, pauschal          70,00 Euro
Hebekissen/Hebegerät,  pauschal         280,00 Euro
Hochleistungslüfter,  pauschal         45,00 Euro

Insekten entfernen, pauschal        50,00 Euro

Kohlendioxidlöscher 5 kg mit Befüllung/Wartung/Dichtung        42,00 Euro
Kosten für eine Falsch-Alarmierung, pauschal        100,00 Euro
Kosten für einen Fehlalarm bei priv. Brandmeldeanlagen, pauschal        600,00 Euro
Leckdichtpaste mit Zubehör, pauschal        104,00 Euro
Mineralölumfüllpumpe (Tankölpumpe), pauschal        255,00 Euro
Motorsäge und Motorflex, pro Stunde pauschal           35,00 Euro
Nebelgerät, pro Tag zzgl. Verbrauchsmaterial        25,00 Euro
Nebellöschsystem, pauschal        90,00 Euro
Ölbindemittel, je Sack incl. Entsorgung        48,00 Euro
Ölschlengel/Ölsperre        49,20 Euro
Ölsperren (formstabil), pro Tag und 20 m        12,60 Euro
Ölvliestücher (Ölbindetücher) und Chemietücher        102,60 Euro
Pulverlöscher 12 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/
Sicherung        123,50 Euro
Pulverlöscher 6 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/
Sicherung        75,50 Euro
Pumpen unterschiedlicher Art        13,30 Euro
Reinigen und Überprüfen einer Atemschutzmaske, je Maske        18,00 Euro
Reinigung Einsatzkleidung        30,00 Euro
Reinigung, Überprüfung u. Instandsetzung umluftunabhängiges Atemschutzgerät, je Gerät         61,38 Euro
Rettungsplattform, pauschal        18,00 Euro
Rettungssatz, pauschal         150,00 Euro
Rollcontainer-Hochwasser, pauschal        150,00 Euro
Rollcontainer-Licht, pauschal         150,00 Euro
Rollcontainer Chiemsee-Schmutzwasserpumpe, pauschal        170,00 Euro
Rollcontainer MAST-Schmutzwasserpumpe, pauschal        150,00 Euro
Rollcontainer Motorsägen, pauschal        150,00 Euro
Rollcontainer Tauchpumpen TP 1 – 4, T – P 8 – 1, 
je Pumpe pauschal        45,00 Euro
Rollcontainer Mini-Chiemsee, je Pumpe pauschal         54,00 Euro
Säureschutzanzug FORM 2 mit PA zzgl. PA        100,00 Euro
Schaum-/Fettbrandlöscher 9l mit Befüllung/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/Sicherung        52,00 Euro
Schaummittel Sthamex-Class A 0,5 %, pro Liter        9,50 Euro
Schaumzumischanlage LF, HLF, TLF pauschal        120,00 Euro
Schlauchreparaturen: Ausleihgebühr für 1 Schlauchlänge pro Tag        10,00 Euro
Schlauchreparaturen: Kupplung einbinden je Stück        6,20 Euro
Schlauchreparaturen: Vulkanisierarbeiten je Schadstelle 
zzgl. Ersatzteile        6,20 Euro
Schlauchwaschen, je Länge        7,50 Euro
Seilwinde, pauschal         80,00 Euro
Stromgenerator (Festeinbau 20 KVA HLF 20)        58,00 Euro
Tragkraftspritze        48,60 Euro
Trennschleifer, pauschal         45,00 Euro
Türöffnungen, pauschal (kein Notfall)        250,00 Euro
Überprüfung Lungenautomat        37,26 Euro
umluftunabhängiges Atemschutzgerät        21,00 Euro
Verkehrssicherungshaspel LF/HLF, pauschal        70,00 Euro
Wärmebildkamera, pauschal        53,00 Euro
Wasserlöscher 9l mit Befüll/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/
Sicherung        47,00 Euro
Wassersauger, pauschal         45,00 Euro
Wathose, pauschal        20,00 Euro


  1. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung der ILS bis zum Wiedereinrücken und die darauffolgende Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft anzusetzen.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

4.1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 28,00 Euro berechnet.

4.2. Sicherheitswachen nach den amtlichen Bestimmungen des Bayer. Staatsministeriums des Innern
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden 16,40 € erhoben (siehe § 11 Abs. 4 AVBayFwG).
Abweichend von Ziffer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.“

Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Ge­büh­ren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Das der Satzung beigefügte Verzeichnis der Pauschalsätze für Pflichtleistungen gemeindlicher Feuer­wehren (Aufwendungsersatz) wurde wie im Protokoll hinterlegt neu gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Antrag des Behindertenbeauftragten zum Beitritt des VKIB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der gemeindliche Behindertenbeauftragte Dr. Heribert Kuczera hat beantragt, dass die Gemeinde Mitglied im VKIB (Vereinigung Kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.V.) werde. 
Wortlaut des Antrags:
„Die Fachleute und Rechtsberater des Vereins unterstützen mich als Behindertenvertreterin und auch die gesamte Gemeinde bei behindertenspezifischen Fragestellungen zu:
  • Bauwesen
  • Mobilität
  • Soziale Angelegenheiten
  • Bildung und Schule
  • Tourismus
  • Freizeit und Kultur
Nachdem die Fragen immer komplexer werden, ist diese Beratung auch immer wertvoller für uns alle.
Der jährliche Beitrag beträgt 100€.
Der Vorsitzende Ralph Seifert kommt aus dem Landkreis Tölz und ich arbeite sehr gut mit ihm zusammen.
Je mehr Kommunen sich hier anschließen, desto besser kann hier Arbeit für uns geleistet werden.
Ich bitte um Eure wohlwollende Prüfung und Unterstützung.“
Die Gemeinde Waakirchen ist bereits beigetreten und der Landkreisbeauftragte für Menschen mit Behinderung empfiehlt den Kommunen den Beitritt ebenfalls. Nähere Informationen finden sich unter https://vkib.de. 
Dem Antrag auf Beitritt wurde entsprochen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Bestätigung des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Holzolling wurde im Rahmen der Dienstversammlung am 29.05.2022 Martin Bucher aus Holzolling neu gewählt. Der Gewählte bedarf gem. Art. 8 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Herrn Martin Bucher, Esterndorfer Straße 17, Holzolling zum neuen stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Holzolling vorbehaltlich der Überprüfung und Bestätigung durch den Kreisbrandrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Gewinn aus Preisausschreiben KommunalInfo:
Die Gemeinde hat bei einem Preisausschreiben eine Ladestation für E-Räder der Fa. bayernwerk gewonnen. 
Der Gemeinderat beschloss die Annahme des Wettbewerbspreises. Der AK Verkehr und Mobilität wurde um Vorschläge gebeten, wo die Ladestation installiert werden solle; die Verwaltung werde dann entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Eingang Zuwendungsbescheid Sturzflutenrisikomanagementkonzept Weyarn.
Der Bescheid deckt den Zuschuss bis max. 200 000.- € Gesamtkosten ab. Nächster Schritt sei nun die Erstellung des Leistungsverzeichnisses. 
Breitbandausbau Höfebonus: Planungen des Auftragnehmers zur Umsetzung laufen – Baubeginn ggf. 09/2022.
Situation Ukraineflüchtlinge.
Derzeit halten sich ca. 50 Ukraineflüchtlinge in der Gemeinde auf. Dies war auch Thema in der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung, da im Landkreis insgesamt ca. 1150 Flüchtlinge untergebracht sind. Ca. 40 % sind Kinder und der Rest größtenteils weiblich. Die Flüchtlinge werden ab Juni von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch umgestellt. Diese Umstellung muss vom Landratsamt bearbeitet werden. Das Landratsamt kann aufgrund der hohen Belastung Arbeitsvermittlungen im Rahmen des übernommenen Aufgabenbereiches erst im Anschluss bearbeiten. Die Unterbringung verbleibt vorläufig staatlicherseits. Jedoch gibt es keine langfristige Zusage, dass dies so bleiben wird. Grundsätzlich werde erwartet, dass diese selbst eine Unterkunft finden. Für die Gemeinde würde eine Änderung der Praxis bedeuten, dass bei Obdachlosigkeit eine gemeindliche Unterbringungsverpflichtung entstehen könnte. Problematisch ist auch, dass bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen u. U. die in der Sozialhilfe enthaltene Krankenversicherung entfallen kann wegen Überschreitung des zulässigen Höchstverdienstes.
Orgelkonzert mit der Musica di Baviera (Dr. Sixtus Lampl) am 03.07.2022 um 15.00 Uhr. 

Datenstand vom 21.06.2022 09:58 Uhr